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12. November 2020

Ausnutzung der Versammlungsfreiheit

Shirley Șerban: Lockdown - Covid-19 Version of Downtown - Petula Clark

A song for everyone who everyone has been asked to stay home in these trying times...

Broder analysiert die Auslegung des Koran durch den Islamunverstän­digen Seibert. Seibert ist die Fleischwerdung der Unverständigen Vertretung.

Meinungen müssen öffentlich vertreten werden können, Kritik soll und muss in einer Demokratie auch immer möglich sein. In Leipzig wurde nun die Versammlungsfreiheit zum Teil gezielt ausgenutzt.

Dass die Versammlungfreiheit gezielt ausgenutzt wird, um für oder gegen etwas zu demonstrieren, ist natürlich eine Sauerei, die nicht hingenommen werden darf, nicht einmal zum Teil. Wo das erlaubte Nutzen aufhört und das missbräuchliche Ausnutzen anfängt, entscheidet die Bundesregierung, vertreten durch ihren Pressesprecher.

Das walte Hugo Seibert, daß auf deutschen Straßen nur Merkel und den von ihr für den Diskurs freigegeben Alternativlosigkeiten gehuldigt werden darf.

Timo Lehmann ist auch für Faschismus. Weil er selber einer ist.

Schränkt die Versammlungsfreiheit ein

Der Staat versagt dabei, die Corona-Auflagen auf Demonstrationen durchzusetzen. Deshalb sollten solche Großveranstaltungen vorübergehend eingeschränkt werden – oder verboten.

12. September 2015

Bundesverfassungsgericht: Grundgesetz verfassungswidrig

Vor einer Woche noch hieß es mit unerschütterlicher Übrezeugung, daß das in ein Grundgesetz reingeschriebene Recht auf Freiheit der Versamm­lung unreschütterlich ist und auch bei Mangel an Polizeikompetenz gilt und durchzusetzen ist. Da ging es um das recht der Jubelperser, ihre neuen Brüder und Schwestern in Heidenau begrüßen zu dürfen.

Schon eine Woche später kommt das gleiche Gericht bezüglich des gleichen Grundgesetzes zu einer gänzlich anderen Auffassung. Binnen einer Woche ist das Recht auf Versammlunsgfreiheit verfassungswidrig. Wer sich anmaßt, dieses in Anspruch zu nehmen, somit ein Verfassungsfeind.

ILLUSTRIERTE-ONLINE 11. September 2015, 23:59 Uhr
Versammlungsverbot in Hamburg

Bundesverfassungsgericht verhindert Neonazi-Aufmarsch endgültig


Zuerst mal sei mit einem Irrtum aufgeräumt, der dem Praktikanten der Hetz-Illsutrierten unter heftigem Einfluß von Alsterwasser uinterkam.

Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten einen Neonazi-Aufmarsch verhindert. Schon mal deswegen nicht, weil die urteilenden Richter gut gesichert in ihren Katakomben saßen und Sprüche von ihren Blättern ablasen. Es gibt noch einen viel gewichtigeren Grund. Das Bundesver­fassungsgericht hat sich gestern überhaupt nicht mit einem Neonazi-Aufmarsch befaßt.

Der Staat darf nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Ver­samm­lungen, so ist es Aufgabe der Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Ver­samm­lungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken. Im Regelfall muss und wird es deshalb möglich sein, eine Versammlung ... vor Angriffen Dritter zu schützen und so deren Durchführung sicher­zu­stellen. Lassen sich ... im Einzelfall die benötigten Polizeikräfte am Veranstaltungstag auch unter Hinzuziehung externer Kräfte nicht rechtzeitig bereitstellen, verlangt eine verhältnismäßige Beschränkung des Art. 8 Abs. 1 GG auch die Prüfung einer zeitlichen Verschiebung der Versammlung anstelle eines Verbots als milderes Mittel.

2. Das Oberverwaltungsgericht stellt unter Zugrundelegung dieser Grundsätze mit guten Gründen darauf ab, dass vorliegend zweifelhaft ist, ob die Stadt die erforderlichen Anstrengungen zum Schutz der Versammlung unternommen hat und das Verbot der Versammlung auf einen polizeilichen Notstand gestützt werden konnte. Vertretbar hält es diese Frage im Eilverfahren unter dem besonderen Zeitdruck nicht für aufklärbar.


Gewaltakte waren bisher ausschließlich von rot, grün, gelb, blau und sonstwie lackierten Faschisten angekündigt worden.

Letztlich handelt es sich um einen erheblichen Rüffel für den Hamburger Senat, der seiner Pflicht, den Schutz der angemeldeten Demonstration zu gewährleisten, nicht nachgekommen ist. Dem aber ist das egal.

Lesen bildet. Bereits am frühen Morgen Alsterwasser saufen verblödet.

Die Hamburger Hetz-Illustrierte gehört zur Lügenpresse.

q.e.d.

[update 11:00 Uhr]

ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"

Bremer Polizei erwartet Neonazis


Es kann sein, daß die Bremer Polizei Neonazis erwartet. Das wissen wir nicht. Die eigentlich für Hamburg vorgesehene Demo, die der Senat wegen Feigheit vor dem linken Klassenfeind verkackt hat, wird nun in Bremen stattfinden. Das aber hat mit Neonazis erst mal nichts zu tun, sondern mit der Wahrnehmung eines Grundrechts. Zumindest steht es so im Grundgesetz drin. Wie lange noch, das ist eine andere Frage.

