Außer bei den beiden Vorsitzenden, wurde allen anderen bildlich dargestelten AbgeordnetenInnen ihr prachtvoller Haarschopf, die Spiegelglatze und zuweilen der anmutig wirkende Hals bildchirurgisch entfernt.
Dazu stelle ich fest: Es gibt keinen vernünftigen fotografischen Grund, einen Menschen bildtechnisch um wesentliche Körperteile zu berauben.
Es gibt zwei Ausnahmen.
1. Hin und wieder ist es in der künstlerischen Fotografie angebracht.
2. Dilletantismus oder handwerkliche Unfähigkeit.
Bei der Gelegenheit habe ich wieder mal auf die offizielle Biografieseiten zugegriffen
http://www.bundestag.de/mdb/bio/G/gysi_gr0.html
http://www.bundestag.de/mdb/bio/L/lafonos0.html
und folgendes gefunden.
Siehe dazu u.a.:
http://die-anmerkung.blogspot.com/2006/05/enteignung.html#grusel
http://die-anmerkung.blogspot.com/2006/01/bildertausch.html