20. Mai 2016

NSU: Verfassungsschützer ermitteln nicht

Nein, das ist nicht der Titel eines Krimis, sondern Gesetzeslage und hoffentlich Tatsache.

Ich kenne sie ja noch von früher, als ich hier selber Gast im Hotel war. Ich sehe sie oft gedankenvoll durch die Landschaft ziehen, von hier nach da, bis ans Ende und wieder zurück. Andererseits strahlen sie eine sehr große Ruhe aus.

Nichts da mit gedankenvoll. Das täuscht. Da sind gar keine Gedanken drin, momentan, denn ich lasse die durch den kackhäßlichen Wind raustreiben, um Platz für neuen Blödsinn zu schaffen.


Ich habe keine Ahnung, ob ich derzeit überhaupt etwas denke. Wenn, dann ganz langsam und zusammenhanglos. Oft sind Ohr­stöpsel auf den Lauschern, die das wilde Tosen des Atlantik mit dem wilden Toben der Ramones überdecken sollen. Nein, wer hier vor Ort denkt, der ist fehl am Platz. Einige der bruchstückhaften Gedan­ken hatte ich jedoch im Sand am Strand wiedergefunden. Niemand hat sich dafür interessiert.

Die deutschen Staatsschnüffler sammeln Infos, bewerten diese und steuern, soweit ihnen das möglich ist, unter Zuhilfenahme von vie­len Euros die von ihnen geführten Milieus.

Im schlimmsten aller Fälle stehen sie Schmiere, wenn ein Verbre­chen begangen wird, oder erfahren von dessen Begehung, ohne daß damit strafrechtliche Folgen verbunden sind, denn Schnüffler schweigen. Was sie allerdings nicht machen, bei aller kriminellen Energie, die man ruhigen Gewissens unterstellen darf: Schnüffler ermitteln nicht. Dazu fehlt es ihnen so ziemlich an allem.

Es sei ein einfaches Problem zur Diskussion gestellt. Dem von selbsternannten und fremdbestimmten Aufklärern heißgeliebten NSU werden zahlreiche Straftaten angedichtet. Die meisten davon hat Herr Diemer vorgelesen. Die Aufklärer vermuten die Verant­wortlichen, Hintermänner, Lenker und Vertuscher weitestegehend in den Kreisen des Verfassungsschutzes. Kann sein, denn wie bereits erwähnt ist auch Schmierestehen zuweilen eine Straftat.

Da es im Fall NSU jedoch um Kapitalverbrechen geht, ist die Situati­on etwas verzwickt, denn keines der angeklagten Verbrechen ist bis dato aufgeklärt, schon gar nicht beweiskräftig belegt, denn tiefen reigiösen Glauben, sie mögen es gewesen sein, mal ausgenommen.

Um es klar zu sagen. Verkackt haben die Ermittlungen Kriminalpoli­zisten und deren Vorgesetzte, denn nur die dürfen auch ermitteln. Um es am Fall des Doppelmordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos deutlich zu machen. Eine Morduntersuchung fand von Anfang an nicht statt, wurde unterbunden, veboten, nicht ge­wünscht bzw. sabotiert. Ganz nach Belieben. Es glaube aber niemand, daß dieser Mist auf der Entscheidungsbefugnis des Polizeidirektors Menzel gewachsen ist. Der hatte ab dem 4.11. nämlich keine mehr. Die Entscheidungen wurden ihm abgnommen. Vom Innenministerium und BKA/LKA.

Herr eines Ermittlungsverfahrens ist der jeweilige Staatsanwalt. Wo bitteschön sind dessen Einlassungen zu den Ermittlungen im Tötungsdelikt zum Nachteil von Böhnhardt und Mundlos? Staatsan­wälte sind weisungsgebunden. Ergo wurde in Eisenach weisungs­gemäß nicht ermittelt. Das war dann ein Jutizministerium, da dies die Schiene der Staatasanwälte ist. Und schon sind wir bei der Regierung, denn es gibt keinen Minister, der sowohl Polizei auch Staatsanwälte zur Arbeitsverweigerung, hier Nichtermittlung, anstiften kann.

Aus der tiefen Not heraus mußte ein armes Polizistenschwein mit Datum vom 21.11.2011 einen könnte-eventuell-möglicherweise-nicht-gesichert-Selbstmord für Range und Ziercke erfinden, damit die beiden anderntags mit ihren Lügen die Abgeordneten im Reichstagsgebäude betuppen konnten. Hat ja auch geklappt.

Zu deutsch. Warum drücken sich alle NSU-Ausschüsse um die Her­beizitierung jener Staatsdiener, die die Aufklärung der Verbrechen massiv verkackt haben, also Polizisten, Staatsanwälte und Beamte der Innen- und Justizressorts?

Mit den Schlapphüten klärt man keine Verbrechen auf.

Wen also wollen Binninger, Pau, Mihalic, Renner, König und Köditz verarschen?