Deswegen noch einmal den benachteiligten Praktikanten der Hetz-Illustrierten ins Stammbuch geschrieben. Es gibt im deutschen Recht nur jenes auf Versammlungsfreiheit. Es gibt kein Recht auf Gegendemo und somit auch keines auf Gegendemo mit Randale. Wenn die Randalierer demzufolge von der Polizei auf die Fresse kriegen, dann völlig zu recht. Wenn der Hamburger Senat vor solchen Pöblern kuscht, dann gehört er aus dem Amt gejagt, weil er nicht in der Lage ist, die verfassunsgmäßigen Rechte der Hamburger Bürger und ihrer Gäste sicherzustellen.

[update 12:00 Uhr]

Die Hamburger Hetzpostille hat den Titel ihrer vormittäglichen Haßpropaganda ohne Angabe von Gründen umgedichtet. Die neue Strophe in alter Leier lautet so.

ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"

Bremer Polizei will Neonazis nicht in die Stadt lassen

25. Mai 2020

mehr Versammlungen wagen

108 rbbtext So 24.05.20 12:23:42
rbb24 Politik/Gesellschaft

Verein fordert Versammlungsfreiheit


Nach wochenlangen Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie fordert die Organisation Mehr Demokratie wieder eine komplette Versammlungsfreiheit in Berlin.

Es handele sich um ein besonders wichtiges Grundrecht, sagte Landesvorstandssprecher Wiedmann
Es gibt keine wichtigen, besonders wichtigen und weniger wichtigen Grundrechte. Es gibt geltende Grundrechte. Diese Grundrechte sind den Deutschen zur Zeit in Gänze verwehrt, also eingeschränkt, weil Verfas­sungsfeinde an der Macht die Macht haben, dies wie ein Outlaw ungestraft so anzuordnen.

Btw., Wiedmann ist einer der weniger wichtigen Menschen in Deutsch­land, die nicht gebraucht werden. Der kann weg. Gebraucht werden Men­schen, die sich für die sofortige Abschaffung aller grundrechtsein­schrän­kenden Anordnungen stark machen und dies auch durchdrücken. Ver­fas­sungsfeinde wie Merkel, Söder, Laschet, Müller und sein Buthund Noske, äh Geisel braucht niemand. Eigentlich müßten die alle auf einem Trakt in Moabit einsitzen.

[update 12:15 Uhr]

Peter Grimm
Macht Ramelow jetzt den Kemmerich?

Dass ein Ministerpräsident aus dieser – höflich gesagt – überdehnten koordinierten Anwendung des Infektionsschutzgesetzes auszusteigen gedenkt, ist ein gutes Zeichen.
Nein, ist es nicht. Was ein Ministerpräsident Ramelow denkt, ist sein Pri­vatangelegenheit. Daß er öffentlich darüber sinniert, eventuell, unter bestimmten Umständen, wenn möglich usw. usf. am 6. Juni ..., das ist Gewäsch. Siehe oben. Entweder er macht es, oder er macht es nicht. Unterm Strich macht er es nicht. Das ist der Zustand. Ramelow hätte den Schabowski* machen müssen, alles andere ist Feigheit vor dem politi­schen Feind. Für das öffentliche Kokettieren mit Gedanken sind die Gaukler zuständig, die Komiker, Schauspieler und Clowns, die Schau­spieler und Vorleser.

[update 15:25 Uhr]

Marius Mestermann (mes) reicht einen Aufsatz von dpa/AFP durch.
Spitzenpolitiker mehrerer Parteien und einige Amtskollegen Ramelows kritisierten seinen Plan scharf.
Ramelow hat keinen Plan, jedenfalls keinen bezüglich der Herstellung von uneingeschränkt geltenden Grundrechten in Thüringen. Insofern kann man ihn kritisieren, weil er keinen hat.

Er wird kritisiert, weil er Merkel, die ihm dazu verhalf, daß er im 6. Wahlgang widerstandslos zum Ministerpräsidenten ernannt werden durfte, weil seiner Machtpatronin öffentlich ans Bein gepinkelt hat. Und erst recht dem Söder. Alleine dafür wäre er zu loben gewesen.
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* Wann tritt das in Kraft?“
„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“

27. August 2021

Corona-Faschismus fachlich erklärt

Jochen Ziegler
Ob ein Mensch sich mit SARS-CoV-2 infiziert hat, kann man durch Messung der Moleküle zweier Komponenten des Immunsystems bestimmen:

1. Durch Messung von spezifischen Antikörpern, die gegen SARS-CoV-2 gerichtet sind (humorale Immunität).

2. Durch Messung von T-Zell-Epitop-Rezeptoren, die sich spezifisch gegen SARS-CoV-2 richten (IFN-γ ELISPOT-Assay zum Nachweise der zellulären Immunität).

