26. August 2015

NSU: Blutbilder aus dem Wohnmobil - zlzl;

Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5
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Für alle jene, denen die 5-teilige Serie mit Blutbildern zu blutrünstig oder zu lang zum lesen war, also für Sascha Lobo, seine Fans und die Laufkundschaft der Illustrierten, sei der Gehalt der Posts in einer redaktionellen Zusammenfassung thesenartig aufgelistet.

Es ward um die kriminalistische Beurteilung der Blutspur gebeten, die sich von der Eingangstür des Wohnmobils bis in die Naßzelle hinein zog. Für die Beurteilung standen ausschließlich die Bildbände zur Verfügung, deren Bilder nach dem Abtransport des Wohnmobils an einen sicheren Ort angefertigt wurden.

Diskussionen im Forum als auch Kommentare unter den Posts zeigen, daß einige die inhaltliche Intention des Wissensbegehrs nicht verstanden haben, die sich eben, wie der Titel sagt, auf die Blutspur beschränkte. Alle darüber hinaus gehenden Entdeckungen wie veränderte Lage der Leichen, weitere Treffer mit Hütchenspielern usw. usf. sind ganz nett, waren nicht angefragt und auch nicht weiter diskutiert, sind also für die Frage, was uns die Blutspur sagen soll, ohne jede Bedeutung und bedürfen somit weiterer Abklärung. Die fand im Rahmen des Gespräches nicht statt.

Allen Gedankenvolten mangelt es an zwei wesentlichen Ankern, an denen sie festzumachen wären. Es ist vollkommen unbekannt, welche Arbeiten die Rechtsmediziner bereits vor Ort erledigten, insbesondere was die Bestimmung des Todeszeitpunktes, die Dokumentation der Lage der Leichen, Verwundungen usw. betrifft.

Alle Diskussionen finden anhand von Bildmaterial statt, welches erst nach dem Abtransport des Wohnmobils angefertigt wurde. Das davor wird bewußt im Dunkeln gelassen. Das ist im Grunde vollkommen irrelevant, weil durch den Abtransport des Wohnmobils der Fundort der Leichen zerstört wurde, d.h. die kriminaltechnische Tatortarbeit an einem Dummy stattfand, der in etwa so gewesen sein könnte, wie es der Leichenfundort mal war. Zudem sind die Fotoakten Mischakten, also aus dem Fundus verschiedener Tatortgruppen zusammengestellt, wie das Beispiel mit der Pistole in der Naßzelle zeigte.

In Eisenach waren 5 Tatortgruppen tätig, von denen jede ihre eigenen Partikularinteressen verfolgte.

1. KPI Gotha. Die waren mit der Situation vollständig überfordert und somit heilfroh, als sie von der Verantwortung für den Fall entbunden wurden.

2. LKA Thüringen. Deren Bestreben bestand darin, eigene Verfehlungen als auch Jahre zurückliegende Operative Vorgänge zu deckeln.

3. LKA Baden-Württemberg (die Stuttgarter). Die wollten so schnell als möglich den Mordanschlag Kiesewetter/Arnold entsorgen und möglichst viel Staub aufwirbeln, um in dessen Schutz wieder verduften zu können.

4. BKA. Das BKA erkannt relativ schnell die Möglichkeit, auf den zwei Leichen gleich noch zwei Fliegen mit einer Klappe zu erschlagen. Eine Reihe bisher unaufgeklärter Morde, Dönermorde, wurde en gros en detail als Mordsammlung entsorgt. Die Vorfälle in Thüringen und Sachsen wurde genutzt, das kaum noch vorhanden militante und rechtsextreme Milieu in Verbindung zu den Dönermorden zu setzen. Die bereits Scheintoten Rechtsextremen wurden durch aktive Maßnahmen des BKA wiederbelebt.

5. Die Dienste. Die Dienste hatten das ausschließliche Interesse, ihren Anteil am Doppelmord zu verschleiern, um andere geheimdienstliche Operationen nicht zu dekonspirieren. Zusätzlich haben sie in enger Zusammenarbeit mit dem BKA eine sehr erfolgreiche propagandistische Offensive initiiert, um den Doppelmord in eine politisch genehme Richtung umzudeuten. Die Erfindung des NSU durch BKA, BfV, apabiz und einer großen deutschen Illustrierten ist eine der besten propagandistischen Leistungen seit 1945.

Worum geht es im Kern der Dinge?

Es geht darum, daß in Eisenach oder Umgebung ein Doppelmord stattfand, dessen Leichen am hellerlichten Tage fern des Tatortes feuerbestattet werden sollten, was nicht ganz funktioniert hat. Den Rest besorgte die Polizei.

Es geht darum, daß die besprochenen Wohnmobilakten deutlich machen, daß nach Aktenlage eine Morduntersuchung nicht stattgefunden hat.

Die Aktenführung selber ist eine Katastrophe. Bezogen auf die Blutspur heißt das: Es ist dokumentiert, daß die 25 Humanspuren, bluttypische Anhaftungen, am 18.11.2011, also 14 Tage nach der Tat, entnommen und dem BKA zum verbleib zugeführt wurden. Mehr ist nicht bekannt.

