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28. August 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip - Teil 1



Sambian Kasbah @OnymOnymO

Bouffier ist eine zwielichtige Gestalt.
Ua auch bzgl NSU.

Wo der Rheinländer jeck, da der Hesse keck. Da haben sich die Emissäre der in der Regierung vertretenen Parteien doch getraut, einen Bericht wider der eindeutigen Tatsachenwahrheit der Linken zu veröffentlichen, der den sehr schlicht geratenen Titel

Bericht des Untersuchungsausschusses 19/2 zu Drucksache 19/445

trägt, also ein Understatement ist, wenn man die poetisch klingenden Papierwerke ähnlich veranlagter Untersuchungsausschüsse betrachtet. Besser ist es aber, unterhalb des Radars das Weite zu suchen, da man in Abgrenzung zu den Anderen auf Egotrip ist.

Wie nähert man sich also einem voluminösen Werk von 1286 Seiten (PDF) an, das niemanden interessiert und seitens der Schmierfinken nur als Vorlage für das Verwürfeln ihrer 19 Textbausteine reichte? Zu mehr als der Darlegung ihrer geistigen Armut reichte es ja nicht. Ergo wanken sie in ihren kurzen Artikeln zwischen Rassismus und rechter Gefahr hin und her wie ein Besoffener zwischen den beiden einzigen beleuchteten Laternen vor seinem Haus, weil er sich nicht mehr dran erinnern kann, welche der beiden Laternen denn nun vor seinem Eingang stand.



Christina @PeppinaSpatza

Wie geht es eigentlich mit der Aufklärung des #NSU voran?

Gar nicht, nimmt man es genau. Das ist auch das Resümee bezüglich der hessischen Frohnaturen. Trotz der Nichtaufklärung, die eine mit Ansage war, wollen wir in unregelmäßiger Folge einige Aspekte aus dem Bericht herausgreifen, denn nichts aufgeklärt zu haben heißt noch lange nicht, daß dies auch auf Teilprobleme zutrifft. Da wurde in einigen Dingen sehr wohl für Klarheit gesorgt.

Am besten nähert man sich dem Bericht, indem man ihn sich in einem Rutsch reinzieht. Kann man auch fragmentieren, also in fünf Rutschen. Das läuft am Ende auf einen Rutsch hinaus, denn dann hat man ein Bild von Struktur und Inhalt des Dokumentes. Fangen wir also mit dieser Formalie an.
Der Ausschuss untersuchte den Mord an Halit Yozgat am 06.04.2006 ...
Schreibt Georg Lehle, was diesen Kommentar zur Folge hatte.

Die Anmerkung August 21, 2018 um 7:31 am Uhr

Georg,

niemand hat Schüsse gehört. Was die einzelnen Zeugen gehört haben, kann man den Akten entnehmen und zitieren. Es waren Geräusche, deren Quelle jeder anders definierte. Schußabgabe war nicht darunter.

Götzl kann also gar nicht anders, auch wenn viele und er selbst damit Bauchgrimmen hatten, er kann nicht anders als Temme da raushauen. Entweder haben die meisten der Zeugen Schußgeräusche gehört, und somit auch Temme, oder eben gar keiner.

Unterstellen, daß Temme der einzige gewesen sein müsse, der diese Geräusche gehört hat, das kann man machen. Ein Götzl jedoch, der fällt auf solch billigen Trick nicht herein.

“Der Ausschuss untersuchte den Mord an Halit Yozgat am 06.04.2006 …“

Erstens untersuchte der Ausschuß den Mord nicht am 06.04.2006. Das ist unglücklich formuliert. Wenn, dann den Mord an vom.

Abgesehen davon, hat der Ausschuß den Mord gar nicht untersucht.

Unterm Strich aber ist die schlampige Arbeit der Linken gut herausgearbeitet worden. Man riecht die deutliche Absicht und ist verstimmt.
Die erste Erkenntnis, die man gewinnt, ist also, daß sich die Hessen nicht weiter mit dem Mord an Halit Yozgat beschäftigt haben, sondern nur mit ausgewählten Teilaspekten, die den Mord selber nicht berühren. Genau das macht es so schwierig, ein vernünftiges Fazit zu ziehen.

Bleiben wir also vorerst beim Formalen. Da gibt es nichts zu meckern. Der Bericht ist logisch gut strukturiert aufgebaut und läßt sich wie folgt charakterisieren:

- archivarisches,
- kriminalistisches und kriminologisches,
- rechtliches,
- politesoterisches und
- Winselecke.

Archivarisch heißt, daß sie ausführlich darlegen, auf welchen Aktenbestand sie ihre Untersuchung gründen, wie die beigezogen und ausgewertet wurden. Die im Bericht verwendeten Aktenauszüge sind akribisch dokumentiert und stimmen, zumindest aus der Erinnerung her, mit den Kriminalakten des Mordfalls überein. Der Autor des Posts hatte bei der Durcharbeiten des Berichtes etliche Wiedererkennungs-Erlebnisse, da er die Akten zum Mord an Yozgat auch ausführlich studiert hatte.

Im kriminalistischen Fach geht es eben um die Bewertung der Arbeit der Kriminalpolizei, teilweise mit Verweis auf die Kriminologie, denn einige Seiteneinsteiger in den Fall vermeinten, sich durch Großmäuligkeit auf Seite 1 des Berichtes drängeln zu können, da sie den Mörder auf dem Silbertablett servieren könnten. Hat nicht funktioniert, was die linken Architekturdeppen zelebrierten.

Der größte Teil der rechtlichen Probleme widmet sich fast ausschließlich dem Wirken Bouffiers bzw. dem Verhältnis Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, Verfassungsschutz und weisungsgebende Behörde, also Innenministerium. Das werden wir später gesondert herausarbeiten.

Politesoterik muß sein. Wenn sich Politiker streiten und ein Bibel aufschreiben, dann bleibt das nicht aus. Der esoterische Gehalt besteht wesentlich aus zwei Teilen, Empfehlungen an die Politik, den Gesetzgeber und die Exekutive, also so an die 17 Gebote, und der Warnung vor den Umtrieben der bösen Nazis. Mangels Mitarbeit selbiger an der Aufklärung hat man sich die Gefahr von Rechts aus dem eigenen Arsch gezogen. Hülft ja nix, irgendwer muß es ja tun.

Den zweiten Teil kann man auch als Babbelshow für Denunzianten sehen. Ist man gutmütig drauf, handelt es sich um faschodemokratische Adreßsammlungen, die da abgearbeietet wurden, um Kennverhältnisse zu verifizieren. Ist man übel drauf, haben die demokratischen Faschisten ihre Mordlisten verifiziert, die sie bei passender Gelegenheit abarbeiten. Das gleiche Spiel im Thüringer Wald als auch Schwabenland.

In der Winselecke jammern SPD-Vertreterin, der libertäre Geist und die Vertreter der Linken um die Wette. Dabei glänzt die SPD vor allem mit erzkatholischem Moralgesäusel.

Die linken Protestanten sind da nicht besser und stellen mit ihrem Votum heraus, daß Gottvertrauen und Gottesgläubigkeit wichtiger sind als kriminalistische Ergebnisse, da es um die Sache geht.

Der libertäre Geist ist durch Maasregelungen und GEZ-Exekutive des Merkelregimes dermaßen im Schwitzkasten, daß es gerade noch für ein mehr Kontrolle wagen reichte. Also mehr Kontrolle des Verfassungsschutzes. Oder so ähnlich.

Da ist es eine Wohltat, daß die AfD nicht an dieser Veranstaltung teilnahm. Nicht auszudenken, was für Geschwurbel die alternativlosen Alternativen auf die Menschheit losgelassen hätten.

Ende Teil 1

23. Mai 2021

NSU-Quickie: Hessische Frohnaturen auf Egotrip - Teil 12

Ein Tritt ins Schienbein oder Blutgrätschen zwo
Und die Sterne leuchten ihn' sowieso
Ein Tritt ins Schienbein macht Grünisten so froh
Ganz alleine

Petition zu den NSU-Akten

Zu Medienberichten über die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses erklärt der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner:

Die Akten, um die es in der Petition geht, lagen allen Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode vor. Dem Ausschuss gehörten Vertretern von CDU, SPD, FDP, LINKEN und den GRÜNEN an. Auch der laufende Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke kann die Akten jederzeit einsehen. Eine parlamentarische Kontrolle des Inhalts der Akten war und ist also gegeben. Es ist völlig unverständlich, warum Vertreter von SPD und LINKEN hierzu auffallend schweigen. Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass SPD und LINKE etwaigen skandalösen Sachverhalten in diesen Akten nicht nachgehen würden?

Der Wunsch nach Veröffentlichung von als geheim eingestuften Unterlagen wirft jedoch grundsätzliche Fragen auf – in Bezug auf rechtliche Aspekte, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von unbeteiligten Dritten und nicht zuletzt in Bezug auf den Schutz von Informanten über die rechte Szene – im Extremfall sogar in Bezug auf den Schutz von deren Leib und Leben.

Vor diesem Hintergrund kann der Ausschuss nicht einfach die Berücksichtigung der Petition beschließen.

Rührend, wie sich ein Grünist um das Wohlergehen von Informanten aus der rechten Szene sorgt. Man hört Domina Kathi vor Wonne quiecken, wenn Grüne den Aktenschluß begründen. Dabei liegt Wagner gar nicht so verkehrt, denn das sind alles Sachargumente, die stimmig sind.

Ein Geheimdienst ist ein Geheimdienst, ist ein Geheimdienst, ist immer noch ein Geheimdienst. Oder eben nicht. Ein kontrollierter Geheimdienst ist ein Hirnfick.

Wir vom AK NSU haben den Jammerjulen der Linken schon lange vorgeschlagen, die Brisanz der von ihnen im Geheimschutzraum studierten Akten offenzulegen. Sie kennen ja die Skandale, die sich aus Akten produzieren lassen. Sie produzieren sie nur nicht, oder im besten aller Fälle nur mit Schaum vor dem Mund, von dem man denken täte, das Hirn läuft aus.

Es sei nebenbei erwähnt, daß auch in Hessen alle angeforderten Akten zur Verfügung gestellt wurden. Wenn Schaus und Wißler zu blöd sind, daraus Propagandamunition zu generieren, dann ist das ein Problem entweder a) der Linken bzw. b) eines aus dem richtigen Leben. Die Uwes waren es nicht. Dann kann man auch nichts finden. Auch nicht in hunderttausend Akten.

Schaus mangelt es an der nötigen Eloquenz und Intelligenz, dem Sachverhalt auf die Sprünge zu helfen. Die Wißler hat sich nach Berlin verabschiedet. Sicher ist sicher.

Was aber macht die Ansage von Wagner eher wertlos?

Die Muselmanen und die Arbeitsgemeinschaft Antifa bei der hessischen Polizei, die Adreßsammler, hat er u.a. unterschlagen.

Vielleicht war Yozgat ja Temmes Informant?

So genau wollte es der Grünist dann doch nicht erklären. Es könnte die hessischen Frohnaturen aus ihrem Frohsinn reißen, wenn das publik werden würde. Erst recht, wenn publik werden würde, daß es einen NSU in Hessen nie gegeben hat.

Sie jammern und winseln schon wieder auf ihrem Twitter, daß die Schüsseln in den Baumärkten nicht ausreichen, das linke Tränenmeer einzufangen.

Die sogenannten „NSU-Akten“ können nach Überzeugung von CDU und Grünen im Hessischen Landtag aus rechtlichen Gründen nicht freigegeben werden. Zwei Petitionen, die eine Freigabe der Dokumente verlangten, wurden deshalb am Donnerstagabend mit schwarz-grüner Mehrheit im Parlament abgewiesen – allerdings mit der Maßgabe, dass sie der Landesregierung „als Material“ überwiesen würden.

Wagner wies SPD und Linke außerdem darauf hin, dass auch die AfD die Freigabe der Akten fordere. „Die tun das, weil sie Erkenntnisse über die rechte Szene haben wollen, weil sie wissen wollen, wie der Verfassungsschutz gegen die rechte Szene vorgeht“, urteilte er. Die AfD empörte sich über diesen Verdacht. Es gehe ihr um Transparenz, betonte ihr Abgeordneter Volker Richter.

Abgeordnete klären nichts auf.