Der PCR-Test ist als Instrument zum Nachweis der Genesung ungeeignet, er bildet wahrscheinlich weniger als 1 Prozent der Genesenen ab (Sensitivität kleiner 1 Prozent). Das RKI setzt den Test als Kriterium an, weil bei der Verwendung des Nachweises von Antikörpern oder T-Zell-Rezeptoren schon im letzten Herbst klar gewesen wäre, dass es keinen Sinn hat, zu impfen, da damals bereits die Herdenimmunität erreicht war. Es ist jedoch offensichtlich der politische Auftrag des RKI, eine nahezu vollständige Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen. Das wäre mit den medizinisch korrekten Kriterien nicht möglich.

Das Roberta-Köchin-Institut (da gibt es niemanden, der Eier hat)9 ist eine oberste Bundesbehörde, weisungsgebunden und hat mit Wissenschaft und solider fachlicher Arbeit genauso viel am Hut wie Merkel. Nichts. Also gar nichts, um an der Stelle präzise zu sein.
Wer gegen SARS-CoV-2 geimpft ist, hat bei den heute zirkulierenden Virusvarianten eine kaum messbar geringere Chance, sich zu infizieren als ein Ungeimpfter, da die Impfung bereits gegen die im letzten Herbst zirkulierenden Varianten kaum wirksam war und gegen die heute vorhandenen Varianten mit Sicherheit nicht wirkt. Gegen das, wogegen sich die Massenangst richtet, den Tod an COVID, wirkt der Impfstoff auch bei den bis letzten Herbst zirkulierenden Varianten nicht. Man kann, wie auf achgut.com schon im Juni 2020 gezeigt wurde, nicht gegen den Tod impfen.

Es ist also medizinisch unsinnig, Geimpften gegenüber Ungeimpften den Zugang zum öffentlichen Leben zu erleichtern, da beide Gruppen dieselbe Chance haben, sich zu infizieren und die Infektion weiterzugeben.

Der Test ist auch nur ein Judenstern, den Södolf, Faschisten-Müller und Jungvolk-Spahn als Teile-und-Herrsche-Instrument einsetzen. Widerliches Faschistengesindel eben.
Allerdings muss man sich dabei klar machen, dass jeder symptomfreie Mensch nicht infektiös ist, da bei Viren, die über die Atemwege verbreitet werden, nur symptomatische Patienten genug Viruslast in den Atemwegen haben, um andere beim Husten, Schniefen, Niesen oder Ausatmen zu infizieren. Daher ist die Testung symptomfreier Menschen unsinnig.
Grippe-, Schnupfenviren, Adenoerreger und nun das SARS-Virus sind Bestandteil der menschlichen Lebensnatur und lassen sich nicht ausrotten. Die lassen sich auch nicht bekämpfen.
Doch viel wichtiger als diese Überlegungen ist die Einsicht, dass das Virus nicht gefährlicher ist als der gemeine Schnupfenerreger. Es hatte im letzten Herbst eine IFR (infection fatality rate) von 0,05 Prozent wie das Rhinovirus. Inzwischen dürfte dieser Wert durch die Aberntung (im Englischen harvesting effect) altersschwacher Menschen durch das Virus im letzten Winter weiter gefallen sein. Es müssen erst wieder genug Alte heranreifen, damit das Virus in ein bis zwei Jahren wieder mehr Opfer findet.
Sag ich doch, daß Merkels Todespritzen on Tour die effizienteste Handlung war, die Alten, Gebrechlichen, Dementen, Siechen, Lebensunfähigen usw. vor Ablauf ihrer Lebenszeit in den Tod zu schicken.

Der faschistische Block im Reichstag hat am Mittwoch für die Fortsetzung des Merkelfaschismus in der BRD votiert, so daß wir jetzt eine verlängerte faschistische Lage von nationaler Tragweite haben, nationalen Faschismus demzufolge.

In Berlin ziehen Faschisten-Müller und seine Geisel ihre Diktatur gnadenlos durch, damit sie am Wochenende wieder Merkels Todesschwadron befehligen können.

Drei für das Wochenende geplante Demonstrationen gegen den Corona-Grundrechtsentzug in Berlin sind von der Polizei verboten worden, meldet zeit.de. Weitere Verbote könnten noch folgen, habe eine Polizeisprecherin am Mittwoch gesagt.

Aktuell verboten worden seien folgende Kundgebungen:

- „Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz“, Straße des 17. Juni, Samstag 10.00 Uhr,

- „Friedenskundgebung“, Alexanderplatz, Samstag 13.00 Uhr,

- „Das Jahr der Freiheit und des Friedens“, angemeldet durch Querdenken, Straße des 17. Juni, Sonntag 15.30 Uhr.

Das Grundgesetz ist und bleibt geschleift. Warum das erklärt Jochen Ziegler. Die Argumentation kann sich jeder selber durchlesen.

Ist die Impfung vielleicht doch wirksam?

Die Antwort auf die Frage lautet daher: Aus den besten Daten, die wir haben, den Zulassungsstudien von Pfizer und Moderna vor der Entblindung der Studien im Dezember 2020, geht hervor, dass die Impfstoffe bei den Varianten des Herbsts 2020 zu einer absoluten Risikoreduktion der Hospitalisierung von etwa 2 Promille führen. Eine Wirkung gegen den Tod an COVID konnte hingegen nicht gezeigt werden. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass die Impfung gegen Varianten wie Delta wirkt, die ja auch der viel stärkeren natürlichen Immunität, die bei der Auseinandersetzuing mit der Infektion entsteht, entgehen und sich deswegen verbreiten; allerdings ohne nennenswerten Schaden anzurichten.

