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12. September 2015

Bundesverfassungsgericht: Grundgesetz verfassungswidrig

Vor einer Woche noch hieß es mit unerschütterlicher Übrezeugung, daß das in ein Grundgesetz reingeschriebene Recht auf Freiheit der Versamm­lung unreschütterlich ist und auch bei Mangel an Polizeikompetenz gilt und durchzusetzen ist. Da ging es um das recht der Jubelperser, ihre neuen Brüder und Schwestern in Heidenau begrüßen zu dürfen.

Schon eine Woche später kommt das gleiche Gericht bezüglich des gleichen Grundgesetzes zu einer gänzlich anderen Auffassung. Binnen einer Woche ist das Recht auf Versammlunsgfreiheit verfassungswidrig. Wer sich anmaßt, dieses in Anspruch zu nehmen, somit ein Verfassungsfeind.

ILLUSTRIERTE-ONLINE 11. September 2015, 23:59 Uhr
Versammlungsverbot in Hamburg

Bundesverfassungsgericht verhindert Neonazi-Aufmarsch endgültig


Zuerst mal sei mit einem Irrtum aufgeräumt, der dem Praktikanten der Hetz-Illsutrierten unter heftigem Einfluß von Alsterwasser uinterkam.

Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten einen Neonazi-Aufmarsch verhindert. Schon mal deswegen nicht, weil die urteilenden Richter gut gesichert in ihren Katakomben saßen und Sprüche von ihren Blättern ablasen. Es gibt noch einen viel gewichtigeren Grund. Das Bundesver­fassungsgericht hat sich gestern überhaupt nicht mit einem Neonazi-Aufmarsch befaßt.

Der Staat darf nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Ver­samm­lungen, so ist es Aufgabe der Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Ver­samm­lungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken. Im Regelfall muss und wird es deshalb möglich sein, eine Versammlung ... vor Angriffen Dritter zu schützen und so deren Durchführung sicher­zu­stellen. Lassen sich ... im Einzelfall die benötigten Polizeikräfte am Veranstaltungstag auch unter Hinzuziehung externer Kräfte nicht rechtzeitig bereitstellen, verlangt eine verhältnismäßige Beschränkung des Art. 8 Abs. 1 GG auch die Prüfung einer zeitlichen Verschiebung der Versammlung anstelle eines Verbots als milderes Mittel.

2. Das Oberverwaltungsgericht stellt unter Zugrundelegung dieser Grundsätze mit guten Gründen darauf ab, dass vorliegend zweifelhaft ist, ob die Stadt die erforderlichen Anstrengungen zum Schutz der Versammlung unternommen hat und das Verbot der Versammlung auf einen polizeilichen Notstand gestützt werden konnte. Vertretbar hält es diese Frage im Eilverfahren unter dem besonderen Zeitdruck nicht für aufklärbar.


Gewaltakte waren bisher ausschließlich von rot, grün, gelb, blau und sonstwie lackierten Faschisten angekündigt worden.

Letztlich handelt es sich um einen erheblichen Rüffel für den Hamburger Senat, der seiner Pflicht, den Schutz der angemeldeten Demonstration zu gewährleisten, nicht nachgekommen ist. Dem aber ist das egal.

Lesen bildet. Bereits am frühen Morgen Alsterwasser saufen verblödet.

Die Hamburger Hetz-Illustrierte gehört zur Lügenpresse.

q.e.d.

[update 11:00 Uhr]

ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"

Bremer Polizei erwartet Neonazis


Es kann sein, daß die Bremer Polizei Neonazis erwartet. Das wissen wir nicht. Die eigentlich für Hamburg vorgesehene Demo, die der Senat wegen Feigheit vor dem linken Klassenfeind verkackt hat, wird nun in Bremen stattfinden. Das aber hat mit Neonazis erst mal nichts zu tun, sondern mit der Wahrnehmung eines Grundrechts. Zumindest steht es so im Grundgesetz drin. Wie lange noch, das ist eine andere Frage.

Deswegen noch einmal den benachteiligten Praktikanten der Hetz-Illustrierten ins Stammbuch geschrieben. Es gibt im deutschen Recht nur jenes auf Versammlungsfreiheit. Es gibt kein Recht auf Gegendemo und somit auch keines auf Gegendemo mit Randale. Wenn die Randalierer demzufolge von der Polizei auf die Fresse kriegen, dann völlig zu recht. Wenn der Hamburger Senat vor solchen Pöblern kuscht, dann gehört er aus dem Amt gejagt, weil er nicht in der Lage ist, die verfassunsgmäßigen Rechte der Hamburger Bürger und ihrer Gäste sicherzustellen.