Hingegen ist unbekannt, welche Tatortgruppe mit welchem Zeitstempel welche Bilder angefertigt hat. Hier kann man sich mit der Tatsachenfeststellung begnügen, daß da was an den Bildern nicht stimmen kann.

Somit schweben auch solche Aussagen, wie die der Feuerwehrleute, im freien Raum.

Herr Klapper: “Die Füße standen nach oben, also müsste er auf dem Rücken gelegen haben”

Herr Nennstiel: “Ich war der Meinung auf dem Rücken mit beiden Füßen in Fahrtrichtung”.

Die Veränderung der Lage der Leiche von Böhnhardt kann mit dem Abschleppen nicht erklärt werden, da das Wohnmobil mit der Schnauze voran die Rampe herauf gezogen wurde.

Im Universum existiert genau ein Ort mit negativer Gravitation: Am Schafrein 2, Eisenach-Stregda. Dort rutschen die Leichen die schiefe Ebene hinauf, nicht herunter. Phänomenal, Naturforscher sind begeistert.

Oder, es handelt sich um eines der seltenen Fotos von vor dem Abtransport. Wohnmobil, wird heraufgezogen, Leiche rutscht nach hinten, durch den Transport purzelt das Dach in den Gang und kontaminiert alles seitlich mit Blut. In der Halle des Abschleppunternehmens wird dann die ursprüngliche Situation wieder hergestellt.

Es kann nur eines stimmen, entweder er lag auf dem Rücken, oder er lag so wie auf dem Foto, oder er wurde umgelagert und lag ganz anders.

Hinzu kommt, daß nach wie vor ungeklärt es, ob es weitere schere Verletzungen der beiden Toten gegeben hat, die ebenfalls zum Tode hätte führen können bzw. die Beibringung des Krönleinschusses begünstigten, so daß die Nutzung der Pumpgun einen Verdeckungsmord vermuten läßt. Der Einsatz von Baseballschlägern und kleinkalibrigen Waffen wäre in diese Richtung zu falsifizieren.

Diese ganze wenn-dann-Logik-Kette führt ins Nirvana. Die Umlagerung wurde bereits dutzende Male thematisiert, genauso wie die Umdeklarierung von Patronen zu Hülsen, die Entsorgung einer Magazinfeder als Elektronikschrott oder die Entscheidung, die Metallteile in Böhnhardts Kopf als nicht verfahrensrelevant einzustufen. Ganz zu schweigen von dem Unterschied den es macht, wenn die Untersuchungen zur Bestimmung des Todeszeitpunktes bereits am Fundort beginnen und während der Obduktion beendet werden.

Diese beknackte Denklogik führt an der Stelle nicht weiter, denn jetzt sind es schon drei Fehlerquellen, die auf den Irrweg führen, fehlende rechtsmedizinische Arbeit und fehlende Fotos von vor dem Abtransport und keine Dokumentation der Bilder, getrennt nach Tatortgruppe, aus der Halle nach dem Abtransport.

Es geht darum, daß der Obduktionsbericht her muß nebst allen Fotos, die vor dem Abtransport gemacht wurden. Das Danach ist ohne Bedeutung, da nach Zerstörung des Fundortes der Leichen abgelichtet.

Wer hat Menzel die Befehle erteilt, so daß er so handelte, wie er handelte, nämlich Rechtsmediziner außen vor zu lassen, Fotos zu beschlagnahmen und den Fundort der Leichen zu zerstören?

Ausgehend von der Besprechung der Blutspur im Wohnmobil und den ballistischen Gegebenheiten in dessen Inneren wurden folgende Thesen diskutiert.

- Es fand kein wie auch immer gearteter Selbstmord mit anzünden des Wohnmobils statt.
- Der Doppelmord innerhalb des Wohnmobils ist eher unwahrscheinlich. Er fand außerhalb und damit fernab von Stregda statt.
- Die Leichen können nach der Tat von einem Einzeltäter in's Wohnmobil umgelagert worden sein.
- Das Wohnmobil wurde egal aus welchen Gründen nach Stregda gefahren und in Brand gesetzt, um so viel wie möglich Spuren zu vernichten.
- Ein Zeuge mit außerordentlich viel Kenntnis zum Nachtatgeschehen ist über Fingerabdrücke und DNA im Fahrerhaus zu finden.
- Einer der größten Mängel besteht in der rechtsmedizinischen Aufarbeitung des Geschehens. Eine Zusammenarbeit der Rechtsmediziner mit den Kriminalisten fand entweder nicht statt oder zeitigte Ergebnisse, die keinesfalls veröffentlicht werden dürfen, weil sie die Politik Lügen strafen.

Die entscheidende politische Dimension ist, daß ein Doppelmord vertuscht wird durch

a) Nichtermittlung,
b) aktive Zerstörung von Spuren am Fundort der Leichen und
c) nachträgliche Manipulationen am umgelagerten Fundort in eine der Politik genehme Ermittlungsrichtung.

Den Rest an Vertuschung leistet die mangelhafte Dokumentation der polizeilichen Tatortarbeit, auf deren Grundlage es unmöglich ist, sich ein Bild über die Vorgänge zu machen, obwohl genügend Bilder vorhanden sind.