Wann gibt es alternative Impfstoffe? Sind sie empfehlenswert?

So scheint es sich auch bei SARS-CoV-2, wie auch bei den Vorgängern SARS-CoV-1 und MERS, abzuzeichnen. Wir müssen damit leben, dass wir gegen diesen Erreger, der seit Herbst 2020 laut WHO so tödlich ist wie ein normales Schnupfenvirus, nichts ausrichten können. Und das ist gar nicht schlimm, bis März 2020 haben wir das seit der Entstehung unserer Spezies auch gut ausgehalten. Die Antwort auf die Frage lautet: Die bisher verimpften alternativen Impfstoffe sind nicht sicherer als die bisher zugelassenen und sind daher nicht zu empfehlen.

[update 09:50 Uhr]

Merkel-Apartheid in der Bahn und im Flugzeug soll kommen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel will die sogenannte 3G-Regel auch in allen Zügen durchsetzen, berichtet bild.de. Demnach sollten künftig nur noch Geimpfte, Genesene oder getestete Personen mit der Bahn fahren dürfen. Das Kanzleramt habe Verkehrsminister Andreas Scheuer (46, CSU) beauftragt, die Einführung von 3G zu prüfen. Inlandsflüge sollten ebenso unter die 3G-Regelung fallen.
Warum macht die das? Weil sie ein Faschist ist.

13. Oktober 2010

harte Strafen für Prügelbullen

Das Bundeskabinett hat heute deutlich härtere Strafen für prügelnde Adrenalinjunkies in den Reihen der demokratischen Polizei beschlossen. Wer zukünftig mit unbilliger Härte gleich einem Blutrausch unter Einsatz von Waffen, Massenvernichtungstechnik und chemischen Kampfstoffen Demonstranten verprügelt, die ihr verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen, wird mit bis zu 5 Jahren Haft verurteilt.

Es stehe der Volkspolizei nicht gut zu Gesicht, wenn sie deutsche demokratische Bürger krankenhausreif schlägt, sagte kein Regierungssprecher.

9. Juni 2020

was von Merkel für die Geschichtsbücher taugt



Birgit Kelle mit ihrem Beitrag zur Sendung Schätzen sie mal:
Viele Männer haben ja schon Probleme, 20 cm korrekt einzuschätzen.
--
DPolG Berlin
Aktuell auf dem Alexanderplatz: „Sind die Abstandsregeln heute ausgesetzt Herr Innensenator? Das bekommen sie mit schwachen Coronaregeln und ohne Unterstützung von Bund und Ländern dauerhaft nicht in den Griff!“ (Hauptsache wir tragen beim Friseur alle eine Maske) B.Pfalzgraf
Alexander Wendt schreibt jetzt schon am Nachruf auf Merkel, da Prantl selbigen bereits vollendet hat. Was wird von ihrem unverzeihlichen Dolchstoß in den Rücken der deutschen Nation als Randnotiz in den Büchern der Geschichte stehen?

Das Wort unverzeihlich, mit dem sie die demokratische Wahl eines Ministerpräsidenten qualifizierte.

Und es wird ihr Schweigen sein, als ein terrorismusaffine Extremistin die Weihe höchstrichterlichen Talars erhielt.
Die CDU als bürgerliche Partei fast völlig aufgerieben, die Republik umdefiniert, die Verfassung zu einer Meinung unter vielen gemacht zu haben, das hätten ihr die wenigsten zugetraut. Darin liegt sogar so etwas wie Größe.

Dabei ging es erstaunlich schnell, so schnell, dass es die meisten noch gar nicht begreifen. Aber sie können später sagen: wir sind dabei gewesen.
Spahn
„Die Signalwirkung der Demonstrations-Bilder ist verheerend“
Nein, ist sie nicht, bzw. ist nur für Faschisten an der Macht, denn das demonstrationswillige Volk hat sich mit jedem Recht der Welt ihr Grund­recht auf Versammlungsfreiheit genommen. Das mag ein Verfassungs­feind, Verkacker und Fan der fachgerechten Ausweidung von Menschen nicht verstehen und als verheerend empfinden. Genauso ist es auch gedacht. Denn zweitens lernen wir etwas aus diesem nie von Drosten genehmigten Freilandexperiment, nämlich was dran ist an dem klitze­kleinen Strohhalm Corona, mit dem das Grundgesetz suspendiert wurde und immer noch ist.

Noch eine Woche zuvor konnten die Haudrauffaschos Müller und Geisel das undiszipilinierte Volk mit ihren Bluthunden und Knüppelgarden Benimm beibringen. Eine Woche später wollen sie es nicht, weil die Demontranten die rechte Gesinnung zu Markte trugen.

Besser ließen sich die Arschgeigen an der Macht nicht demaskieren.

22. Dezember 2013

Hamburgs Innensenator verurteilt Polizeigewalt

Laut schriftlicher Darlegung des Polizei-Magazins äußerte er sich so.

Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) verurteilte die gewalttätigen Ausschreitungen. "Chaoten aus der gesamten Bundesrepublik" hätten massive Gewalt ausgeübt, erklärte er. Viele ... Bürger hätten dagegen friedlich demonstriert.