[update 12:00 Uhr]

Die Hamburger Hetzpostille hat den Titel ihrer vormittäglichen Haßpropaganda ohne Angabe von Gründen umgedichtet. Die neue Strophe in alter Leier lautet so.

ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"

Bremer Polizei will Neonazis nicht in die Stadt lassen

10. Dezember 2014

Prantl-Prawda mit Blackout

Heribert Prantl, der sich in einem seiner früheren Leben mal der Juristerei verschrieben hatte, dies aus welchen Gründen auch immer jedoch vergaß, verschreibt sich heute wieder bei der Juristerei.

Im vorläufigen deutschen Grundgesetz gibt es nur ein einziges Grundrecht, das der Versammlungsfreiheit gewidmet ist.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


Erstens betrifft dieses Recht ausschließlich Deutsche, das zur Klarstellung, da wir uns an dieser Stelle mal als Verfassungsfreund outen wollen.

Geht es um den freien Himmel, und wiederum nur diesen, dann kann es Beschränkungen durch Gesetz geben, muß es aber nicht.

Was will uns der Prantl mit seiner Prawda vertickern? In der BRD gibt es viele Grundgesetze und noch mehr Versammmlungsgesetze, je nach dem, welcher Ideolgie man gerade anhängig ist. Bei Prantl liest sich diese Verwirrung dann so.

Den Landfrieden stört, wer gewaltfreie Aktionen gegen genehmigte Neonazi-Aufmärsche als rechtswidrige "grobe Störung" diskriminiert. Den Landfrieden stört, wer der Courage gegen Rechtsextremismus den Nerv zu ziehen versucht. Den Landfrieden stört, wer der Zivilgesellschaft den Atem nimmt. Eine Justiz, die sich als Gegner der Zivilgesellschaft begreift, hat nicht verstanden, was Rechtspflege ist.

Herr Prantl, ein Blick ins Gesetzbuch könnte nicht schaden. In diesem Artikel steht nix von Linken, Rechten, Mittleren, Extremisten oder Pazifisten. Das Grundgesetz betrifft ausschließlich Deutsche, egal, welches Gedankengut sie in ihrem Schädel zu einer Versammlung tragen.

Schaut man nun in die einschlägigen Gesetze, so gibt es auch dort nur Fehlanzeige. Es gibt nicht mal homöopathische Spuren einer Differenzierung von Versammlungen je nach Gesinnung. Und das will was heißen.

Mit Verlaub, Herr Prantl, das deutsche Recht, damit der Rechtsstaat, so er sich als solcher geben möchte, kennt kein Recht auf Gegendemo mit Randale. Das ist eine Imagination von Krawalltätern und Gutmenschen, daß man zu jeder nicht seiner Meinung entsprechenden öffentlichen Versammlung sofort eine Gegenversammlung durchführen muß.

Will heißen, die Dresdner Staatsanwaltschaft handelt entsprechend den derzeit geltenden Gesetzen in Sachsen formalrechtlich korrekt. Ob das nötige Fingerspitzengefühl dabei gewahrt bleibt, das ist eine andere Frage. Auch Ramelow hat keinerlei Recht, Deutschen, die ihr aus Artikel 8 herrührendes Recht wahrnehmen, dieses Recht streitig zu machen. Die Sitzblockade ist auch nur eine andere Form von Gewaltanwendung.

Das ist ganz viel Bullenscheiße, die sie in schwarze Lettern geschissen haben, Herr Prantl.

[update 19:05 Uhr]

Lesen sie Udo Vetter. Der erklärt auf kindgerechte Weise, was das deutsche Versammlungsrecht ist. Vielleicht verstehen sie's dann, Herr Prantl.

Das alles ergibt sich recht unmissverständlich aus dem Versammlungsgesetz und ist eigentlich ein Zwischenprüfungsklassiker für Studenten im Öffentlichen Recht.

Das macht eben den Unterschied zu einem CDU-Parteitag, bei dem die Redebeiträge vorab mit der Versammlungsleitung abgestimmt werden müssen.

23. November 2014

Ist Patty Luzina doof?



Nazis und Antifa auf einer Fahrbahn in #MaHe2211 Konfrontation geht von den Nazis aus.

Naja, das würde die von uns entsandte UNO-Delegation etwas anders sehen wollen. Die Konfrontation ging eindeutig von den Gegendemonstranten aus, da ging es noch gar nicht los. Etwa um 13 Uhr fingen die ersten Scharmützel nebst Absetzbewegungen vom Schlachtfeld an.