Es ist wie mit allen Geistern, die man ruft. Man sollte sie in der Flasche lassen.

»In die Ecke,
Akten, Akten!
Seids gewesen Fakten.
Denn als Geister
ruft euch nur zu seinem Zwecke,
erst hervor der alte Meister.«

Einen schönen Sonntag auch allen Flaschengeistern in den hinteren Aktenregalen, ausgenommen Herr Wagner. Dem fehlt es an der nötigen Reputation für höfliche Gesten ihm gegenüber. Und Herr Richter ist doof.

[update 25.05.2021, 09:35 Uhr]

admin, 25. Mai 2021 um 05:55 Uhr

Man muss immer wieder daran erinnern was die 2 ehemaligen LKA/LfV-PRäsidenten im NSU-Ausschuss gesagt haben, aber der Ausschuss nicht hören wollte:

Temme habe nicht alles gesagt zu seiner Anwesenheit im Internet Cafe Yozgat. Es ging darum dort, einen Informanten zu treffen bzw. Temme war dienstlich dort.

Es ist also die Frage Nr. 1 aus der Hitliste der nie gestellten Fragen zu stellen, die da lautet, welchen Informanten Temme dort traf, bzw. welche Daten er dort regelmässig abholte, Stichworte Hinterhof-Moschee um die Ecke, Internet-Telefonate international.

Es ist durchaus zu bezweifeln, dass die AfD diese Fragen gestellt hätte oder aber die Namen der Islam-V-Leute des Temme geleakt hätte, die ja Thema bei der Vernehmung des Soko Chefs waren.

Die 120 Jahre Sperrfrist der Akten dazu, später herabgesetzt auf 30 Jahre, weisen ziemlich genau zur nie gestellten Frage Nr.1, wen Temme dort dienstlich traf. Und ob die Dönermorde Nr. 8 und 9, ausgeführt innerhalb von 2 Tagen in Kassel und Dortmund in Wahrheit eine Liquidierung von V-Leuten waren.

28. Juli 2019

NSU: Cicero auch du?



Irgendwie ist die Welt doch ein stückweit gerecht.
)))Katharina König-Preuss((( @katharinakoenig

Der Moment in dem du erfährst, dass alles was du bereits zum NSU-Abschlussbericht geschrieben hast, neu geschrieben werden muss... #irgendwaskaputtmachen *
Tja, hätte sich die Frau, die irgendwas kaputtmachen will, z.B. das demo­kra­tische Gemeinwesen Thüringens, hätte sich die Dame an den Fatalisten gewandt, oder an mich, so wie es Frau Köditz dazumal vorhatte, dann hätte sie sich ihre Zerstörungswut gespart, denn wir hätten ihr ihre Ver­schwörungstheorie in allen Details erklärt. Somit auch die Absurdität und das als Gottesstrafe aufzufassende falsche Leben seit 2011.
Stone: ... Wissen Sie, ich glaube an Verschwörungstheorien.

Wladimir Putin: Ich glaube nicht daran.

Stone: Aber ich.

Wladimir Putin: Lassen Sie das. Passen Sie auf sich auf.
Nun aber, wo sich das Jahr 2019 schon wieder rasanten Klimawandels gen Kältezeit wandelt und dem Ende entgegengeht, da können sie alle die Kon­sultationen vergessen. Sie hatten 8 Jahre Zeit, ihre Propaganda auf den Prüfstand zu stellen. Sie haben diese Zeit nicht genutzt. Von uns werden sie nicht geholfen.



Es bedurfte eines Staatsanwaltes, um das Vorgehen der Politiker in einem NSU-Ausschuß, die maximale Ausschöpfung für den politischen Eigen­nutz, aufzuklären und diese der Trickserei im politischen Interesse zu überführen.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags hat offenbar fahrlässig den Chef des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, dem Verdacht einer Lüge ausgesetzt.
Nö, absichtlich.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam las nun allerdings nicht nur den Schlussbericht, sondern die gesamten Protokolle der Aussagen von Meyer-Plath und dem früheren Sicherheitschef zum Thema Piatto. Der Fall stellte sich dann anders dar.
Eben. Hier sind wir beim grundsätzlichen Problem dieser Theater­wis­sen­schaftler und Comedians. Es werden keine Wortprotokolle der öffent­li­chen, vom Steuerzahler gelöhnten Verhandlungen veröffentlicht. Die von den Ausschüssen veröffentlichten Berichte sind somit nicht die Druck­kosten wert, denn niemand hat die Möglichkeit, diese auf Genese und Wahrheitsgehalt zu prüfen.


Die Abschlussberichte aus dem NSU-PUA sind jetzt auf den Seiten des @sax_lt online abrufbar. Umfangreiche Berichte sind schon deswegen wichtig, weil die Wortprotokolle von Zeugenvernehmungen in Sachsen nicht frei zugänglich veröffentlicht werden.
Eben, ihr Faschistenbrote, weil die Wortprotokolle nicht veröffentlicht werden, ist die vierbändige Staatspropaganda gerade mal für's Klo taug­lich.

An dieser Stelle muß man immer wieder die Vorbildfunktion des Bundes­tages hervorheben, der die Wortprotokolle seiner Verhandlungen zum Kampf gägen Rächts aka NSU veröffentlicht hat.

Weiter im Text von Frank Jansen.
Die Staatsanwaltschaft sagt allerdings auch, es sei nicht zu erkennen, Schöneburg habe „in ungerechtfertigter Weise ein Verfahren gegen Meyer-Plath“ erwirken wollen.
Eine schönes Beispiel dafür, daß es auch Staatsanwälte gibt, die auf dem linken Auge blind sind. Der Schöneburg hat mit dermaßen viel Verve eine rechtliche Verfolgung Meyer-Plaths verkündet und angestrebt, daß man es als seine Herzensangelegenheit bezeichnen kann. Daß ein roter Brandenburger Adler einem anderen kein Auge aushackt, ist eine Binse.



All das macht die Erklärung einfach, warum sich der AK NSU genau nicht mit diesen fetten Propagandabroschüren beschäftigt. Es lohnt den ganzen Aufwand nicht. Es wäre die Aufgabe demokratisch verfaßter Medien gewe­sen, diese Pamphlete in der Luft zu zerreißen. Doch außer der Pflichtmel­dung, die Folianten seien nun veröffentlicht worden, kam da gar nichts. Wo sind all die mehrteiligen Expertisen in den Wochenendausgaben der Arbeiterzeitungen, wie es der AK NSU exemplarisch mit der Serie Hessische Frohnaturen auf Egotrip exerzierte? Arbeitsverweigerung auf ganzer Linie und von allen.

Seite 59 (PDF), Band 1
Das im Ausgangspunkt als im Wesentlichen unstreitig zugrunde zu legende Geschehen ist in der Öffentlichkeit hinreichend beschrieben.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde in den Jahren von 2000 - 2007 von verschiedenen Mordanschlägen heimgesucht.
Das zugrunde liegende stehende Geschehen ist höchst strittig, da nicht belegt. Möge diesen Deckeldrauf-Politikern und Literaten die Heimsu­chung kommen. Die BRD wurde auch von 1972 bis 1989 von verschiedenen Mordanschlägen geheimsucht. Oder von 1964 bis 1976. Oder von 1991 bis 1996.

Na gut, einen hab ich noch. Aus dem Band 2, S. 115 (PDF).
(b) Unbefugte Veröffentlichung von Ausschussinterna

Während der Tätigkeit des 1. UA wurden in mehreren Fällen Infor­mationen aus Beratungen bzw. Auszüge unveröffentlichter Unterlagen des Ausschusses auf einer durch Christian R. ( alias „Fatalist“ bzw. „Arbeitskreis NSU“) betriebenen Website veröffentlicht. So wird in einem Artikel, der am 1. April 2016 erschien, unter Gebrauch herabwürdigender Invektiven berichtet über einen von den Ausschussmitgliedern der Fraktion DIE LINKE eingereichten Beweisantrag zum „Arbeitskreis NSU“.

Zu diesem Zeitpunkt war der Beweisantrag den Mitgliedern des 1. UA bekannt; er wurde jedoch erst später, zur 10. Sitzung am 18. April 2016, beschlossen. In einem weiteren Artikel, der am 17. Juli 2016 erschien, wird ein Auszug aus dem Wortlautprotokoll der 10. Sitzung des früheren 3. UA der vergangenen 5. Wahlperiode mit der Einvernahme des Zeugen Merten faksimiliert, wobei der Auszug – an dieser Stelle wird eine Frage durch das damalige UA-Mitglied Arne Schimmer (NPD) gestellt – exakt übereinstimmt mit der Seite 66 f. des originalen Protokolls, das auch dem 1. UA vorliegt. In einem weiteren Artikel, der am 18. Juli 2016 erschien, wird schließlich ein Auszug aus dem Wortlautprotokoll der 11. Sitzung des 1. UA mit der Einvernahme der Zeugin Antje H. faksimiliert, wobei der Auszug – an dieser Stelle wird eine Frage durch das UA-Mitglied Carsten Hütter (AfD) gestellt – exakt übereinstimmt mit der Seite 18 des originalen Protokolls. Dieses Protokoll lag zum Zeitpunkt der unbefugten Veröffentlichung noch nicht in einer bestätigten Fassung vor und konnte insoweit anderen Gremien als dem 1. UA noch nicht bekannt sein.

In diesen Fällen liegt die Annahme nahe, dass die Informations­wei­ter­gabe mutmaßlich aus den Reihen des 1. UA selbst erfolgte. In der Bera­tung zur 13. Sitzung mahnte der Ausschussvorsitzende in dem Zusam­menhang die Einhaltung der vereinbarten Verfahrensgrundsätze an. Danach kam es zu keinen weiteren Veröffentlichungen dieser Art. **
Eure Steuergelder bei der Arbeit. Herrschaftswissen anhäufeln statt Volksaufklärung. Das ist das Motto aller NSU-Ausschüsse von Anbeginn derer Zeitrechnung.
Invektive (Literatur)

Die Invektive (von lat. invehi ‚jemanden anfahren‘) bezeichnet eine Schmähschrift oder Schmährede, die meist gegen Personen gerichtet ist. Derartige Texte, in Prosa oder Versen verfasst, findet man häufig in der antiken Literatur, so z. B. bei Cicero, Catull, Sallust und Claudian. Die mit den Invektiven beabsichtigten Beleidigungen und öffentlichen Bloß­stel­lungen können sowohl politische als auch persönliche Gründe haben.
Besser hätte mich nur Reich-Ranicki in den Adel deutschsprachiger Lite­ra­tur hineinkritisieren können. Die Anmerkung ein Cicero der Moderne. Wer hätte das gedacht?

Einen invektierten Sonntag allen sächsischen Politikern. Allen (sic!). Dem Rest ein fröhlicher Sommerkehraus.
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*
bereits kurz nach Veröffentlichung wieder gelöschte Morgenkotze

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http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/04/01/linke-fordert-stopp-der-nsu-satiren-des-anmerkers/
http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/07/17/die-schuetzende-hand-auch-bei-der-raf/
http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/07/18/nsu-sachsen-wer-belud-das-womo-vor-der-tuer/

27. Oktober 2021

Die Königin der Antifa ist keine hessische Frohnatur

Der Gebrauch der deutschen Sprache gehört nicht zur Kernkompetenz der Fachkraft für zu twitternde Kurzprosa.

Die Arbeitsgruppe Faktencheck beim Arbeitskreis NSU teilt mit:

Katharina König-Preuss 🕶 @katharinakoenig

Macht das euch mal klar: der hessische Untersuchungsausschuss der vergangenen Legislatur bekam die gesperrten Akten zum NSU nicht.

Wie im 1. Ausschuß des BT so auch in Hessen. Die Obleute durften im Geheimschutzraum die inkriminierten Texte studieren. Haben sie auch getan, nur daß Schauss und Wißler daraus Propagandagrütze machten, weil es ihnen politisch nicht in den Kram paßte, was sie da lasen, wohingegen die Obleute des BTPUA formulierten, daß man weder Verweise auf Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes habe finden können noch die Existenz eines NSU.

Darüberhinaus gilt, was Beuth sagte:

Das zuständige Parlamentarische Kontrollgremium Verfassungsschutz besitze vollumfängliche Akteneinsichtsrechte und könne jederzeit sämtliche Informationen des Verfassungsschutzes einsehen.