Dann stimmt die gestern geäußerte Vermutung ja doch:

2000 Polizisten randalierten in Hamburgs Innenstadt.

Wie es losging, wer den ersten Stuß abgab, sozusagen, das kann man sich im Video reinziehen.

Der Rest ist dann gruppendynamisches Ritual.

Als ein von der Bildung benachteiligter Polizeiführer würde ich mir für die Idee auf die Schulter klopfen, den Dumpfgrölern gleich an einer Unterführungsenge das Knüppel-aus-dem-Sack-Spiel beizubringen. Nach einem kleinen Tsts würde ich versprechen, beim nächsten Mal dafür Sorge zu tragen, daß die Polizisten ihre Helme schon aufhaben, wenn das Prügelspektakel losgeht.

Jeder der wenigstens zig Mal auf einer deutschen Demo war und sich da aufhielt, wo die bildungsfernen Schichten der Polizei hemmungslos zuschlagen dürfen, der weiß, daß das Übel in der politischen und Polizeiführung zu suchen ist. Daß es in der BRD wie allen anderen demokratischen Staaten, z.B. Ukraine oder Rußland, schon lange kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mehr gibt, steht außerhalb der Dikussion. Merkels Prügelbullen sind keinen Deut besser oder schlechter als deren Kollegen in Kiew oder Moskau.

Unser Mitleid mit den verletzten Polizisten hält sich insofern arg in Grenzen, denn die Fürsorgepflicht von deren Dienstherren und -frauen gebietet es, daß diese auch wahrgenommen wird. Wenn die politische Führung und polizeiliche Einsatzleitung in Hamburg zu doof sind, die ihnen anvertrauten Menschen­leben angemessen zu schützen, sie stattdessen als Ball in ihrem Machtspiel mißbrauchen, dann zucken wir als UNO-Beobachter nur mit den Schultern.

1. März 2021

über die hassredende deutsche Regierung

MonaLisa Twins: Nowhere Man (The Beatles Cover)
--
Wolfgang Herles*

Die meisten Deutschen halten einen Termin beim Friseur für einen Gnadenerlass.

Die Deutschen halten einen Spaziergang im Freien schon für eine Freiheitsbewegung. Und ein paar Kniebeugen für einen Aufstand.

Michael W. Alberts
Deutschland hat kein Problem mit „Hassrede“ in Internetforen (oder auf Marktplätzen, wenn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gnadenhalber zurückkehrt). Deutschland hat ein Problem mit einer herrschenden Klasse, der das eigene Volk nicht mehr gefällt, und die eigentlich das ganze Land irgendwie abschaffen („transformieren“) und zugunsten einer europäischen Öko- und Gehorsams-Planwirtschaft auflösen will. Wie gesagt: Wer hasst hier eigentlich wen, und wer hat damit angefangen?
--

* Mal schauen, wann der Tichy das hier wegzensiert.

Die regierenden Vollidioten sind keineswegs stur und unbelehrbar, sie sind nur hyperkonsequent.

8. Mai 2022

zum Tag der Befreiung

Baba Anna

Die Berliner Volkspolizei empfiehlt:

I. In der Zeit vom 8. Mai 2022, 06:00 Uhr bis zum 9. Mai 2022, 22:00 Uhr wird in dem unter II. bezeichneten Bereichen der Gemeingebrauch öffentlicher Flächen und die Versammlungsfreiheit dahingehend beschränkt, dass

a. das Tragen von militärischen Uniformen und Teile von Uniformen,

b. das Tragen von militärischen Abzeichen,

c. das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“,

d. das Zeigen von St.-Georgs-Bändern,

e. das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem oder ukrainischem Bezug,

f. das Zeigen von Symbolik und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen, z.B. das Zeigen der Flagge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), das Verwenden von russischen und sowjetischen Militärflaggen, das Zeigen von Darstellungen des ukrainischen Staatsgebietes ohne den Donbass (Oblaste Luhansk und Donezk) sowie Flaggen der Separatistengebiete Luhansk und Donezk,

g. das Abspielen und Singen russischer/ukrainischer Marsch- bzw. Militärlieder,

h. das Billigen des derzeit von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskrieges sowie Verhaltensweisen, die dazu bestimmt und geeignet sind, Gewaltbereitschaft zu vermitteln,

untersagt wird.

Dadiedeldumm, das Nazitun geht um.

23. November 2014

Ist Patty Luzina doof?



Nazis und Antifa auf einer Fahrbahn in #MaHe2211 Konfrontation geht von den Nazis aus.

Naja, das würde die von uns entsandte UNO-Delegation etwas anders sehen wollen. Die Konfrontation ging eindeutig von den Gegendemonstranten aus, da ging es noch gar nicht los. Etwa um 13 Uhr fingen die ersten Scharmützel nebst Absetzbewegungen vom Schlachtfeld an.

Es gibt nur ein im Range der Verfassung garantiertes Recht auf Freiheit der Versammlung in friedlicher Absicht. Das Recht auf Gegendemo mit Randale ist weder im vorläufigen Grundgesetz der BRD noch in den derzeit geltenen Gesetzen enthalten. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, hat auch Verfassungsrang, das nur nebenbei, mit dem Faustrecht bekämpft, darf sich nicht wundern, wenn ihn irgendwann mal eine Faust auf die Zwölf trifft. Das hat er sich dann redlich verdient.