Es gibt nur ein im Range der Verfassung garantiertes Recht auf Freiheit der Versammlung in friedlicher Absicht. Das Recht auf Gegendemo mit Randale ist weder im vorläufigen Grundgesetz der BRD noch in den derzeit geltenen Gesetzen enthalten. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, hat auch Verfassungsrang, das nur nebenbei, mit dem Faustrecht bekämpft, darf sich nicht wundern, wenn ihn irgendwann mal eine Faust auf die Zwölf trifft. Das hat er sich dann redlich verdient.

Vice versa gilt das übrigens genauso. Nur war dieser Fall gestern in Marzahn nicht gegeben.

Natürlich lag auch der Spiegel daneben als er gestern ein mit Material von Reuters getürktes Video betitelte.

Linke Gruppen stören rechte Demo gegen Flüchtlingsheime

1. Eine Demo fand nicht statt.
2. Es ging auch nicht gegen Flüchtlingsheime, sondern gegen deren Neubau als Containersiedlung
3. Ob es Rechte waren, ist nicht belegt. Sie sind zwar dabei, aber keinesfalls die Mehrheit.
4. Die Linken haben nicht nur gestört, sondern massiv Gewalt ausgeübt, indem sie das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt haben.

Erstaunlich, daß man mit gerade mal 7 Wörtern wenigstens vier kapitale inhaltliche Fehler ausdrücken kann. Die deutsche Sprache ist ja doch reichhaltiger als gedacht.

19. November 2014

NSU: Jörg Diehl im Anus des Freundes



Jörg Diehl, Schriftsteller bei einer deutschen Illustrierten, liest seinen Freunden jeden Wunsch von den Augen ab. Da bedarf es nicht vieler Worte. Die Elogen schreiben sich von alleine. Manchmal aber wäre es besser, eine Gespräch unter Männern zu führen, da es die stoffliche Materie erfordert. Das ist ist bei sehr komplexen und komplizierten Sachverhalten der bessere Weg.

Nun, derlei Wege gibt es noch andere, um einen Einblick in die Gedankenwelt des Gegenübers zu bekommen. Eine anderer Weg wäre z.B. der über den Anus und Darmtrakt. Von der Stofflichkeit her macht es oftmals keinen Unterschied, ob man das Hirn im direkten Richten aufbohrt und untersucht, oder den Weg über den Hintereingang sucht, weil der einem geschmeidiger erscheint. Entscheidend ist, was hinten raus kommt, wie ein großer Deutscher mal merksatzte.

Herr Diehl wurde von der Polizei-Illustrierten beauflagt, lobende Worte zum Abgang eines Herrn Ziercke aus dem Polizeidienst zu finden. Die Presseabteilung des BKA hatte ein paar Vorschläge unterbreitet, die kritiklos und wortgleich übernommen und mit Überflüssigem versülzt wurden.

SPIEGEL-ONLINE 19. November 2014, 08:13 Uhr
BKA-Präsident Ziercke

Abgang des Chefermittlers

Nach zehn Jahren geht Deutschlands erster Detektiv Jörg Ziercke in den Ruhestand. Sein Ruf ist nahezu untadelig - nur die Edathy-Affäre hängt ihm nach.


Was stimmt hier nicht? Das wäre die erste Frage die wir uns stellen müssen, denn alleine in dem von uns zitierten Anreißer sind wenigstens vier Lügen untergebracht.

Wir zeigen sie kurz auf, eine umfängliche Analyse sei den Lesern dieses posts selber vorbehalten.

1. Es handelt sich nicht um einen Abgang sondern die planmäßig verspätete Abschiebung in den Ruhestand. Einen Abgang hätte er wesentlich früher verdient gehabt.

2. Ziercke ist auch kein Chefermittler, sondern wenn, Chefverhinderer von Ermittlungen. Der weiß gar nicht, was ermitteln ist. Das nur nebenbei.

3. Ziercke war und ist nie Deutschlands erster Detektiv gewesen, denn diese gibt es nur im Kriminalroman oder bei der Versicherung, nicht jedoch bei der Polizei. Angenommen, Ziercke wäre einer gewesen, dann der, der von den Kollegen am Tatort beauflagt worden wäre, das Pausenbrot zu organisieren und zu bewachen, damit er nicht ständig die Ermittlungen stört.

4. Sein Ruf ist nicht nur nicht nahezu untadelig, der ist schlichtweg ruiniert, da es sich bei Ziercke aus polizeilicher Sicht um einen Versager handelt. In politischer Hinsicht hingegen hat er genau das gemacht, was von ihm erwartet wurde. Auch das ist aber mehr schmutzig denn untadelig.