Die betroffenen Unterlagen seien keine Berichte über den NSU, teilte der Innenminister mit. Die Unterlagen stellten Berichte über eine erfolgte Aktensichtung dar. Die Berichte hätten vollumfänglich und ungeschwärzt dem zuständigen Kontrollgremium sowie dem NSU-Untersuchungsausschuss vorgelegen. Außerdem seien die Akten dem Generalbundesanwalt für die Ermittlungen zum Lübcke-Mord zugegangen und lägen auch dem dazu eingesetzten Untersuchungsausschuss vor.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Holger Bellino, und Grünen-Fraktionschef Mathias Wagner betonten, dass eine parlamentarische Kontrolle des Inhalts der Akten gegeben war, da diese allen Mitgliedern des NSU-Ausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode vorlagen.

Oder: Schlag nach bei Steinhagen. Der hat den superstrenggeheimen NSU-Report auch lesen dürfen.

Oder man vertraut dem besten Kumpel der Antifa seit die Kumpel haben.

Litschko: Sie könnten den Betroffenen helfen, indem Ihr Amt die NSU-Akten vollständig offenlegt. Das ist – anders als es eben klang – bis heute nicht passiert. Und in Hessen wurden NSU-Akten anfangs ja gar für 120 Jahre als geheim eingestuft.

Haldenwang: Diese Einstufung würde ich nicht teilen und ich war froh, als die Akten dann heruntergestuft und dem hessischen Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden.

Die Königin der Thüringer Antifa ist eine kackdreiste Lügnerin in the wild, eine widerliche Haß- und Hetzperson.

Die deutschen Wirtschaftsnachrichten scheren sich nicht um schlußgestrichene Staatskriminalität und rühren noch einmal im Fall Yozgat rum.

Temme wird seit Jahren der Vorwurf gemacht, dass er den Schuss auf das Opfer Yozgat hätte hören müssen. Tatsächlich hätte er den Schuss auch mit Schalldämpfer hören müssen, da mittlerweile bewiesen wurde, dass die Lautstärke trotz Schalldämpfer höher gewesen sein muss als die Hintergrundgeräusche im Raum. Doch warum sagt niemand, dass auch die anderen vier Gäste im Internetcafé den Schuss hätten hören müssen?
schaf15 said:
Sie können den wahren Mörder gesehen haben! Oder Mundlos und Böhnhardt mit schwarzen Perücken!
Admin said
wenn da 5 Leute im Laden sind und keiner hört die 2 Schüsse... was folgt daraus?
  1. Daß Götzl im vorliegenden Fall ausnahmsweise eine völlig korrekte Entscheidung getroffen hat.
  2. Das Schußwaffengutachten des BKA Grütze ist, weil der Yozgat lautloser getötet wurde, also anders als kolportiert.
  3. Daß alle Schiß haben, in den Kahn zu wandern oder genauso wie Yozgat zu enden.
3. Scheidet so gut wie aus, da die keine Gruppenvernehmung hatten und sich absprechen konnten. Da aber alle diesbezüglich das Gleiche aussagten, Luftballonplatzer war noch das heftigste Geräusch in den Schilderungen, ist davon auszugehen, daß die Erzählung von Yozgats Tod vom BKA dynamisch dem Verlauf der Zeitgeschichte angepaßt wurde, weil man sie genau so brauchte.

Außerdem ist das schlußgestrichen. Du kannst beim Ramelow mit den Mördern der Uwes am Schalfittchen einmarschieren und ihm sagen, hier sind deine Butterfische vom BND. Dann landest du selber 5 Jahre wegen Amstanmaßung im Bau und bekommst obendrein die Kosten für die Teppichreinigung aufgebrummt. Die wollen das nicht, daß da weiter rumgerührt wird, weil Götzl & Kollegen als auch Fischer seine Kumpels am BGH den NSU schlußgestrichen haben wie Maler eine neue Wohnung vor der Übergabe.

Alles, was man über die Ergebnisse des hessischen NSU-PUA wissen muß, gab es in der Serie hessische Frohnaturen auf Egotrip. Da steht auch drin, was schon der Bundestag-PUA bundesweit erforscht hatte. Kein NSU, nirgends. In Hessen.

Hat schon mal jemand darüber nachgedacht, daß der NSU schlußgestrichen ist? Haldenwang schon.

Trotz all dieser Bemühungen und des Prozesses gegen Beate Zschäpe können wir heute keine andere Geschichte des NSU schreiben.
Es gibt keine andere Geschichte des NSU als die, die Genosse Diemer und Beate Zschäpe dem Götzl erzählten und der von den Richtern am BGH Glaubwürdigkeit attestiert wurde, denn genau diese Geschichte wurde bestraft.
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Bonustrack

Die Schußwaffen-Forensik als Junk Science, das ist ein guter Einstieg zum Verständnis der folgenden Zeilen.

Funfact (Spaßfaktor) für die wißbegierigen Leser. Man lese sich sehr genau durch, wie der Pfoser die Tatwaffe bestimmte.

Zehn Jahre nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat versuchen die Nebenklage-Anwälte, dem Verfassungsschützer Andreas Temme nachzuweisen, dass er etwas gehört haben muss. Dafür waren sie auf dem Schießstand.

Gerade eben hat er ein paar Mal ohne den Dämpfer auf die Scheibe geschossen, nur um den Unterschied zu zeigen. Doch selbst mit dem dicken Rohr auf dem Lauf, das den Knall verschlucken soll, ist jeder Schuss gut zu hören: 137,5 Dezibel hat das Bundeskriminalamt gemessen, als es 2012 mit einer ähnlichen Waffe vom Typ Ceska 83 solche Schussversuche unternommen hat.

Das ist Schußwaffenesoterik von Per Hinrichs, weil mehrere Dinge nicht genannt werden. Er ist exakt auf dem gleichen fachlichen Niveau wie Pfoser.

Wie war der Versuchsaufbau des BKA bzw. der freischießenden Anwälte? Wie wurde die Laustärke gemessen?

Beim Beschuß der Ceska 83 (W04) sei eine Dämpfungsleistung des Kanalldämpfers von 20,7 dB(C) ermittelt worden.

Zur Dämpfungsleitung des Schalldämpfers sagt Nennstiel, die Waffe sei sowohl mit als auch ohne Schalldämpfer laut.

Dann schauen wir uns mal die Lautstärke von einigen Schallreignissen etwas genauer an.

Hier ist nur interessant:

Alle Messungen wurden in einem Raum durchgeführt. Die Schallquelle befand sich jeweils in einem Abstand von 1m seitlich vom Messgerät.

Für unsere Messungen wird ein geeichtes Schallmessgerät der Firma Brüel & Kjaer Modell 2209 eingesetzt, welches speziell für die Messung von Schussknall ausgelegt ist. Gemessen wird mit Filter “A”.

Wichtig bei vergleichenden Schallmessungen ist, dass alle Schallmessungen, die sich aufeinander beziehen, am selben Tag am selben Ort und auch im gleichen Zeitfester durchgeführt werden. Nur dann sind die erzielten dB Werte vergleichbar.

Das ist saubere Forensik, nicht das kumpelhafte Schwätzen von Götz mit Nennstiehl und Pfoser.

Doch darum geht es ja gar nicht, es geht um den Luftballon, dr geplatzt ist, es geht in der Zeugenwahrnehmung also um ein höchst subjektives Ereignis. Wird oft falsch zitiert: "Musik wird störend oft empfunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden".

Bei einer Zeugenaussage übre Geräscuhe geht es immer um die Lautheit eines Schallereignisse, nie um den Laborwert Lautstärke.

Lautheit ist eine psychoakustische Größe, die beschreibt, wie eine Anzahl von Testpersonen die empfundene Lautstärke von Schall überwiegend beurteilt.

Die subjektive Beschreibung eines Geräusches ist nicht objektivierbar, da für die einen eine Staubsaugergeräusch die lieblichste Meldodei auf Erden sein kann, während andere ob dieser Belästigung über Vergeltungsstrategien grübeln.

Die Anwälte der Nebenklage haben Stuß erzählt. Und Götzl hat sich Grimms Märchen auf die Nase binden lassen. Aber dazu sind die Schwätzperten des BKA ja da, jeden Fall ausschließlich und nur in der Sicht des BKA zu erzählen.

7. Oktober 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 7

Die Abgeordneten im PUA haben sich sehr wohl mit ausgewählten Fragen des Mordes an Yozgat beschäftigt, insbesondere ob Temme der Täter, Tatzeuge oder Tatwissensinhaber war und ist. Letzteres muß außen vor bleiben, wurde nicht abgefragt, nicht untersucht. Da man sich nicht der Mörderjagd befleißigte, beschäftige man sich mit dem Ersatzthema Temme, der ja in den Ermittlungen lange Zeit auch als Tatverdächtiger geführt wurde.

Um die Antworten auf die wichtigsten Fragen einordnen zu können, seien die vier wichtigsten Basisafakten vorangestellt.

Das Kapitel Temme am Tatort umfaßt gerade mal 20 Seiten, kann somit locker von jedem selbst bewältigt werden.
  1. Sie haben sich nicht der Frage gestellt, wer der Mörder ist, die Mörder sind, sondern sich in Gottvertrauen dem Edathyausschuß angeschlossen.
  2. Keiner weiß, wann Yozgat ermordet wurde.
  3. Keiner weiß, an welchem Ort in welcher Körperhatung Yozgat ermordet wurde.
  4. Keiner weiß, wie Yozgat nach der Schußverletzung zu liegen kam.
Bekannt ist nur, wo er lag, als die Rettungskräfte eintrafen. Und es wird vermutet, wie er gelegen haben hätte können, so sich Vater Yozagt ungefähr eventuelle daran erinnern täte. Macht er aber nicht. Haben die Ausschußmitglieder in den B´Zeugenvernehmungen ebenfalls nciht klären können.

Somit fehlen die wichtigsten Daten für die Mordaufklärung. Das ist aber egal, wenn man Fahrradkettenbingo spielen darf.


a. War Temme zur Tatzeit noch am Tatort?
Das weiß keiner. (S. 390/PDF und S. 391/PDF))
Danach lässt sich zwar eingrenzen, wann er das Internetcafe verlassen haben könnte. Eine zuverlässige Aussage über den Zeitpunkt der Abgabe der Schüsse enthalten sie aber nicht. Aus diesem Grund ist es, wie von der MK Cafe zusammenfassend festgestellt, auch nicht ausgeschlossen, dass er von dem Mord an Halit Yozgat deshalb nichts mitbekommen hat, weil er zu diesem Zeitpunkt das Internetcafe bereits verlassen hatte.
Wer anderes behauptet lügt.
aa. Wann verließ Temme das Internetcafe?
Das weiß niemand.
bb. Wann fielen die Schüsse - Zeitpunkt oder Zeitrahmen?
Hatte man sich zuerst auf einen exakten Zeitpunkt des Schusses verständigt, so haben die späteren Ermittlungen diese These schnell ins Abseits gerückt.


Nachdem also auch aus Sicht des Analysten der BAO Bosporus die Faktenlage es letztlich doch nicht zulässt, einen konkreten Zeitpunkt zu benennen, an welchem Halit Yozgat erschossen wurde, stellt sich die Frage nach dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen die Schüsse abgegeben wurden. Wie oben bereits ausgeführt und erläutert, legte ihn die MK Cafe auf 16:54 Uhr bis 17:03:26 Uhr. Zu einem anderen Ergebnis kam für diesen Fall die BAO Bosporus, nämlich auf einen Zeitrahmen zwischen 17:00:53 Uhr und 17:03:52 Uhr.
Es ist unbekannt, wann der Schuß abgegeben wurde. Damit wackeln aber so ziemlich alle Hypothesen.
cc. Lässt sich der Zeitrahmen weiter eingrenzen? - Die Aussage des Ahmed A.-T
Nein. Eher ausweiten.
dd. Was passierte im Vorraum des Internetcafes? - Die Aussage des Faiz H.


Hier haben wir die grandiose Aussage, daß Böhnhardt der Mörder ist. Das können sonst nur Hellseher, Hochstapler und Blender. und hessische Abgeorndete natürlich.