Vice versa gilt das übrigens genauso. Nur war dieser Fall gestern in Marzahn nicht gegeben.

Natürlich lag auch der Spiegel daneben als er gestern ein mit Material von Reuters getürktes Video betitelte.

Linke Gruppen stören rechte Demo gegen Flüchtlingsheime

1. Eine Demo fand nicht statt.
2. Es ging auch nicht gegen Flüchtlingsheime, sondern gegen deren Neubau als Containersiedlung
3. Ob es Rechte waren, ist nicht belegt. Sie sind zwar dabei, aber keinesfalls die Mehrheit.
4. Die Linken haben nicht nur gestört, sondern massiv Gewalt ausgeübt, indem sie das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt haben.

Erstaunlich, daß man mit gerade mal 7 Wörtern wenigstens vier kapitale inhaltliche Fehler ausdrücken kann. Die deutsche Sprache ist ja doch reichhaltiger als gedacht.

13. Februar 2016

Der Linke: Freiheit für Gegendemos mit Randale



Der Bundestagsabgeordnete Müller von der Linken hat Strafan­zeige gegen zwei leitende Beamte der Polizeidirektion West gestellt...

Der Abgeordnete sieht den Angaben zufolge sein Recht auf Ver­sammlungsfreiheit eingeschränkt, weil die Polizei am vergan­genen Mittwoch einer Gegendemonstration den Weg versperrt hat­te.


Norbert Müller (Potsdam), Student, fühlt sich in seinem Recht auf Gegen­demo mit Randale eingeschränkt und klagt gegen Polizisten, damit die ihm fürderhin eine Gasse zu seinen Feinden schlagen lassen, auf daß er den verhaßten Gegner mittels Pflastersteinen, Böllern und kecken Sprü­chen in die Flucht schlagen kann.

Nun kennt das deutsche Recht zwar kein Recht auf Gegendemo, erst recht keines auf Randale. Doch wenn Herr Müller von der Hinterbank das meint, dann ist das so.

Bei einem solchen Verständnis von Grundgesetz und Versammlungsrecht ist es wohl besser, die Linken fliegen bei den nächsten Wahlen aus den Parlamenten. Das verschafft ihnen eine Denkpause, wie mit geltenden Gesetzen umzugehen ist. Noch ist es ja nicht strafbar, die derzeit gültige Rechtslage zu zitieren, wie im Fall des Schießbefehls der BRD entschieden wurde. Frau Petry durfte den Hinweis auf den Schießbefehl im UZwG geben.

Liebe Mitleser aus Brandenburg. Manchmal kann man mit euch fühlen, wenn ihr ob der Volldeppen, die bei euch für die Machtelite ausgewählt wurden, in die Tischkante beißt.

[update 19:50 Uhr]

Hadmut Danisch

Was sagt es über unseren Staat, was sagt es vor allem über rot-grün aus, wenn man als rechtsradikal hingestellt und geächtet wird, wenn man nur an Wahlrecht und Demonstrationsfreiheit erinnert?

Es kann ja nur bedeuten, dass Staat und rot-grün mit Demokratie nichts mehr zu tun haben.

19. Februar 2011

befremdliches Befremden

"Ich habe den befremdlichen Eindruck, dass die Polizei, die Justiz und die Stadtverwaltung das Demonstrationsrecht der Neonazis schützen, aber das Demonstrationsrecht der Demokraten dadurch einschränken", sagte Bundestags-Vize Wolfgang Thierse (SPD) SPIEGEL ONLINE.

Ich habe den befremdlichen Eindruck, daß Thierse dem im Grundegsetz verbrieften Recht auf Versammlungsfreiheit keinerlei Bedeutung beimißt. Der Mann ist eine Schande für die noch junge deutsche Demokratie.

Polizei, Justiz und Stadtverwaltung in Dresden tun gut daran, das Grundgesetz durchzusetzen.

3. Mai 2021

eine Frage an Frau Slowik

„Gewalt anzuwenden im Rahmen von Versammlungsfreiheit ist absolut inakzeptabel“, sagte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik.
Und warum macht das die Polizei dann regelmäßig, wenn das inakzeptabel ist? Als Clanchef könnten sie doch ein Machtwort darob reden.

Oder handelt es sich nur um unqualifiziertes, also inakzeptables Gesülze einer Quotenfrau?

Das astreine Tackling des Rollbrettspringers kann man sich auch im Kurzfilm anschauen.

22. April 2020

Die Linke: Religioten sind gleicher

110 rbbtext Mi 22.04.20 08:23:25
rbb24 Politik/Gesellschaft

Demos und Gottesdienste wieder erlaubt


Der Berliner Senat erlaubt in der Corona-Krise wie­der kleinere Demonstrationen.

Ab 4. Mai seien Versammlungen unter freiem Him­mel mit bis zu 20 Teilnehmern genehmigungsfrei, wenn die bisher schon allgemein geltenden Ab­stands- und Hy­gieneregeln eingehalten werden, teilte Kultur­senator Lederer (Linke) am Diens­tag nach der Senatssitzung mit.