5. Nein, die Edathy-Affäre hängt ihm überhaupt nicht nach, das ist eine Nebelkerze. Die Verantwortlichen Vertuscher der Edathy-Affäre wurden als Steinmeier, Gabriel und Oppermann identifiziert, denn die sind es, die in die Kinderporno-Affäre der SPD-Führung die Verantwortung tragen.

6. Unterschlagen wird die kriminelle Rolle des Ziercke zur Verhinderung der Aufklärung von Straftaten zum Nachteil von Michelle Kiesewetter und Martin Arnold, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, sowie der Fluchthilfe für Verbrecher, die im Auftrag staatlicher Organe handelten, die Erteilung von Aussageverboten für Spitzel des BKA u.w.m.. Sein persönlicher Anteil, soweit er der Öffentlichkeit bekannt ist, kann auf wenigstens die folgenden Sachverhalte bezogen werden.

Ziercke hat die Öffentlichkeit über die Obduktionsergebnisse im Fall Böhnhardt / Mundlos belogen.

Ziercke hat die Öffentlichkeit über die forensische Begutachtung eine Pistole Ceska als Mordwaffe belogen.

Ziercke hat die Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 29.11.2011 über angebliche Zusammenhänge im Falle "NSU" getäuscht.

Alleine die drei genannten gereichen der Illustrierten gewöhnlich für einen knackigen Online-Pranger. Warum bei Ziercke eine Ausnahme gemacht wird, ist uns verständlich, denn Herr Diehl hat bereits eine Stunde nach dem Abschrieb der Textbausteine des BKA seine nächste umfängliche Gesellschaftsanalyse nach Vorgaben der Polizei abgeschrieben. Diesmal hat er die Pressemitteilung Kölner Polizisten unmaßgeblich umgedichtet.

Gleich dreimal schafft es die Begrifflichkeit "rechte Hooligans" in das Plagiat. Da weiß man, wo das Scheißhauspapier herkommt, mit dem sich bei der Illustrierten der Arsch abgewischt wird.

SPIEGEL-ONLINE 19. November 2014, 09:58 Uhr
Polizei bei Kölner Hooligan-Krawall

Überrumpelt, überfordert, unterlegen

... die größtenteils rechten Hooligans ...
... Kundgebung rechter Hooligans in Größe und Gefährlichkeit richtig eingeschätzt ...
... Deren Ziel soll sein, ein bundesweites Vorgehen gegen die rechten Hooligans zu ermöglichen.


Wenigstens dem letzten Teil muß man zustimmen, den allerdings in größeren Zusammenhang stellen. Es geht um die weitere Beschneidung des verfassungsmäßig garantierten Rechtes auf Versammlungsfreiheit nach Maßgabe der Politik. Ob rechts oder links oder mittig, das wird sich zeigen. Fürderhin sind nur noch Ansammlungen von Jubelperseren erwünscht und gestattet.

Nun, das ganze Konstrukt über die Gefährlichkeit der Hooliganisten, so heißen die korrekt, scheitert an einem kleinlichem Detail. Wie weist man nach, daß die wirklich rechts sind, auch noch überwiegend, wenn es dazu bisher keinen einzigen Beleg gibt? Bisher gibt es nur Belege, daß der Mordanschlag in Hannover von "linken Autonomen" verübt wurde, die Randale in Hannover von "Linken" verübt wurde und die Polizei in Köln beide Augen zudrückte als auch den Knüppel im Sack ließ, als "linke Gegendemonstranten" die Hools provozierten. Auf welche solide Quelle gründet sich also die Bahauptung von überwiegend rechten Hooligans (Diehl)?



[update 26.11.2014]

PPQ hat unter dem Titel "Mein Freund, der Präsident" die Liste sträflicher Fehlleistungen des höchstrangigen deutschen Polizisten und deren Nichterwähnung in deutschen Medien fortgesetzt.

13. November 2014

HoGeSa: Was stimmt hier nicht?

Finde alle Fehler im Aufmacher der auf Krawall gebürsteten Illustrierten.

SPIEGEL ONLINE 13. November 2014, 10:03 Uhr
HoGeSa-Kundgebung

Gericht erlaubt Anti-Salafisten-Demo in Hannover


Abgesehen von der Unmenge Lügen, die die Illustrierte verbreitet, ist das die Antwort auf das polizeiliche Begehr, das im vorläufigen Grundgesetz im Rang eines Verfassungsgebots festgeschriebene Recht auf Versammlungsfreiheit aushebeln zu wollen.

