29. April 2016

Grundrechte in der Erosion

Ulf Buermeyer

Die Werte des Grundgesetzes stehen unter einem Erosions-Vorbehalt: Wenn der Gesetzgeber nur oft genug Grundrechte beschneidet, dann schmilzt unsere freiheitliche Ordnung eben doch dahin, mögen sich auch einige Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter noch so gegen den Sturm stellen.

Die Grunderechte stehen nicht unter Erosions-Vorbehalt. Sie erodieren und erodieren und erodieren ...

Oder wie es Galileo in seiner berühmten rechtstheoretischen Schmähphantasie sagte: Und sie erodieren doch!