Auch Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind ab 4. Mai wieder erlaubt. Dort müssen eben­falls die schon geltenden Regeln zum Mindestabstand und zur Hygiene eingehalten werden.
Was hat ein Kultursenator mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu tun? Was mit Religion? Nun, wie man an dem Text erkennt, damit auch der letzte Dödel merkt, daß die Linke politisch völlig überflüssig ist, da sie auf das Grundgesetz scheißt und Willkür walten läßt.

Warum Religioten gleicher sind als für die Einhaltung des Grundgesetzes demonstrierenden Bürger, daß kann sich nur Linken von heute erschließen. Und warum 20 bzw. 50, statt 17, 24 oder 31 bzw. 46, 52 oder 67, das erschließt sich ebenfalls nicht.

Warum erst ab 4. Mai und nicht schon am 1. Mai, dem internationalen Kampf- und Feiertag der Arbeiterklasse? Oder ab 28. April?

Warum dicht auf dicht gedrängte Muselmänner in einer Hinterhof­mo­schee besser vor der Infektion geschützt sind als Abstandswahrer auf dem Rosa-Luxemburg-Platz, auch das bleibt das Geheimnis des Berliner Senats unter Sprachvorsitz des Nichtsnutzes Lederer.

Müller und Lederer in die Produktion. Denn das, was der Lederer ver­kün­det hat ist Willkür, Politik nach Gutsherrenart und keine Gewährung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte. Wer Religioten bevorzugt, weil sie nicht renitent sind, der hat bei mir eh verschissen.

[update 23.04.2020, 17:15 Uhr]

Der christliche Landesführer Thüringens hat seinen Schäfchen auch wieder alle Entfaltungsmöglichkeiten eingeräumt. Gottesanbeter sind von Natur aus gegen Corona-Viren geschützt.
Pünktlich zum Ramadan hat der von Ihro Gnaden Angela I. inthronisierte Fürst von Thüringen, der linke Bodo Ramelow, samt seinem Hofstaat, dem Thüringer Kabinett, verfügt, rascher als geplant die Corona-Beschränkungen aufzuheben. Gottesdienste sind ab heute wieder erlaubt.
Damit haben sich vorab gehandelte Verschwörungstehorien als genau das entpuppt, was sie waren. Sehr plausible Theorien, nun gewordnener Fakt.

6. November 2020

heute werden die Grundrechte abgeschafft

Heute wird im Bundestag über den Vorschlag der deutschen Corona-Faschisten abgestimmt, die im Grundgesetz gesetzlich festgeschriebenen Grundrechte abzuschaffen.
“Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versamm­lungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”

So einfach geht das.

Mit den Grunderechten ist es wie mit der Meinungsfreiheit. Entweder man hat sie oder eben nicht. Dazwischen passen nicht mal die gesam­melten und/oder gestammelten Plattheiten von Merkel auf Persia Dünn­druck (by Sepp).

[update 16:40 Uhr]

Die gesetzliche Suspendierung der Grundrechte wurde um eine Woche verschoben, auch wenn sie de facto schon gar nicht mehr existieren.

7. November 2014

Versammlungsfreiheit

SPIEGEL-ONLINE 07. November 2014, 17:42 Uhr
Geplanter Aufmarsch

Polizei will Hooligan-Demo in Hannover verbieten

25. April 2020

RBB: wir verblöden sie richtig

Wenn es darum geht, die Verbldöungssteuer zum Fenster hinauszuwerfen, dann sind die sich beim RBB BeschäftigendenInnen_*_X_en immer an erster Stelle mit dabei.
122 rbbtext Do 23.04.20 15:15:00
rbb24 Politik/Gesellschaft

Bündnis warnt vor "Hygiene-Demos"


Das Berliner Bündnis gegen Rechts warnt vor einer Teilnahme an den wöchentlichen sogenann­ten "Hygiene-Demos" auf dem Berliner Rosa-Lu­xem­burg-Platz.

Zu der Veranstaltung kämen viele Menschen, um für ihr Recht auf Meinungsfreiheit und Versamm­lungs­freiheit auch in der Corona-Krise zu strei­ten, erklärte das Bündnis am Donnerstag in Berlin.

Aber unter den Teilnehmenden befänden sich auch viele Verschwörungstheoretiker, Akteure der NeuIen Rechten, verurteilte Holocaustleugner und treue Erdogan-Anhänger.
Das Grundgesetz ist derzeit weitestgehend suspendiert, Grundrechte werden den Bürgern verwehrt. Der Artikel 5 GG ist nur noch Karikatur seiner selbst. Das ist alles soweit völlig korrekt. Aber. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde in keiner der zur Zeit geltenden Schutzhaftver­ord­nungen auch nur im Ansatz angetastet, sofern man einen Maulkorb trägt. Insofern gilt es auch uneingeschränkt für Verschwörungs­theore­tiker, Akteure der Neuen Rechten, verurteilte Holocaustleugner, so sie nicht leugnen, und treue Erdogan-Anhänger.