Warum schafft es die Sueddeutsche im Vergleich zur Illustrierten, nur eine Lüge im Titel unterzubringen?

7. November 2014

Versammlungsfreiheit

SPIEGEL-ONLINE 07. November 2014, 17:42 Uhr
Geplanter Aufmarsch

Polizei will Hooligan-Demo in Hannover verbieten

1. Oktober 2014

Mittagskommentar: Die BRD ein Unrechtsstaat?

zona antifascista

Schlag 12 - der Mittagskommentar aus Berlin

Die BRD ein Unrechtsstaat? Aber sicher doch!

01. Oktober 2014, 12:00 Uhr

In München streiten Juristen nicht über die Zukunft – sondern über die BRD. Doch wer über rechtsstaatliche Alternativen zum Bestehenden nachdenkt, sollte sich nicht mit dem Merkel-Sozialismus abmühen.

Von DIE ANMERKUNG

Erstaunliches tut sich derzeit im kleinen Saal des Münchner Staatstheaters. Dort marschieren Richter, Ankläger, Verteidiger und Journalisten mit großen Schritten auf ein Verurteilung der Angeklagten zu – es wäre die erste in Deutschland mit völliger Übereinstimmung aller beteiligten Parteien. Beim wichtigsten Streitpunkt haben die Verhandler Einigkeit erzielt: bei der Frage, ob der NSU ein "Mords-Verein" war.

Es geht nicht um den "NSU per se", sondern es geht uns um das, wofür der NSU-Fake steht: Für die Abwesenheit von Rechtsstaat, von Demokratie, von Unschuldsvermutung, es geht um die Abwesenheit von korrekten Ermittlungen, es geht um den immensen Schaden für dieses Land, wenn nicht endlich gegengesteuert wird.

Naive Zeitgenossen könnten meinen, dass es in München Wichtigeres zu klären gäbe. Zum Beispiel, wie man die Volksaufklärung verbessern, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen oder den Verfassungsschutz abschaffen könnte. Aber gut.

Entschließungsantrag
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der vereinbarten Debatte

Mordserie der Neonazi-Bande


Das Papier, auf das man sich geeinigt hat, ist in seiner geschraubten Sprache jedenfalls ein Dokument schönster Politiker-Lyrik – Höhepunkt ist der Satz "Menschen, die leugnen, dass es den NSU gegeben hat" dürfen in den Medien keine Rolle spielen.

Wer leugnet, dass etwas nicht war, kann nicht... So was nennt man wohl die Kunst der dreifachen Verneinung.

Gibt es in der BRD ein Verfassungsgericht? Nein, bzw. nur pro forma, denn an dessen Urteile hält sich eh niemand. Gibt es in der BRD Versammlungsfreiheit? Nein, denn die Ordnungsämter und Polizei dürfen jede Versammlung in ihrem Gustus gestalten. Gibt es freie Wahlen? Nein. Unabhängige Gewerkschaften? Nein. Kann man reisen, wohin man will? Nein, da oft das Geld dafür fehlt. Gibt es eine unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit? Nein, denn die entscheidet immer im Interesse des Staates. Überhaupt eine unabhängige Justiz? Nein. Kann man als Bürger seine Meinung einfach so auf ein Flugblatt schreiben und das am Reichstag hinlegen? Nein. Konnte man in der BRD ohne schwerwiegende Nachteile den Wehrdienst verweigern? Nein. Oder kann man eine Partei gründen, jenseits von CDU/CSU/SPD/Grüne/Linke Blockflöten-Vereinigung? Nein. Denn wenn du den AfD gründest bist du des Teufels. Oder kann man eine Umweltinitiative ins Leben rufen gegen den Dreck von Windkrafträdern und Solarfeldern? Nein.

Müsste man sich einen Unrechtsstaat malen, so käme mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gebilde wie die BRD heraus. Manchmal sind Wahrheiten ganz einfach. Die Elbe ist ein Fluss. Wenn es regnet wird's nass. Und der erste Staat auf deutschem Boden ohne vom Volk verabschiedete Verfassung ist einer, in dem das Recht mit Füßen getreten wird, tausendfach, millionenfach, jeden Tag. Die BRD ist ein Unrechtsstaat. So einfach ist das. Und nicht mal schmerzhaft – vor allem für die Parteien und ihre Anhänger.

An den argumentatorischen Verrenkungen einer Merkel ist das schön abzulesen. Alles klar?

Ein Parteimitglied behauptete dieser Tage tolldreist: "In der BRD gibt es kein gesetzliches Unrecht." Die Hamburger Illustrierte schrieb schrieb: "'Unrechtsstaat' ist der hierzulande genutzte Begriff zur Delegitimierung der großen Koalition, der vor allem von Verschwörungstheoretikern genutzt wird."