Bezüglich der Vorgänge im Vorraum war die Aussage unergiebig. Der Zeuge hat nichts gesehen.
ee. Welcher Zeitraum wäre den Mördern geblieben?
aaa. Der Beginn dieses Zeitraums
Darüber kann es keine Gewißheit geben.
bbb. Das Ende dieses Zeitraums
Zitat: "Es kommt hinzu, dass die MK Cafe, wie ebenfalls bereits ausgeführt,1445 das Ende dieses Zeitraums wahrscheinlich nicht richtig festgelegt hat." (S. 403/PDF)
ccc. Die Gesamtlänge dieses Zeitraums
Zitat: "Über die Gesamtlänge des Zeitraums, innerhalb dessen der Mord hätte verübt werden müssen, lässt sich keine genaue Aussage treffen." (S. 404/PDF)
ff. Wo war Halit Yozgat, als Temme nach ihm suchte?
Zitat: "Es könnte also sein, dass Halit Yozgat sich auf der Toilette aufhielt, während Temme nach ihm suchte." (S. 404/PDF)
b. Vorausgesetzt Temme war noch am Tatort: Hätte er etwas wahrnehmen müssen?
Nein.
aa. Hätte Temme die Mörder sehen müssen?
Zitat: "Die Frage, ob Temme die Mörder hätte sehen müssen, ist zu verneinen." (S. 407/PDF)
bb. Hätte Temme die Schussgeräusche hören müssen?
Zitat: "Die Frage, ob Temme Schussgeräusche hätte hören müssen, ist ebenfalls zu verneinen." (S. 409/PDF)
cc. Hätte Temme das Fallgeräusch hören müssen?
Rein hypothetiosche Frage, mit der sich der Ausschuß nicht weiter beschäftigt hat.
dd. Hätte Temme Schmauchgerüche wahrnehmen müssen?
Zitat: "Die Frage, ob Temme die Gerüche hätte wahrnehmen müssen, die bei der Abgabe der Schüsse entstanden sind, ist ebenfalls zu verneinen." (S. 411/PDF)
ee. Hätte Temme den Körper Halit Yozgats sehen müssen?
Zitat: "Eine tragfähige Aussage dahingehend, dass Temme, falls er sich zum Zeitpunkt der Abgabe der Schüsse noch in dem Internetcafe aufgehalten habe, beim Verlassen des Internetcafes den Körper des Halit Yozgat hätte sehen müssen, lässt sich nicht treffen." (S. 411/PDF)

Zusammenfassend läßt sich urteilen, daß selbst bei Untersuchung des Vorgangs mit sehr dürrer Faktenlage keine Aussage getroffen werden kann, die Temme belastet, es sei denn ideologische, weil sein muß, was man sich wünscht.

9. Oktober 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 8

Zu den Hochstaplern, Blendern oder Scharlatanen aus der Architektur­branche seien an der Stelle die Passagen aus dem Abschlußbericht zitiert.

Die sprechen für sich.

S. 407/PDF
Allerdings ist die Frage, ob Temme von dem Mord etwas mitbekommen haben müsste, wenn er noch in dem Internetcafe gewesen wäre, rein hypothetischer Natur. Denn es ist, wie oben ausgeführt, nicht ausgeschlossen, dass er das Internetcafe bereits verlassen hatte, als die Mörder kamen. Wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit, die dieser Frage zu Teil wurde, nachdem eine britische Gruppe namens „Forensic Architecture" den Tathergang analysiert und ihre Analyse am Rand der documenta 2017 in Kassel präsentiert hatte, war zunächst im Ausschuss darüber beraten worden, ob die Ausarbeitungen beigezogen werden. Gegen die Schlussfolgerungen dieser Künstler- und Architektengruppe sind im Ausschuss allerdings fachliche Bedenken erhoben worden,1456 weswegen der Ausschuss davon abgesehen hat, die Analyse als Beweismittel zuzulassen und ihre Verfasser als Sachverständige förmlich zu vernehmen. Ungeachtet dessen hat sich der Ausschuss mit den in der Analyse erörterten Thesen auseinandergesetzt.
S. 409/PDF
Wenn aber die beiden zur Tatzeit anwesenden Jugendlichen, die im gleichen Raum saßen, in dem später auch Temme Platz nahm, keine Schussgeräusche gehört haben, dann „muss" auch dieser - immer gesetzt den Fall, er hätte sich zu diesem Zeitpunkt noch in dem Internetraum aufgehalten - keine Schussgeräusche gehört haben. Von dieser Schlussfolgerung abgesehen sprechen die Wahrnehmungen der beiden Jugendlichen auch gegen die Evidenz der von „Forensic Architecture" angefertigten Analyse. Die Analyse suggeriert nämlich, dass niemand hätte die Schüsse überhören können. Tatsächlich scheint es aber genau so gewesen zu sein.
S. 411/PDF
Der Ausschuss hat auch, weil die von „Forensic Architecture" erstellte Analyse wissenschaftlichen Kriterien nicht standhält, weder diese Analyse als förmliches Beweismittel beigezogen noch deren Verfasser als Sachverständige geladen. Auch der NSU-Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags hat sich bei seiner Beweisaufnahme damit nicht auseinandergesetzt. Das OLG München konnte sich erst gar nicht damit befassen, da die Nebenklägervertreter aus formalen Gründen darauf verzichtet haben, einen entsprechenden Beweisantrag auf Ladung der Ersteller der Analyse zu stellen.
S. 411/PDF
Die Frage, ob Temme die Gerüche hätte wahrnehmen müssen, die bei der Abgabe der Schüsse entstanden sind, ist ebenfalls zu verneinen. Sie wurde auch von „Forensic Architecture" thematisiert. Allerdings kommt die von ihr angefertigte Analyse lediglich zu der Schlussfolgerung, dass dies „nicht ausgeschlossen"werden könne.


Eine auf dem Drehstuhl abgelegte grau Jacke behindert womöglich die Sicht, wenn jemand den niedergeschossenen Yozgat hätte sehen können wollen sollen tun. Auf das Foto von Yozgat mit schwarzem Pullover und grauen Längsstreifen auf grauem Fußboden wird an dieser Stelle aus Gründen der Pietät verzichtet.

Fußnote 1477, S. 414/PDF
Die englische Künstler- und Architektengruppe „Forensic Architecture" simulierte für ein Kunstprojekt zur documenta 14 in Kassel die Blickachse auf das Opfer, präsentierte der Öffentlichkeit allerdings in künstlerischer Freiheit eine offenes Sichtfeld auf ein rot bekleidetes Opfer in einem weißen, professionell ausgeleuchteten Raum. Wahrscheinlich aber war die Blickachse nach Zeugenaussagen durch eine über dem Opfer auf einer Drehstuhllehne hängende Jacke eingeschränkt (Protokoll der Zeugenvernehmung des Ahmed A.-T. vom 24.04.2006, Band 159, S. 81; Protokoll der Zeugenvernehmung des Emre E. vom 06.04.2006, Band 158, S. 68; Protokoll der Beschuldigtenvernehmung des Faiz H. S. vom 06.04.2006, Band 158, S. 90; Lichtbildmappe des PP Nordhessen o.D., Lichtbild 102, Band 313, S. 114). Weiter trug Halit Yozgat einen schwarzen Pullover mit grauen Längsstreifen; der Teppichboden am Tatort war dunkelgrau
Nun das Phantasieprodukt der Linken, die zum Fenster herausgeworfenen Arbeitergroschen. Wenn das die steuerzahlenden Arbeiter wüßten.

S. 1048/PDF, Sondervotum Fraktion Die Linke im HLT.
Auch die beharrliche Beobachtung des Ausschusses durch die Presse, durch die ehrenamtliche Gruppe NSUWatch Hessen, durch viele Zuschauer, sowie die Rekonstruktion des Tatgeschehens in Kassel durch FORENSIC ARCHITECTURE, welche 2017 mit einer Pressekonferenz und einer Installation auf der Documenta Kassel darlegten, dass Temme die Leiche Yozgats habe sehen und den Schuss habe hören müssen, hielten das öffentliche Interesse aufrecht.
Nein, ein Temme hätte gar nichts. Das ist aktionistische Hetzjagddenke ohne Beweisgrundlage. Es geht den Linken nicht um beweisfähige Würdi­gung eines Mordes, sondern schon immer um die ideologische Bekämpfung ihrer Gegner, darum das öffentliche Interesse aufrechtzuerhalten.

Das Kapitel Temme beim Ausflug in die hessistischen Jagdgründe sei mit einem persönlichen Eindruck abgeschlossen. Ich habe die Vernehmungsakten im Fall Yozgat zweimal studiert. Erstmal am Stück wie einen Krimi, beim zweiten Mal portionsweise, um bestimmte Probleme zu durchdenken, die sich beim Lesen aufgetan haben.

Die erste Vernehmung von Temme las sich noch normal. Es war ein Abtasten der Kripo, wie weit sie mit ihrem Tatvorwurf kommen oder gehen können.

Aber bereits die zweite Vernehmung offenbarte eine Spin, Dreh. Nichts war mehr wie vorher. Und da dachte ich so bei mir. Das liest sich, als ob man den Temme zielgerichtet in den Mordfall reingesteuert hat, um den Wissensstand der Kripo abzuschöpfen. Was liegt da näher, als den eh Beschuldigten eine Rolle spielen zu lassen, um einer höheren Sache zu dienen?

Temme wußte nichts über den Mord, die Kripo und Staatsanwaltschaft mauerten gegenüber den hessischen Schlapphüten, ergo läßt man den Temme so lange als möglich mitlaufen. So erfährt man ja auch, wie der Hase läuft. Denn eines darf man keinesfalls, die Verfassungsschützer als Deppen hinstellen, die nicht wissen, was sie zu tun haben. Die verstehen ihr Handwerk schon, auch wenn das vielen nicht gefällt. Und wegen der Personalrochaden zwischen Polizei und Geheimdienst gibt es da auch viele fähige Vernehmungsspezialisten.

Meiner persönlichen Auffassung nach hatte Temme die Aufgabe, die Aufmerksamkeit von den Tätern wegzulenken. Hat auch bei allen prima funktioniert. Bis auf einen. Vater Yozgat kann man nicht hinters Licht führen. Der weiß, wo der Pfeffer wächst.

Ich denke schon, daß Temme Tatwisseninhaber insofern ist, als daß er weiß, was die wirklich abging. Nicht zwingend von wem, aber warum. Genau darum ging es der Regierungskoalition im Untersuchungsausschuß. Dieses Wissen unter Verschluß zu halten. Dabei kam ihr zugute, daß Temme rechtsstaatlich sauber aus der Sache raus war.

11. Oktober 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 9


@NSU_Tribunal

Neuer NSU-UA in Hessen? Unsere Themenvorschläge: Verfassungsschützer Temme am Tatort in Kassel, die Verhinderung der Aufklärung durch Bouffier, die Geheimhaltung von Akten für 120 Jahre, die nicht ermittelten Neonazi-Netzwerke, die den NSU ermöglichten.
Wer die bisherigen Teile der Serie über den Abschlußbericht des Hessischen Untersuchungsausschusses verfolgt, der weiß, mit welchen Problemen sich die Abgeordneten herumgeschlagen haben und zu welchen Ergebnisse sie bei der Problemerschlagung gekommen sind.

Wir hätten da also auch eine Idee, die den genderverstrahlten Faschistenbroten der Antifa gut zu Gesicht stünde. Die Schule besuchen, lesen lernen und sich den Abschlußbericht reinziehen. Das, was die Strichjungen und Ideologiehuren des NSU-Tribunals als Idee vortragen ist längst Altpapier, Schnee von gestern, da schlußgestrichen wie eine Linie Koks.

Kommen wir heute zu den sogenannten nicht ermittelten Neonazi-Netzwerken, die in dem Bericht den meisten Platz beanspruchen. Das Thema können wir erfreulich kurz abhandeln.

Es geht um die Aufklärung des Mordes an Yozgat. Die Täter wurden bis heute nicht ermittelt. Neonazis gehören nicht dazu, auch keine Netzwerke, auch keine nichtermittelten.

Machen wir es für die denkbehinderte Antifa kurz und schmerzlos (S. 375/PDF).


Die Aussagen der im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags vernommenen Zeugen decken sich mit den gemeinsamen Feststellungen aller Fraktionen des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, die zu den hessischen Ermittlungen in ihrem Abschlussbericht feststellten:
„Der Vermutung des Vaters des Opfers, die Tat sei rechtsextremistisch motiviert, wurde nachgegangen [...]?“
Man hat in die rechte Richtung ermittelt. Man hat da nur nichts gefunden, weil es da nichts zu finden gab. Auch nicht Jahre später bis einschießlich heute.