Bündnis gegen Rechts, RBB-Textende und Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Und nun zurück in die Hauptstadt der Bewegung.
... eine gewisse Bereitschaft, die Berichterstattung über dissidente Meinungen zu maßregeln, findet sich auch hier. So hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) nun den Lokalsender Radio München gerügt, die "journalistische Sorgfaltspflicht" vernachlässigt zu haben. Stein des Anstoßes ist ein Interview des Senders mit dem umstrittenen Corona-Kritiker Wolfgang Wodarg.
Stumberger schreibt natürlich auch Mist.

12. September 2015

update zu Aussetzung des Grundgesetzes für Hamburg

Die Behauptung des Hamburger Senats, es sei nicht genügend Polizei vorhanden, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, war eindeutig gelogen.

Wie sich mittlerweile herausstellt, ist genügend Polizei vor Ort, um die nun stattfindende Randale der Linken polizeilich zu begleiten oder gar behilflich zu sein. Für Linke gibt es wohl doch das Recht auf Gegendemo mit Randale, ohne daß sie die Mühen der Juristerei durchmachen müssen.

Die Mitglieder des Hamburger Senats einschließlich des dortigen Verwaltungsgerichtes, die die Öffentlichkeit in diesem Fall belogen und betrogen haben, gehören sofort verhaftet, per Schnellgericht abgeurteilt und als Verfassungsfeinde ein Jahr in verschärfte Erziehungshaft gesperrrt, allen voran der verdiente Aktentaschenträger des Volkes, über den es einst in Berliner Kreisen hieß, niemand könne so elegant wie er eine Aktentasche aus edlem Leder auf einem Behördenflur präsentieren.

10. Dezember 2014

Prantl-Prawda mit Blackout

Heribert Prantl, der sich in einem seiner früheren Leben mal der Juristerei verschrieben hatte, dies aus welchen Gründen auch immer jedoch vergaß, verschreibt sich heute wieder bei der Juristerei.

Im vorläufigen deutschen Grundgesetz gibt es nur ein einziges Grundrecht, das der Versammlungsfreiheit gewidmet ist.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


Erstens betrifft dieses Recht ausschließlich Deutsche, das zur Klarstellung, da wir uns an dieser Stelle mal als Verfassungsfreund outen wollen.

Geht es um den freien Himmel, und wiederum nur diesen, dann kann es Beschränkungen durch Gesetz geben, muß es aber nicht.

Was will uns der Prantl mit seiner Prawda vertickern? In der BRD gibt es viele Grundgesetze und noch mehr Versammmlungsgesetze, je nach dem, welcher Ideolgie man gerade anhängig ist. Bei Prantl liest sich diese Verwirrung dann so.

Den Landfrieden stört, wer gewaltfreie Aktionen gegen genehmigte Neonazi-Aufmärsche als rechtswidrige "grobe Störung" diskriminiert. Den Landfrieden stört, wer der Courage gegen Rechtsextremismus den Nerv zu ziehen versucht. Den Landfrieden stört, wer der Zivilgesellschaft den Atem nimmt. Eine Justiz, die sich als Gegner der Zivilgesellschaft begreift, hat nicht verstanden, was Rechtspflege ist.

Herr Prantl, ein Blick ins Gesetzbuch könnte nicht schaden. In diesem Artikel steht nix von Linken, Rechten, Mittleren, Extremisten oder Pazifisten. Das Grundgesetz betrifft ausschließlich Deutsche, egal, welches Gedankengut sie in ihrem Schädel zu einer Versammlung tragen.

Schaut man nun in die einschlägigen Gesetze, so gibt es auch dort nur Fehlanzeige. Es gibt nicht mal homöopathische Spuren einer Differenzierung von Versammlungen je nach Gesinnung. Und das will was heißen.

Mit Verlaub, Herr Prantl, das deutsche Recht, damit der Rechtsstaat, so er sich als solcher geben möchte, kennt kein Recht auf Gegendemo mit Randale. Das ist eine Imagination von Krawalltätern und Gutmenschen, daß man zu jeder nicht seiner Meinung entsprechenden öffentlichen Versammlung sofort eine Gegenversammlung durchführen muß.

Will heißen, die Dresdner Staatsanwaltschaft handelt entsprechend den derzeit geltenden Gesetzen in Sachsen formalrechtlich korrekt. Ob das nötige Fingerspitzengefühl dabei gewahrt bleibt, das ist eine andere Frage. Auch Ramelow hat keinerlei Recht, Deutschen, die ihr aus Artikel 8 herrührendes Recht wahrnehmen, dieses Recht streitig zu machen. Die Sitzblockade ist auch nur eine andere Form von Gewaltanwendung.

Das ist ganz viel Bullenscheiße, die sie in schwarze Lettern geschissen haben, Herr Prantl.

[update 19:05 Uhr]

Lesen sie Udo Vetter. Der erklärt auf kindgerechte Weise, was das deutsche Versammlungsrecht ist. Vielleicht verstehen sie's dann, Herr Prantl.

Das alles ergibt sich recht unmissverständlich aus dem Versammlungsgesetz und ist eigentlich ein Zwischenprüfungsklassiker für Studenten im Öffentlichen Recht.

Das macht eben den Unterschied zu einem CDU-Parteitag, bei dem die Redebeiträge vorab mit der Versammlungsleitung abgestimmt werden müssen.

6. November 2010

von Rußland lernen heißt Demokratie lernen

Kreml kippt Gesetz zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit
(RIA-Nowosti)