Diese Wahrheit sieht so aus: Der Feldversuch "betreutes Leben" endet in einem kleingeistig-vermufften Spießerstaat, und das liegt nicht daran, dass es in der BRD überall Bananen gibt. Die BRD ist eine Verirrung. Nicht der stolze und freie Mensch führt das große Wort, sondern Komissköppe, Blockwarttypen, Apparatschiks und schmierige Anpasser, die vom Rest der Bevölkerung ständig demütigende Loyalitätsbekenntnisse abfordern.

Und die Delegitimierung der BRD? Die betreibt nicht der böse Bürger. Delegitimiert hat sich die BRD schon selbst und das sehr gründlich: finanziell bankrott hinterläßt sie verwüstete Städte, vergiftete Landschaften. Das einzige, was wirklich funktioniert in diesem Feldversuch "betreutes Leben" ist die tägliche Demütigung der Bürger, deren allumfassende Verblödung

Darf ein Deutscher, wie der Autor dieser Zeilen, so schreiben? Ja, das darf er - so, wie er ja auch hart und kritisch über die USA oder sonst irgendein Land urteilen darf, in dem er nicht aufgewachsen ist. Sind damit alle Biographien entwertet? Nein, natürlich nicht, es sei denn man bindet auch jetzt noch die eigene Identität an die der BRD. War in der "BRD" etwa alles gut, richtig und rechtens? Nein, natürlich nicht, aber das ist nicht das Thema, was früher einmal war.

In der ständigen Vergleicherei verzwergt sich die BRD sogar noch in der Rückschau – als bloß abgeleitetes Anhängsel der westlichen Siegermächte von 1945. Ist mit dem Etikett "Unrechtsstaat" jeder "Gesellschaftsversuch" auf ewig diskreditiert? Nein, es sei denn man versteht unter "Gesellschaftsversuch" immer und automatisch den Merkel-Staat.

"Wenn Kommunisten träumen", hieß ein großes Wandbild von Walter Womacka, das früher im Hauptfoyer des "Palastes der Republik" in Berlin, Haupstadt der DDR, hing. Anstatt ihre Energie darauf zu verschwenden, aus einem Unrechtsstaat einen "doch-nicht-ganz-Unrecht-Staat" zu machen, was mit der BRD sowieso nicht funktioniert, sollten Kommunisten vielleicht mal wieder anfangen, zu träumen. Es wäre spannend, zu erfahren, was dabei herauskommt. Deutschland braucht solche Träume.

22. Dezember 2013

Hamburgs Innensenator verurteilt Polizeigewalt

Laut schriftlicher Darlegung des Polizei-Magazins äußerte er sich so.

Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) verurteilte die gewalttätigen Ausschreitungen. "Chaoten aus der gesamten Bundesrepublik" hätten massive Gewalt ausgeübt, erklärte er. Viele ... Bürger hätten dagegen friedlich demonstriert.

Dann stimmt die gestern geäußerte Vermutung ja doch:

2000 Polizisten randalierten in Hamburgs Innenstadt.

Wie es losging, wer den ersten Stuß abgab, sozusagen, das kann man sich im Video reinziehen.

Der Rest ist dann gruppendynamisches Ritual.

Als ein von der Bildung benachteiligter Polizeiführer würde ich mir für die Idee auf die Schulter klopfen, den Dumpfgrölern gleich an einer Unterführungsenge das Knüppel-aus-dem-Sack-Spiel beizubringen. Nach einem kleinen Tsts würde ich versprechen, beim nächsten Mal dafür Sorge zu tragen, daß die Polizisten ihre Helme schon aufhaben, wenn das Prügelspektakel losgeht.

Jeder der wenigstens zig Mal auf einer deutschen Demo war und sich da aufhielt, wo die bildungsfernen Schichten der Polizei hemmungslos zuschlagen dürfen, der weiß, daß das Übel in der politischen und Polizeiführung zu suchen ist. Daß es in der BRD wie allen anderen demokratischen Staaten, z.B. Ukraine oder Rußland, schon lange kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mehr gibt, steht außerhalb der Dikussion. Merkels Prügelbullen sind keinen Deut besser oder schlechter als deren Kollegen in Kiew oder Moskau.