Das wird im Bericht auf hunderten Seiten eindrucksvoll dargestellt. Wer sich über die heißesten Naziteile Hessens sachkundig machen möchte, der ist bei dem Bericht gut bedient. Wer wissen möchte, daß niemand einen NSU kannte, niemand irgendwelcher Unterstützungshandlungen für ein sogenanntes Mördertrio tätigte, niemand die Uwes bei ihrem Mord im Internetcafe sah, unterstützte, ihnen auf der Flucht half usw., der erfährt alles darüber, warum es im Hessischen keinen NSU gegeben hat. Nirgends.

Wer wissen will, wo es damals billig Dope für bedürftige Knastinsassen zu kaufen gab, der wird gut bedient.

Der Erkenntnisgewinn aus dem Naziteil des Abschlußberichtes beschränkt sich auf die altbekannte Tatsache, daß die politischen Parteien sich ein ordentliches Stück Steuergelder einverleiben, um unter deren Zuhilfe­nahme den politischen Gegner, hier Nazis, Rechte und Andersdenkende, aber wie Fischfilet Musizierende, zu diffamieren. Unter dem Deckmantel des Kampfes gägen Rächts™ werden Steuergelder munter zum Fenster rausgeschmissen. Bezüglich der Aufklärung eines Mordes war der Ertrag für die gigantische Summe überschaubar. Da kam nichts rüber. Null. Nado.

Wer den Naziteil des Berichtes nicht liest und stattdessen auf den nächsten Rummel mit Fahrgeschäften und Zuckerwattestand geht, um ein Stück Restlebenszeit tot- und sich den Bauch vollzuschlagen, der trifft damit eine goldrichtige Entscheidung.

30. August 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 2



"Hier ist im Ausschuss oft gesagt worden: Es ging um einen Mord. - Ja, klar, Schlimmeres gibt es nicht."

‎Volker Bouffier, 26.06.2017,

Doch, es gibt Schlimmeres. Wenn es um Mord geht, man sich nicht für dessen Aufklärung interessiert und stattdessen heiße Luft bläst. Oder wenn man einen Mord durch Nazihordenpropaganda vergessen machen will. Oder wenn man die Aufklärung eines Mordes, oder ganz vieler Morde aus staatspolitischen Erwägungen heraus durch eine beispiellose Nazigräuelpropaganda der GEZ- und Presse-Exekutive ersetzt.
Martina Renner, a Left party lawmaker, accused the far-right of trying to exploit a murder for its own political ends.
Martina Renner, ein Linkspartei-Abgeordneter, zichtigte die extreme Rechte, einen Mord für deren politischen Ziele auszuschlachten.
Aha. Das dürfen demzufolge nur Linke, die Antifa und die unter strengen Maasregeln agierende Medienexekutive des Merkelregimes, Morde für den politischen Endsieg ausschlachten. Politische Leichenfledderei ist also ein Privileg, das nur den Gut- und Bestmenschen zusteht.

Der NSU als Brot und Spiele. Brot für die Opferanwaltsmafia und deren Mandaten und Spielzeug für die Linke, Antifa und alle Bestmenschen.

In Teil 1 hatten wir herausgearbeitet, daß die christlichen Egozentriker und grünen Egomanen aus dem Hessischen einfach mal so ihre Nummer durchzogen, ohne die vorab von Herrn Schaus und Frau Wissler veröffentlichte wahrhaftige Wahrheit über die einzig gültige Version zum Mord an Yozgat zu berücksichtigen. Das Gequake der Linken und Sozen hat die an der Macht befindlichen Grünchristen gar nicht interessiert.

Dürfen die das denn? Ja, das dürfen sie, denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Hessen kein Gesetz über Aufgaben und Befugnisse von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Man schwebt frei im politischen Raum und macht, was man für richtig hält. Das macht alles ein wenig schwieriger in der Bewertung, auch wenn die Abgeordneten in ihrem untersuchenden Tun, nicht Ton, selbstverständlich an die geltenden Gesetze gebunden sind. Insofern kann man sich momentan nur an Artikel 92 der Hessischen Verfassung halten.
Art. 92 [Untersuchungsausschüsse]

(1) Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Diese Ausschüsse erheben in öffentlicher Verhandlung die Beweise, die sie oder die Antragsteller für erforderlich erachten. Sie können mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen. Die Geschäftsordnung regelt ihr Verfahren und bestimmt die Zahl ihrer Mitglieder.

(2) Die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse um Auskünfte und Beweiserhebungen nachzukommen; die Akten der Behörden und der öffentlichen Körperschaften sind ihnen auf Verlangen vorzulegen.

(3) Für die Beweiserhebung der Ausschüsse und der von ihnen ersuchten Behörden gelten die Vorschriften der Strafgesetzordnung sinngemäß, doch bleibt das Postgeheimnis unberührt.
Zusätzlich haben die Abgeordneten ihrer Arbeit modifizierte IPA-Regeln (Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft) zugrunde gelegt (Seite 35f/PDF*).

Der Auftrag der Abgeordneten ist klar umrissen und im Einsetzungsbeschluß, Drucksache 19/445 HLT, definiert. Der Einsetzungsbeschluß ist auch nachlesbar ab Seite 24/PDF.
Der Untersuchungsausschuss hat den Auftrag, umfassend aufzuklären, in welcher Weise die hessischen Gerichte, Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden auf der Landesebene und mit den Bundesbehörden und anderen Länderbehörden in Zusammenhang mit der Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat und der NSU-Mordserie zusammengearbeitet haben und welche Fehler bei der Aufklärung der NSU-Morde in Hessen im Rahmen der Ermittlungsarbeit und des Zusammenwirkens der Sicherheitsbehörden begangen wurden.
Den elend langen Satz müssen wir auf seine Kernaussage eindampfen, denn genau die ist der Maßstab für die Prüfung des Puddings. Der Auftrag ist

- die Zusammenarbeit von Behörden in Zusammenhang mit der Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat und
- Fehler bei der Aufklärung der NSU-Morde in Hessen
umfassend aufzuklären.

Die Details kann sich jeder interessierte Mitbürger selber durchlesen.

Welche Aufgabe hatte der Ausschuß also nicht? Den Mord an Halit Yozgat aufzuklären. Das muß man immer im Hinterkopf haben, wenn es um den Abschlußbericht aus Hessen geht.

Ja aber, wenn das nicht die Aufgabe war, den Mord aufzuklären, wie haben die das Tatorträtsel denn dann gelöst? Wen haben sie in das freie Feld eingesetzt? Ganz einfach, sie haben die Akten zu dem Mord herbeigezogen, in denen penibel genau erklärt ist, warum und wie Böhnhardt und/oder Mundlos ohne Zschäpe den Mord an Yozgat durchzogen, um ihrer Zugehfrau anschließend darüber zu berichten.

Wenn du mal bei einem Geheimdienst so richtig brutalstmöglich aufklären willst, dann bittest du sie oder das Innenministerium um Aktenheraus­gabe!1!! *gacker*

fefe

Da haben wir das erste Problem. Bereits der erste Beweisbeschluß, der eventuell ungefähr möglicherweise das zum Thema hatte, also die Beiziehung der Mörderakten Böhnhardt/Mundlos/Zschäpe, scheitert. So hat man sich dann nach endlich langen Verhandlungen mit allen betroffenen Behörden mit sich selber auf folgendes geeinigt (S. 52/PDF):
Die Obleute haben sich darauf verständigt, hinsichtlich der dem NSU zugerechneten Taten und des Begriffs „Thüringer Heimatschutz" die Definitionen aus dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungs­aus­schusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zugrunde zu legen und bei der Personensuche mit den hessischen Namen aus der sogenannten „129er-Liste" zu beginnen.
Es ist Einvernehmen erzielt worden, eine räumliche Eingrenzung insoweit vorzunehmen, als zunächst der Aktenbestand des Verfassungsschutzes und der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts aus dem Re­gierungsbezirk Kassel zu sichten sei, wobei der Untersuchungs­zeit­raum mit Ablauf des Jahres 2011 enden solle. Man ist überein gekommen, die weiteren noch offenen Fragen bei den anstehenden Koordinierungs­gesprächen mit den Bundes- und außerhessischen Landesbehörden zu klären.
Mangels Ermittlungsakten greift man also auf eine politische Erklärung aus dem Bundestag zurück und zieht Akten von Verfassungs- und Staatsschutz bei. Nur, genau die beiden ermitteln nicht in Mordfällen.



Bezogen auf das Problem, daß der Mord selber gar nicht Gegenstand des Mandats ist, war die Lösung einfach. Man setzte mangels beigezogener Akten einfach jemanden ein. Das liest sich dann in der Logik von Abgeordneten so (S. 402/PDF).
Faiz H. S. Er ist vermutlich der einzige Zeuge, der einen der Mörder gesehen hat. Faiz H. S. führte etwa zwischen 16:52 Uhr und 17:04 Uhr von einer im Vorraum befindlichen Telefonzelle aus mehrere Telefongespräche. Den Rücken zum Schreibtischtresen gewandt hörte er währenddessen Geräusche - „etwa wie ein Luftballon explodiert" - und sah für einen kurzen Moment aus den Augenwinkeln, wie unmittelbar danach eine nach seiner Schätzung etwa 1,80 m große Person eilig das Ladenlokal verließ.
Aus Sicht der Polizei decken sich diese Angaben mit dem tatsächlichen Geschehen. Da Uwe Böhnhardt 1,83 m groß war und Uwe Mundlos 1,78 m, spricht einiges dafür, dass es einer dieser beiden war, den Faiz H. S. gesehen hat. Da Temme deutlich größer ist, nämlich 1,90 m, spricht außerdem einiges dafür, dass nicht er es war, den Faiz H. S. in diesem Moment gesehen hat.
Weitere Wahrnehmungen hat Faiz H. S. nicht gemacht. Er hat bei seinen mehreren Vernehmungen immer nur von einer einzigen Person gesprochen, die er gesehen habe. Im Protokoll seiner dritten Vernehmung am 20. April 2006 heißt es hierzu:
„Wie von mir bereits gesagt, habe ich lediglich diese schattenhafte Person in Richtung Eingangstür gehend in Erinnerung."
Halten wir an dieser Stelle die logischen Brüche fest.
- "einer der Mörder" --> wieviele waren's denn? 4,7 oder 13, wenn Faiz immer von "einer Person" sprach?
- Faiz H. S. hörte keinen Pistolenschuß (siehe Teil 1), sondern eher einen Luftballon platzen.
- Der Mörder war der Schattenriß im Augenwinkel.

Nun kommt der Betrug. Das tatsächliche Geschehen des Mordes ist bis heute gar nicht bekannt, in keiner Akte gerichtsfest notiert, da sauber ermittelt. Man hat die Akten ja eben genau nicht beigezogen, in denen das drin steht. Als Täter kommen also alle zur Tatzeit ca. 1,7 Millionen in der BRD sich aufhaltenden Personen in Frage, deren Schattenwurf ca. 1,80 hoch ist. Das ist die einzig korrekte Aussage, die die sauber zitierte Akte zuläßt.

Abgeordnete klären nichts auf. Sie wollen sich nur aus durchsichtigen Zwecken als Heißluftgebläse produzieren. q.e.d

Ende Teil 2
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* Bezüglich der Seitnenummerierung gibt es ein Problem. Die Paginierung der Berichtsseiten stimmt nicht mit den Seitennummern der PDF selber überein. Insofern wird in den folgenden Blogartikeln immer auf die Seitennummer der PDF-Datei verwiesen, auch wenn zum Beispiel die Seiten 924-925/PDF, aus welchem Fehlergrund auch immer, vollkommen überflüssig in die Datei gerutscht sind oder sich an der falschen Stelle befinden.