Unser Mitleid mit den verletzten Polizisten hält sich insofern arg in Grenzen, denn die Fürsorgepflicht von deren Dienstherren und -frauen gebietet es, daß diese auch wahrgenommen wird. Wenn die politische Führung und polizeiliche Einsatzleitung in Hamburg zu doof sind, die ihnen anvertrauten Menschen­leben angemessen zu schützen, sie stattdessen als Ball in ihrem Machtspiel mißbrauchen, dann zucken wir als UNO-Beobachter nur mit den Schultern.

22. Juli 2011

krude Thesen bei der Bundeswehr

Nun sind die "kruden Thesen" (Der Spiegel) auch bei der Bundeswehr angekommen.

SPIEGEL ONLINE 22. Juli 2011, 19:09 Uhr
Bundeswehr-Uni

Professoren warnen vor Rechtsruck in Studentenzeitschrift

Eine Studentenzeitschrift verbreitete krude Thesen über Frauen im Militär und warb für eine ominöse Organisation.


Ominös, sehr ominös, die Schreibübung des Spiegel. Welche Thesen das sind*, warum diese krude sind, das bleibt Verschlußsache und wird uns nicht zur Begutachtung vorgelegt. Dafür etwas anders.

Präsidentin Merith Niehuss ... schrieb ..., dass zwar weder die "Junge Freiheit" noch das "Institut für Staatspolitik" vom Verfassungsschutz beobachtet würden: "Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass nach meiner Auffassung hier eine politische Nähe zum Rechtsextremismus nicht auszuschließen ist und dass diese Affinität zur 'Neuen Rechten', die mit der Schaltung der Anzeige in unsere Universität einzieht, eine politische Richtung auf den Campus bringt, die weder an der Universität noch auch im Bereich des BMVg (Bundesverteidigungsministerium, Anmerkung der Redaktion) hingenommen werden kann."

Selbstverfreilich, sehen wir, die wir uns tagtäglich im kampf gegen rechts den Arsch aufreißen, genauso. Nur unterschlägt der Spiegel wieder mal die entscheidende Aussage aus dem Brief der Präsidentin. Danach geht es nämlich weiter.

Wenngleich die Universität die Meinungsfreiheit des Einzelnen als hohes Gut der Demokratie schützt und garantiert, sehen wir doch in einer Verbreitung dieses geistigen Gedankenguts einen potenziellen Herd für eine Näherung an den Rechtsextremismus, die wir schon im Grundsatz verhindern wollen. Somit wird jegliche weitere Werbung von Organen der”Neuen Rechten” hiermit untersagt.

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen.

- Weder die inkreminierte Schrift noch das Institut werden vom Verfassungsschutz beobachtet.

Das ist vollkommen belanglos, weil einen Beobachtung oder Nichtbeobachtung durch den Verfassungsschutz ohne jede Bedeutung für den Sachverhalt ist.

- nach meiner Auffassung hier eine politische Nähe zum Rechtsextremismus

Ihre Auffassung ist für die Beurteilung des Sachverhaltes ebenfalls ohne Belang. Andere Leute haben andere Auffassungen dazu.

- im Bereich des BMVg

Sie spricht für das Bundesverteidigungsministerium, wofür sie auf Grund ihres Dienstpostens überhaupt nicht authorisiert ist. Das geht sie einen Dreck an.

Und jetzt kommt der Salto Mortadella, Meinungsfreiheit jedes einzelen Ja, aber ich verbiete ausdrücklich...

Die Tusse setzt einfach mal das Grundgesetz außer Kraft, ohne Rechtsgrundlage, ohne sachliche, fachliche und fundierte Begründung, einfach so, weil ihr was nicht in den Kram paßt.

Nun muß ich doch anonymous zitieren, die haben das viel krasser ausgedrückt.

Am 19. Juli 2011 entschieden die Regierungen der USA, Großbritanniens und Hollands, dass sie die Nase voll hatten von den Freiheitsrechten ihrer Bürger. Auf wahrhaft dystopische Art traten sie nicht nur die Rechte dieser Individuen, sondern die Grundrechte eines jeden Menschen mit Füßen: die Redefreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit.

So ist es wohl. Und wir werden vom Spiegel nach Strich und Faden für blöd verkauft, der durch zielgerichtetet Weglassungen einen sehr eindeutig zu beurteilenden Sachverhalt geradezu ins Gegenteil verkehrt. Schriftsatzverbrecher eben, diese Leute beim Spiegel.

Ganz klares Fazit, die Frau Niehuss gehört vom Präsidentstuhl geschossen.
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* Ein Zitat bringt der Spiegel ja.

"Frauen als Kämpfer einzusetzen, bedeutet einen strukturellen Kampfwertverlust", heißt es etwa in einem Beitrag. Es spreche zudem vieles dafür, "dass die Abnahme von Disziplin und innerem Zusammenhalt bei geschlechtlich gemischten Einheiten mehr als ein Allgemeinplatz" sei.