Solange der Hessische Landtag das Dokument nicht ändert und so im Web erreichbar läßt, ist alles gut.
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Eingangszitat von Volker Bouffier aus: S. 509/PDF

Bericht des PUA Hessen: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/1/06611.pdf

5. Oktober 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 6

Wo fängt man das Thema Temme an? Wo hört man auf? Am besten wohl mit dem Sachstand. Bouffier ist genauso aus dem Rennen wie Temme (S. 386ff/PDF).


e. Einstellung des gegen Temme geführten Ermittlungsverfahrens Mit Verfügung vom Donnerstag, den 18. Januar 2007, stellte die Staatsanwaltschaft Kassel das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Zur Begründung führte die Staatsanwaltschaft aus, dass die umfangreichen Ermittlungen den Anfangsverdacht nicht hätten erhärten können. Ein konkretes Tatmotiv habe nicht ermittelt werden können. Auch fehlten Bezüge zu den anderen acht Mordfällen, für die Temme nachprüfbare Alibis habe.
Viele haben versuchten, ihren Enterhaken an Temme festzumachen. Alle sind abgerutscht. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde per staatsanwaltlicher Verfügung eingestellt. Auch beim Richterdarsteller am Schauspielhaus OLG in München kam er davon. Mithin, aller versuche, ihm etwas ans Zeug flicken zu wollen, so sie abseits der juristischen Spur stattfinden, zielen auf die Diffamierung der Person, um ihn doch noch in die Knie zu zwingen.

Oder nimmt man sich als erstes die Hessistischen Hetzjäger zur Brust. die sich in ihrer Hetzjagdgesellschaft pudelwohl fühlen, aber nicht merken, daß sie Unsinn plappern?



Fangen wir bei einem der wichtigsten Hetzjäger des Hessenlandes an.
Hermann Schaus @heschaus

Nazis stellen schon von jeher die größte Bedrohung unserer Demokratie dar. Deshalb wäre es auch so wichtig die NSU Netzwerke intensiv zu ermitteln. Aber da versagt die Bundesanwaltschaft weiterhin.
Nein. Seit 1949 waren die Nazi nicht mal ansatzweise eine Gefährdung für die noch junge deutsche Demokratie. Sie sind es auch heute nicht. In den fast 70 Jahren der Existenz einer oder zweier deutscher Demokratien gab es nur eine Gefährdung, die auch mit einem Erfolg gekrönt war. Das war 1989, als das ostdeutsche Volk ihrer Demokratie überdrüssig war und sich anstands- aber nicht rückstandslos der D-Mark-Demokratie einverleiben ließ.

Um es mit den Worten von Peter Nowak, Verfolgter des Merkelregimes, zu sagen:
Die ersten rechten Großdemos gab es in Ostdeutschland im Wendeherbst 1989
Spaß beiseite. Die Ostdeutschen kollektiv als Nazi zichtigen ist en vogue, hilft aber nicht weiter, weil es das aufgeworfene Thema größte Bedrohung unserer Demokratie nicht mal ansatzweise streift. Unsere Demokratie, der Staat als Beute, den es gegen jeden Feind zu verteidigen gilt, das ist der Dreh- und Angelpunkt. Jeder, der nicht im Sinne der abzählbaren Politmafia mitmacht, ist deren Feind und somit eine Bedrohung, und somit Nazi.

Die größte Bedrohung der Demokratie kann aber nur vom Volk in Gänze, also der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung, kommen, oder jenen, die ihren Arsch mit Litern von Büroleim in den Ratsstuben und Parlamenten auf 1000 Jahre festgeklebt haben. Die Demokratie fault immer zuerst von innen heraus und wird von jenen gefährdet, die die Deutungs- und Machthoheit über diese ausüben.

Genau das hat ja das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung zum Urteil im NPD-Verbotsverfahren zum Ausdruck gebracht.

Strafrechtlich war Temme schon lange aus dem Rennen. Moralisch pinkelte ihm vor allem die Linke ans Bein. Kann man gut finden oder eben eklig. Gepaart mit der zumindest öffentlich zelebrierten Dummheit linker Galionsfiguren sind sie aus dieser Gesamtsicht heraus nicht satisfaktionsfähig.


II. Ermittlungen gegen Andreas Temme

Einer der Schwerpunkte der polizeilichen Ermittlungen war das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen Andreas Temme. Es wurde über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten geführt. Besonders intensiv gestalteten sich die Ermittlungen gegen Temme ab dem 21. April 2006. Sie begannen mit der Durchsuchung seiner Wohnräume und einer mehrstündigen Beschuldigtenvernehmung und endeten mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Verfügung der Staatsanwaltschaft Kassel am 18. Januar 2007. Die „Spur Temme " wurde in den Jahren 2008 und 2012 nochmals überprüft. Strafrechtliche Ermittlungen wurden gegen ihn aber nicht wiederaufgenommen.
Bereits mit der Einleitung zum Abschnitt Temme ist im Abschlußbericht des hessischen Untersuchungsausschusses alles gesagt (S. 376/PDF).

Was aber wollen die Linken dann, wenn es strafrechtlich nichts gibt, was gegen Temme vorzubringen ist? Ganz einfach, ablenken von ihrem Rassismus, Hassismus, ihrer Unfähigkeit, Kriminalfälle als das zu behandeln, was sie sind, also Kriminalfälle. Sie machen das, was spätestens seit Reichsminister Göring und Goebbels gute deutsche Tradition ist, Verbrechen politisch mißbrauchen. Liebknecht und Luxemburg wurden vom politischen Widersacher noch ohne Prozeß kurzerhand ermordet. Dieser Blöße gab man sich später so nicht wieder hin. Die moralische Diskreditierung und Vernichtung der bürgerlichen Existenz der Widerborste sind inzwischen ausreichend genug, seiner politischen Macht Geltung zu verschaffen.

Man lenkt davon ab, daß man dem Mord an Yozgat nicht aufgeklärt hat und auch nicht aufklären will, weil die Einigung auf Böhnhardt oder ersatzweise Mundlos als Mörder so prima ins politische Kalkül paßt. Was der Bundestag beschloß, muß sein.

Man baut sich eine Behörde als Gegner auf, die man u.a. deswegen als Gegner und Feind betrachtet, weil man möglicherweise von deren Mitarbeitern als solcher behandelt wurde. Das ist sogar verständlich. Nur vergißt man an der Stelle immer und immer wieder, daß der Verfassungsschutz keine Verbreche aufklärt. Er sammelt Informationen und wertet diese aus. Im schlimmsten Falle steht er Schmiere. Und im allerschlimmsten erfährt er, wer die Mörder waren und sagt's nicht weiter. Oder er sagt es weiter und darf nicht verraten, daß er es weitergesagt hat, weil es aus Gründen der politischen Opportunität angesagt ist, einen Mord nicht zu untersuchen.

All das führte dazu, daß Temme als Haßfigur aufgebaut wurde, an der sich Linke, Antifa und Genderverstrahlte abarbeiten durften oder ungefragt abarbeiteten. Alles völlig substanzfrei.

Dazu mehr im nächsten Teil, wenn wir uns einer kleinen Jagdkritik widmen.

2. September 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip - Teil 3


Kein NSU, nirgends.

Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß sich die Abgeordneten des Hessischen Landtages gar nicht erst den Mühen der Ebene stellten, um den Mord Yozgat aufzuklären. In ihrem Einsetzungsbeschluß verzichteten sie auf diese Aufgabe. Stattdessen wollten sie lieber was mit NSU, Nazis und Behörden machen. Machten alle anderen ja auch.

Am Beispiel der Knaller wurde erörtert, welche kriminalistischen Chancen vergeben wurden. Es sind nicht die Knaller der CDU, SPD, Linken, Grünen und FDP gemeint, sondern die Knaller im Internet-Café.

Die Aussagen aller Zeugen liegen vor. Die Abgeordneten und ihre Aktensklaven hätten die Chance gehabt, eine schöne Synopse oder Matrix anzufertigen, in der alle Aussagen zu den Knallgeräuschen bezogen auf Zeitpunkt, Lautstärke, Herkunft, subjektiver Deutung und Anzahl enthalten sind. Haben sie nicht gemacht, weil sie die Problematik präziser kriminalistischer Arbeit weder ein- noch wertschätzen (können). Wir machen deren Arbeit auch nicht, obwohl das ein Klacks wäre. Doch unsere Stundensätze sind so hoch, daß der Buchhalter des Hessischen Landtages ob unserer Kostennote in Tränen ausbrechen täte. Das tun wird dem armen Kerl nicht an.

Es sind Politiker, die einen Mord für ihre durchsichtigen Zwecke ausschlachten. Das ist allemal wichtiger, als einen Mord aufzuklären.

So wunderte es nicht, daß sie sich darauf einigten, es wie Edathy und Genossen zu machen. Man kupferte schlicht deren Meinung und einigte sich per Akklamation auf Böhnhardt und Mundlos als Mörder. Georg Lehle schreibt dazu auf friedensblick.de:
Dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages gelang es erwartungsgemäß nicht, den Mord an Halit Yozgat aufzuklären. Im über tausend Seiten zählenden Abschlussbericht wird deutlich, dass sich die Abgeordneten darauf beschränkten, die dubiosen Ermittlungen der Polizei darzulegen und zu verteidigen, als selbst aktiv aufzuklären. So bleiben die Widersprüche und Ungereimtheiten in der offiziellen Version bestehen, die stichpunktartig umrissen werden. Dadurch wird auch das Versagen der Abgeordneten klarer – sie waren nicht bereit, die vorgegebene Version zu hinterfragen.
Nun gibt es allerdings ein Problem (S. 350/PDF).


Die Zeugen haben auch ausgesagt, dass man konkrete „Anpacker", d.h. Ermittlungsansätze für die Suche nach ausländerfeindlichen Terroristen oder konkrete Fragen an den Verfassungsschutz nicht gesehen habe. Selbst heute, im Rückblick, seien keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich, denen man damals hätte nachgehen können, um Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe als Täter zu entlarven, zumal sich öffentliche Äußerungen von Rechtsextremen nach der Aufdeckung des NSU, das Trio habe im Jahr 2006 Kontakte nach Kassel gehabt, als falsch erwiesen hätten. Beamte des Staatsschutzes, die in de r Mordkommission vertreten waren, hätten sich in der Kasseler rechtsextremen Szene umgehört, aber der Mord an Halit Yozgat sei kein Thema gewesen.
Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen. Es gibt auch heute keine Anfasser, mit denen man Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe als Täter überführen kann. Sie haben nichts, sie wissen nichts. Sie sind vollkommen blind.

Bei dem Umfang der Untersuchungen, die inzwischen durchgeführt wurden, ist jedem Kriminalisten sofort klar: Die waren es nicht.

Tja. Hätten sie sich lieber doch vom GBA die Ermittlungsakten Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe kommen lassen. Da muß ja anhand zahlreicher Zeugenaussagen, der Auswertung der materiellen Spuren, von TKÜ, Videoaufzeichnungen.

Ach. Solche Akten gibt es gar nicht? Denn hätte es sie gegeben, wäre Diemer der erste gewesen, der sie als Rote Fahne jeden Tag vor sich her und höchstselbst in den Gerichtssaal getragen hätte. Und Daimagüler hätte endlose Referate mit dem Inhalt des Aktenbestandes gehalten, um sich sein Taschengeld aufzubessern.

Dann stellen wir uns eine ganz einfache Frage. Warum ist es in den sieben Jahren seit Anbeginn des NSU bisher nicht gelungen, auch nur ein einziges Zitat aus diesen Akten an die demokratische Presse zu leaken?

Ganz einfach. Es gibt keine Mörderakten Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe. Es gibt keine Spurenakten, Zeugenaussagen, TKÜs usw., die auch nur den Hauch eines Indizes liefern würden.

Und damit sind wir wieder mal bei Binningers Nichtwissen. Er weiß ungefähr gerade mal in etwa, was das Trio an 200 Tagen der 4.500 trieb. Der Rest liegt im Dunkeln. Und Binninger wurden ebenfalls die Spurenakten verweigert. Weil es sie nicht gibt.



Keine DNA und Fingerabdrücke an allen Tatorten, die Todesfalle Wohnmobil mal ausgenommen. Da haben die Schwaben lieber tabula rasa gemacht und in der Kehrwoche reichlich Hirnmasse auf dem Müll entsorgt. Besser iss.

Und es kommt noch schlimmer.



Der superduper streng geheime Schlapphutbericht, der für die nächsten 120 Jahre mit der Stufe For Corpse Only verheimlicht werden muß, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis (S. 270/PDF).
Der Abschlussbericht fasst die Prüfung dahingehend zusammen, die Akten enthielten
„keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten."
Insofern springen wir sogleich so ziemlich ans Ende des voluminösen Werkes, in die Winselecke und widmen uns den schmerzbefreiten und so ziemlich endverblödeten Sozen.
Halit Yozgat saß zum Zeitpunkt der Schussabgabe am Tresen im vorderen Raum des Internetcafés. Nach Schussabgabe fiel Halit Yozgat von seinem Schreibtischstuhl zu Boden.
Dabei ist von entscheidender Bedeutung, ob der Körper des Opfers derart unter den Schreibtisch glitt, dass er von Andreas Temme, als dieser unmittelbar vor dem Schreibtisch stand, nicht gesehen werden konnte oder ob der Körper des Opfers von der Position Temmes sichtbar war.
Eine detaillierte Rekonstruktion der Position des Opfers nach der Schussabgabe wurde jedoch von den Ermittlern nicht durchgeführt.
Woher diese Luschen wissen, wo Yozgat sich bei Schußabgabe befand, bleibt deren Geheimwissen. Von der Kripo kann es nicht sein, denn die haben ja gemäß Aussage zwei Sätze weiter diese Position nicht rekonstruiert.

Der zweite Satz ist ein literarische Kostbarkeit. Es erschließt sich auch nach dem zehnten Lesen nicht, warum es von entscheidender Bedeutung ist, wohin der Körper unter den Tisch glitt, damit Temme ihn sehen kann.

Niemand weiß, wo und wie Yozgat sich bei Schußabgabe befand. Ob stehend, gebückt oder kniend vor dem Schreibtisch, hockend auf dem Stuhl, schon in Deckung gehend, weil er seinen Mörder sah.

Niemand weiß, wie Yozgat hinter dem Schreibtisch zu liegen kam, denn er wurde von seinem Vater nach vorne in den freien Bereich gezerrt, was für den Augenblick richtig war, da er dort bessere Möglichkeiten der ersten Hilfe hatte.

Die Lage der Leiche bzw. des Sterbenden nach Schußabgabe ist also ebenso unbekannt.

Aber die strenggläubigen Sozen in ihrem unerschütterlichen Glauben an den NSU-Gott wissen mehr als der Abschlußbericht. Denn der weiß das auch nicht.

Ende Teil 3.

Schönen Sonntag. Gehen sie weiter. Hier gibt es keinen NSU.

13. Oktober 2018

NSU: Hessische Frohnaturen auf Egotrip – Teil 10



Fefe: Ich muss hier nochmal etwas Grundsätzliches ansagen, habe ich den Eindruck.
Deine Meinung (ja DEINE Meinung, die von DIR, lieber Leser) interessiert mich überhaupt rein ganz und gar nicht. Weniger als Null. Sie schadet mir sogar aktiv, weil sie meine Zeit verplempert.

Woran ich sehr wohl Interesse habe: DIE FAKTEN, die dich zu deiner Meinung gebracht haben. Denn wenn ich die meiner Faktenbasis hinzufüge, stellt sich möglicherweise heraus, dass ich meine Meinung ändern muss. Möglicherweise ist meine neue Meinung dann sogar deine jetzige Meinung.

Aber dazu braucht es die Fakten. Nicht die Meinung.

Für alle Lesefaulen und jene, die lieber eine vorgegebene Meinung schlucken als sich selber Gedanken zu machen, sind im "Teil Drei" des Abschlußberichtes (ab S. 713/PDF) alle vorher lang und breit erörterten Problemstellungen noch einmal in Kurzform zusammengefaßt und bewertet worden.

Bei etlichen Bewertungen ist Widerspruch nötig, da diese aus den Untersuchungen so nicht zwingend sind, sondern politisches Mehrheitskalkül der Regierungskoalition. Statler und Waldorf als auch der AK NSU sehen da einiges anders.
Der Ausschuss konnte nicht feststellen, dass eine hessische Behörde oder ein Bediensteter des Landes Hessen Kenntnis davon hatte, dass die Mordserie von einer rechtsterroristischen Gruppe begangen wurde. Allerdings lagen bei hessischen Stellen Hinweise vor, die in einem Zusammenhang mit der Mordserie standen. Der Umgang mit diesen Hinweisen war nicht immer sachgerecht. Insofern trifft das bereits von den Untersuchungsausschüssen im Bund und anderen Bundesländern festgestellte Versagen der Sicherheitsbehörden auch auf Hessen zu. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein sachgerechter Umgang mit den in Hessen vorliegenden Hinweisen zur Aufdeckung der Mordserie geführt hätte, hat der Ausschuss allerdings nicht gefunden.
Der erste Satz impliziert eine andere Aussage. Es gab keine Mordserie von einer rechtsterroristischen Gruppe. Es gab und gibt bis heute keine Hinweise, beweise, Spuren, die solches Belegen. Bis auf die Behauptung von Range und Genossen Ziercke, Böhnhardt und Mundlos seins gewesen, wurden bis einschließlich heute keine Beweise für diese steile These vorgelegt. Es gibt keine Ermittlungsakten, Spurenakten, Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Humanspuren usw. für wenigstens einen der in Rede stehenden zehn Morde bzw. zwei Bombenanschläge. Von den Raubüberfällen auf die Arbeitergroschengräber ganz zu schweigen. Behauptungen, so war's, ersetzen keine Beweisführung.

Vieles wurde geleakt, durchgestochen, zum abkupfern kurz mal der Raum verlassen, Schmierfinken bestochen und mit Nebensächlichkeiten gefüttert. Aber erstaunlicherweise gibt es nicht einen einzigen Satz aus einer wenigstens einzigen Ermittlungsakte, die sich auf die Täterschaft von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bezieht.

Im Klartext ist die Hessenaussage nichts weiter als das Eingeständnis, daß es einen NSU und die von im verübte Verbrechensserie so nicht gab. Die Täter sind woanders zu suchen. Die Mörder bis heute nicht ermittelt. Vater Yozgat weiß das ja auch.
Das Ergebnis deckt sich, was die Kenntnis hessischer Behörden vom NSU und den vom ihm begangenen Morden betrifft, mit den Feststellungen des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags. Nach dessen Ermittlungen haben sich
„keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor dem 4. November 2011 irgendeine Behörde Kenntnis gehabt hätte von der Verantwortung des NSU für die ihm nunmehr zur Last gelegten Taten"
So ist es. Solche Erkenntnisse gab es auch vor dem 8.11. noch nicht. Publikumswirksam wurden sie von Range und Ziercke pünktlich zur Eröffnung der Jeckensaison an Karneval 11.11.11 verkündet.
Es gab keine vom NSU begangenen Morde, zumindest nicht die, die durch die Schmierfinkenbranche seit Jahren abgefeiert werden.
Die vom Ausschuss befragten Verfassungsschutzmitarbeiter haben übereinstimmend angegeben, dass ihnen die Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" als solche vor ihrer Aufdeckung im Jahr 2011 unbekannt gewesen sei.
Axel Minrath reloaded. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz war eine solche Organisation ebenfalls nicht bekannt. Da hat der Herr Merbitz und das sächsische LKA ganze Arbeit geleistet, um das Trio gegen alle Begehrlichkeiten abzuschirmen. Es stellt sich die Frage, ob sich jemals nach einem Sperrvermerk bezüglich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe beim BKA und BfV sachkundig gemacht wurde, statt nicht vorhandenen Akten hinterherzujagen.
Am folgenden Beispiel sei die erkenntnistheoretische Falle exemplarisch erörtert (S. 715/PDF)
Im Fall des NSU-Trios sind die Sicherheitsbehörden ihrer Verantwortung für den Schutz des Lebens unserer Bürger nicht gerecht geworden. Denn sie haben aus den vorhandenen Informationen nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wussten, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe untergetaucht waren. Die Sicherheitsbehörden wussten, dass sie Rechtsextremisten waren. Die Sicherheitsbehörden wussten, dass sie gewalttätig waren. Die Sicherheitsbehörden haben diese Informationen aber falsch bewertet. Dieser Irrtum hat zehn Menschen das Leben gekostet. Und eine weit größere Zahl an Menschen hat für immer ihren Frieden verloren.
Die Aussage stimmt so nur unter der Voraussetzung, daß das Trio auch alle zehn Morde begangen hat. Dafür wurde aber auch in Hessen kein einziger Beweis erbracht.

Legt man zugrunde, daß das Trio während der Zeit von 1998 bis 2011 alles Mögliche machte, nur nicht morden, oder wenn, woanders, dann ist das gequirlte Scheiße, was sich die Hessisten da aus dem Arsch zogen.

Auf diesem Level geht es dann weiter (S. 718/PDF).
Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz stellte ausweislich seines Abschlussberichts vom 19. Dezember 2013 fest, dass sich zwar keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten gefunden hätten ...
Sprich, es gab keinen NSU. Hätte es einen gegeben, dann wäre das in vielen deutsche Amtsstuben in Akten aufgelaufen. Ist es aber nicht. Der Rest ist grandioses Politgefurze, um diese simple Erkenntnis zu überstinken.

Im Abschnitt V. "Wusste Temme von dem bevorstehenden Mord an Halit Yozgat?" wird um eine präzise Antwort herumgeeiert. Zumindest Gärtner wird aus dem Rennen genommen (S. 727/PDF), denn der wußte gar nichts. Bei Temme reden sie sich damit raus, daß der GBA und der PUA des Bundestages da streng nachgefaßt hätten, wenn er vorab Kenntnis von dem Mord gehabt hätte.
Es besteht nach dieser langen Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss kein hinreichender Zweifel daran, dass Gärtner nichts über das im Untergrund lebende Trio und die von ihm begangenen Morde wusste.
Den Abschnitt B. "Unterstützerumfeld" lassen wir an dieser Stelle aus. Das ist Grimmsche Märchenpolitik. Kein Hesse hat Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bei den herbeihalluzinierten NSU-Morden unterstützt. Wer sich für die Naziszene in Hessen interessiert, wer da wen kennt, was für heiße Gigs so stattfanden und wo es das beste Bier gab, der kann sich das reinziehen.

Bezogen auf die 10 Morde ist der Erkenntnisgewinn identisch gleich Null.

Zu Andreas Temme stellt der Abschlußbericht fest (S. 742/PDF, S. 743/PDF):
Die Rolle, die Andreas Temme innehatte, konnte nicht restlos geklärt werden.

Die Frage nach der Rolle, die Andreas Temme innegehabt habe, versteht der Ausschuss in erster Linie als Frage nach einer möglichen Verwicklung Temmes in das Tatgeschehen: War es wirklich nur Zufall, dass ausgerechnet ein Verfassungsschützer am Tatort war? Oder wusste Temme, dass dort etwas passieren würde? War Temme vielleicht sogar an der Ermordung Halit Yozgats beteiligt? Lügt Temme? Und was will Temme damit verbergen?
...
2. War Temme der Täter?
Die Frage, ob Temme an der Tat beteiligt oder ob er gar selbst der Täter war, kann auch der Untersuchungsausschuss nicht mit letzter Sicherheit beantworten. Allerdings hält es der Ausschuss, ebenso wie es die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2007 und 2012 sahen, für wahrscheinlicher, dass Temme nicht daran beteiligt war.
Auf S. 718/PDF dann im Kleingedrucksten die Auflösung des Bullshits zum flüchtenden Schattenriß des Böhnhardt.
Und der Zeuge, der im Vorraum von einer Telefonkabine aus telefonierte, könnte sich getäuscht haben, sowohl was die Körpergröße des flüchtenden Täters betrifft, als auch darüber, wie
viele Personen sich in diesem Moment im Vorraum aufhielten.
Das Fahrradketten-Paradoxon wird auf S. 745 behandelt.
Temme hätte wahrscheinlich etwas von dem Mord mitbekommen, wenn er noch in dem Internetcafe gewesen wäre, als die Schüsse fielen.
Die vom damaligen Innenminister verfügte Sperrerklärung wird vom Ausschuß als korrekte und den geltendem Recht gemäße Entscheidung bewertet, an der nur zu beanstanden ist, daß keine Unterscheidung zwischen islamischen (also religiösen) und nazistischen (also ideologischen) V-Männern unterscheiden wurde. Durch die Zeugenvernehmungen (Gärtner?) im Ausschuß stellte sich heraus, daß dies die Polizei in ihren Ermittlungen jedoch nicht weitergebracht hätte (S. 751/PDF)

Bezüglich des Abwägungsprozesses und der verfügten Sperrerklärung wird nochmal betont (S. 757/PDF).
Von Rechts wegen muss eine Begründung nicht erfolgen. Denn es handelte sich bei der gegenüber der Staatsanwaltschaft erteilten Sperrerklärung um einen rein innerstaatlichen Rechtsakt, für den die Regeln des Verwaltungsverfahrensrechts nicht gelten.
Den Schluß bilden Handlungsempfehlungen, die ohne jede Bedeutung sind und sich unter dem Begriff Politaktionismus subsumieren lassen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Rolle der Bedeutung unter Berücksichtigung des Wachstums bei zunehmendem Einfluß und Rückgang der Quote unter der Voraussetzung der nachhaltigen Verbesserung und Steuerung, insbesondere in Polizei, Justiz und Schlapphutamt.