Das ist eine dermaßene Binse, daß ich dazu nichts weiter sage. Es versteht sich schlicht von selbst, daß Frauen als Kämpfer einen strukturellen Kampfwertverlust bedeuten.
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siehe auch: Bundespranger bei der Bundeswehr

19. Februar 2011

befremdliches Befremden

"Ich habe den befremdlichen Eindruck, dass die Polizei, die Justiz und die Stadtverwaltung das Demonstrationsrecht der Neonazis schützen, aber das Demonstrationsrecht der Demokraten dadurch einschränken", sagte Bundestags-Vize Wolfgang Thierse (SPD) SPIEGEL ONLINE.

Ich habe den befremdlichen Eindruck, daß Thierse dem im Grundegsetz verbrieften Recht auf Versammlungsfreiheit keinerlei Bedeutung beimißt. Der Mann ist eine Schande für die noch junge deutsche Demokratie.

Polizei, Justiz und Stadtverwaltung in Dresden tun gut daran, das Grundgesetz durchzusetzen.

4. Februar 2011

Merksatz

EU fordert strenge Einhaltung des Rechts auf Versammlungsfreiheit.

The European Council ... condemned in the strongest terms the violence and all those who use and encourage violence. It emphasised the right of all citizens to demonstrate freely and peacefully, under due protection from law enforcement authorities. Any attempt to restrict the free flow of information, including aggression and intimidation directed against journalists and human rights defenders, is unacceptable.

Weil die Presseerklärung leider nur Raum für 2 DIN-A-4-Seiten ließ, war kein Platz mehr, um zu erklären, warum ausschließlich gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger keine Gewalt angewendet werden darf. Das wird uns dann in den nächsten Tagen von den deutschen Qualitätsmedien sicherlich noch versöhnlich beschrieben.

2. Februar 2011

Merksätze

Merkt die noch was?

"Ich rufe alle Beteiligten... auf, dass wir friedliche Demonstrationen genehmigen, dass die Meinungsfreiheit eine Chance hat. Es nützt nichts, Menschen wegzusperren und einzusperren, die Informationsmöglichkeiten einzuschränken", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Davos.

Nun das ganze noch einmal mit Rückendeckung seitens Sarkozy und Cameron.

Die Menschenrechte und die demokratischen Freiheiten müssen voll respektiert werden, einschließlich der Meinungsfreiheit und der freien Nutzung von Kommunikationsmitteln wie Telefon und Internet sowie der Versammlungsfreiheit.

Unmittelbar darauf folgt der Grimme-Preis-verdächtige Satz

Das ägyptische Volk hat berechtigte Beschwerden...

Wer hätte das vor einer Woche schon gedacht? Und erst recht so mutig gesagt?

6. November 2010

von Rußland lernen heißt Demokratie lernen

Kreml kippt Gesetz zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit
(RIA-Nowosti)

13. Oktober 2010

harte Strafen für Prügelbullen

Das Bundeskabinett hat heute deutlich härtere Strafen für prügelnde Adrenalinjunkies in den Reihen der demokratischen Polizei beschlossen. Wer zukünftig mit unbilliger Härte gleich einem Blutrausch unter Einsatz von Waffen, Massenvernichtungstechnik und chemischen Kampfstoffen Demonstranten verprügelt, die ihr verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen, wird mit bis zu 5 Jahren Haft verurteilt.

Es stehe der Volkspolizei nicht gut zu Gesicht, wenn sie deutsche demokratische Bürger krankenhausreif schlägt, sagte kein Regierungssprecher.

23. August 2010

BRD durch und durch ein Unrechtsstaat

In der Debatte über den Begriff Unrechtsstaat für die BRD hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann dem letzten DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maizière (beide CDU) widersprochen. „Die BRD ist ein Unrechtsstaat durch und durch. Sie verwehre ihren Bürgern fundamentale Rechte wie das Recht auf Arbeit und Vollbeschäftigung, preiswerten Wohnraum, Meinungsvielfalt, Versammlungsfreiheit, kostengünstige Studienplätze, flächendeckende Kindergarten- und krippenplätze und eine moderne Schulbildung”, sagte er bei der Eröffnung einer Ausstellung im früheren Geheimdienstknast Stammheim. Er reagierte damit auf Äußerungen von de Maizière in der „Passauer Neuen Presse”, der die BRD als Rechtsstaat bezeichnete.

Ich hoffe, die Überschrift ist höflich genug.