Kommen wir abschließend noch zum grundlegenden Problem aller Untersuchungsausschüsse, das im Bericht sogar formuliert wird (S. 744/PDF).

Aus Falschem folgt Beliebiges.
Damit bleibt es bei der eingangs getroffenen Feststellung, dass sichere Aussagen nicht getroffen werden können. Mit den vorhandenen Teil-Erkenntnissen lässt sich praktisch jedes Bild legen.
Wenn die Ausgangsüberlegung, die Uwes seins gwesn, falsch ist, kann jedes Sternzeichen als Begründung herangezogen und jedes beliebige Märchen gedichtet werden. Stimmt immer, da die materielle Grundlage dafür fehlt. Und genau so wird es auch gemacht.

Dann sind aber auch all die Aussagen über die Fehler der Polizei, des Verfassungsschutzes usw. alle für die Katz. und genau dann muß man sich auch nicht wundern, wenn die Politiker von den Polizisten und Verfassungsschützern ausgelacht werden.

Die Ermittler haben bei den Ermittlungen im Fall Yozgat so ziemlich alles richtig gemacht. Die Ermittlungsakten geben kaum Grund zur Klage. Man muß sie nur lesen. Die Kriminalpolizisten wissen das. Sie wissen auch, daß sie sich mit dem ausgedruckten Abschlußbericht den Hintern abwischen können, da das Gesülze darin das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde.

Was brachte der sündhaft teure Ausschuß denn so zustande?
  1. Mord an Yozgat wurde gar nicht erst untersucht.
  2. Bouffier ist ein feiner Kerl und rechtschaffen.
  3. Temme ist möglicherweise ein Charakterschwein, wir können es nur nicht beweisen und verzichten desterwegen darauf. Die Drecksarbeit erledigt ja Linke und Sozen zu aller Zufriedenheit.
  4. Ellenlange Berichte schreiben, die kein Schwein liest und berücksichtigt.
Der Auschuß hatte nur drei Aufgaben.

1. Am Staatsschutznarrativ NSU wird nicht gerüttelt.
2. Bouffier ist die weiße Weste einzuweißen.
3. Temme ist rauszuhauen.

Well done.

26. März 2020

Moser verbreitet das Verblödungs-Virus



Man muß Schutzbrille und Mundschutz tragen, so man auf Telepolis rumklickt und nicht von der besten "Knallerbse", die man für kein Staatsschutzgeld der Welt kaufen kann, mit dem Virus der Verblödung infiziert werden will.

Es steht trauig um sein Fanlager. Nur noch die Erfinder von Widerworten, oft schon hier im Blog zitiert, finden sich in den Kommentarspalten ein, obwohl das Zusammenrottungsverbot noch nicht für die Online-Medien gilt. Mosers Fanclub hat sich in alle Winde zerstreut.

Los geht's. Moser outet sich als bekennender Solltologe.
Der Mord an dem hessischen Politiker Walter Lübcke kommt demnächst vor Gericht - und er soll außerdem parlamentarisch aufgeklärt werden.
Wann der Mord vor Gericht verhandelt wird, steht momentan in den Sternen. Das kann man beim Astrologen Lesch anfragen. Der weiß sowas. Und Abgeordnete klären nichts auf. Insofern gibt es auch nichts Besonderes, das Moser nach dem solltologischen Fehlschluß einführt.
Das Besondere: In dem neuen Untersuchungsausschuss sollen auch die ungeklärten Fragen des NSU-Skandals erneut auf den Tisch.
Hier sind es zwei Fragen, die der Erklärung bedürfen. Was ist der NSU-Skandal? Und wenn ja, welche ungeklärten Fragen sind das, die da auf den Tisch sollen. Moser schweigt wie ein V-Schreiber, der unterschriftlich eine Verschwiegenheitserklärung leistete.
13 parlamentarische Untersuchungsausschüsse gab es bisher zum NSU-Skandal. Der letzte läuft zur Zeit im Landtag von Mecklenburg-Vorpom­mern. Jetzt also der vierzehnte, der zugleich eine neue Dimension hat. Er dokumentiert nämlich nicht nur, wie ungelöst der Skandal ist, sondern in gewisser Weise auch, dass dessen Hintergründe vital und gefährlich geblieben sind.
Es gibt noch keinen vierzehnten PUA. Insofern kann der auch nichts dokumentieren. Erst recht keine Hintergründe, wie auch immer die geartet sein mögen.
Zum Problemfeld gehört, dass maßgebliche Institutionen der Meinung sind, die NSU-Mordserie sei aufgeklärt. Dazu zählt die Bundesanwalt­schaft genauso wie der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes München, der von 2013 bis 2018 den NSU-Prozess führte und nun im April 2020 die schriftliche Urteilsbegründung vorlegen wird.
Das ist das von Moser mit Pfählen abgesteckte Problem, also sein Pro­blem. Wo ist da das Problem? Nirgends, denn so funktioniert der deutsche Rechtsstaat nunmal seit der größten Bewährungsprobe der Deutschen (Merkel). Schon immer. Er vergaß übrigens alle PUAs, denn auch die haben sich ohne Ausnahme der Verschwörungstheorie von Range, Ziercke, allen am 22.11.2011 abstimmenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sowie Diemer, Goetzl & Genossen angeschlossen. Sie gehören dazu, auch wenn Moser sie in dichterischer Freiheit außen vor läßt.

Achso, darin liegt das Mosersche Problem.
Für diese Institutionen waren die Mörder der zehn NSU-Opfer aus­schließ­lich die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, keine anderen, keine Helfer, keine Verstrickung des Verfassungsschutzes.
Was aber nun, wenn Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe kein Mörder waren und sind? Auch keine Bankräuber und Bomebenkleger. Wa, wenn die in Rede stehenden Kapitaldelikte bis dato nciht aufgeklärt wurden, sondern zwei Leichen und eine Haushaltshilfe als Sündebock herhalten müssen? Diese Überlegung spielt bei Moser keine Rolle. Er schlägt sich lieber auf die Seite der staatlichen Verschwörer und bläst ins gleiche Horn, nur daß er gerne in die größte Tuba blasen würde.

Selbst Moser hat es bisher in seiner gesamten Knallerbserei nicht geschafft, einen einzigen Beleg für die Täterschaft der drei vorzulegen, oder wie es in zeitgemäßer Sprache heißt, es fehlt die Evidenz.
Dabei steht der NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel genau für diese Ver­strickung. Als der junge Deutsch-Türke am 6. April 2006 in seinem In­ter­netcafé erschossen wurde, war der Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen, Andreas Temme, erwiesenermaßen vor Ort. Vieles spricht dafür, dass der Mord von innen begangen wurde. Dass der Mörder also nicht von außen kam, sondern sich in dem Laden aufhielt. Streng genommen kämen dann nur zwei Personen in Frage: der Iraker Hamadi S., der aber bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, nie tatverdächtig war und der heute nicht mehr in Deutschland lebt - und eben der Verfassungsschützer Temme.
Ob der Iraker bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, das sei dahingestellt. Es ist von Moser nicht belegt. Wie der Mord begangen wurde, ist nicht ausermittelt. Insofern spricht weder vieles für Innen, noch für außen. Für Temme als Mörder spricht auch nichts. Moser bleibt die Belege schuldig und verliert sich in Geraune.

Der Klassiker der Besprechung der Ergebnisse des Mordes schlechthin ist immer noch die Serie "Hessische Frohnaturen auf Egotrip". Der Sachstand auch hier, daß gar nichts aufgeklärt ist.

Im weiteren Text verliert sich Moser nur noch im Nebel substanzfreien Geraunes. Oder wie es neulich hieß: Außerdem schreibt Moser viel Sülze.
Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.
Vielleicht ist Moser der nächste Lietraturnobelpreisträger? Nein, ist er nicht.

Schafft dreizehn, vierzehn, viele PUAs schafft nur mehr Abgeordnete, die noch viel mehr nichts auf aufklären werden. Der Fall Lübcke ist mager wie eine Hupfdohle der Klum. Da ist nichts zu holen.

Die Kommentatoren.

gerheise 23.03.2020 09:01

Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern

Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Nein, das wird nicht geschehen.
--
CharlosMolinero 23.03.2020 11:15

Re: Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern

schon gar nicht wenn BKA Leichen vor Sektion waschen lässt, oder wie im Fall L. ein "Freund der Familie" wichtige Spuren am TO beseitigt.
--
Buttercremetorte 23.03.2020 09:07

Wenn der Autor

Aber warum? Und warum folgte ein Jahr später der noch riskantere Anschlag von Heilbronn auf zwei Polizeibeamte, der offiziell erneut dem NSU-Duo zugeordnet wird?

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder
der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.
--
Bratapfelkuchen 23.03.2020 11:43

Re: Wenn der Autor

unbesorgt schrieb am 23.03.2020 09:54:

Buttercremetorte schrieb am 23.03.2020 09:07:

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Wenn man die Beiträge von Thomas Moser verfolgt, sollte man eigentlich erkannt haben, daß er die Narrative von Justiz, Geheimdiensten und Politik gerade nicht glaubt.

Ach ja? Er geht von der Anwesenheit der Uwes an den Tatorten aus. Keine Zeugen, keine Fingerabdrück, keine DNA. Damit fängt es schon an.
Die übrigen, mannigfachen Fehler wie Czeska vs. C2eska, Funddaten, Fundorte, Übergabe der Waffe im falschen Jahr etc. hab ich da noch nicht erwähnt.
--
CharlosMolinero 23.03.2020 12:40

Re: Wenn der Autor
So sieht es aus. Die Zweifel von Hrn. Moser sind bestenfalls halbgar, obwohl es sich um einen staatspolitischen Dauerskandal handelt.
--
CharlosMolinero 23.03.2020 12:50

Re: Mehr als nur ein Mord

Nachdem ein Freund der Familie am TO gründlich durchgewischt hatte, waren die Optionen für den Schützen tatsächlich deutlich besser geworden.

In den Medien wurde auch "durchgewischt" nämlich allein wegen der flexiblen Angaben zur angeblichen Tatmunition, in bester NSU Tradition widersprüchlich bis zum gehtnicht mehr.

Der gesicherte DNA-Antrag belegt keine deliktrelevante Schussabgabe, sondern einen Waffenkontakt.

Was haben Schlepper, Fools Fisting Future Klimataliban und "Klimawissenschaftler" mit den nicht im Ansatz aufgeklärten Delikten zu tun? Eben, nichts. Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht, da sollte sich Aktivisten......s nichts drauf einbilden.

Die 120 Jahre sind übrigens schon auf 30 zurückgestuft worden.....
--
Wratz 23.03.2020 18:14

Erhaltene Morddrohungen sind so was von...gestern!

Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht,

Nein, heute ist man Corona-Infiziert (Merkel, Bürgermeister und sonstige "Ich-bin-ein-Star")!
O:-)
--
Haschpappi 23.03.2020 14:33

Lieber Thomas Moser,...

...ich habe kein Vertrauen mehr in irgendwelche PUA's, die wegen NSU-Terrorismus/ Rechtsextremismus auf Bundes- und Länderebenen initiiert werden - von Berlin (Anis Amri) bis zum hessischen NSU-Ausschuss: “es stinkt gewaltig“!
...
Als Beate Zschäpe 2006 mit Bernd Tödter in Kassel durch die Kneipen zog…

http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/05/10/als-beate-zschaepe-2006-mit-bernd-toedter-in-kassel-durch-die-kneipen-zog/