Vorbemerkung vom 14.01.2012, 21:00 Uhr
Ein Mitarbeiter der Tagesschau hat sich bei google über diesen post beschwert und dessen Löschung verlangt.
Die Editoren des Blogs haben entschieden, den post zu zensieren, damit der wesentliche Gehalt, die Darlegung einer persönlichen Meinung zu öffentlich interessierenden Fragen, erhalten bleibt
Somit wird das nach Artikel 5 Grundgesetz geschützte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und -verbreitung auch weiterhin wahrgenommen.
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Kinderpornographie - die 100erste
Für die Kenner der Szene hieße es Eulen nach Athen tragen, wenn man die These aufstellt, daß das OLG Hamburg in Sachen Internet bisher kaum sachlich fundierte Urteile gefällt hat.
So natürlich auch heute.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamburg hat heute möglicherweise eine weitreichende Entscheidung getroffen. Demnach ist das Ansehen von Kinderpornos durch einen Stream bereits strafbar, weil den Tätern schon die Zwischenspeicherung als Besitz ausgelegt wird.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß die fachlich versierten Anwälte das Urteil in den nächsten Tagen auseinander nehmen, denn die Inkompetenz der Richter schreit zum Himmel.
So weit so schlecht. Noch schlechter allerdings, daß nach den Deppenrichtern die [zensiert] Journalisten ihren Hauch an Ruhm abstauben wollen. Und das hört sich dann im ersten deutschen Staatsfernsehen so an und soll der Bäuerin auf der vereisten brandenburgischen Scholle den Schauer der sittlichen Verderbtheit über den Rücken jagen.
Bilder und Videos, die Sex mit Kindern zeigen. Im Internet sind sie nur einen Klick weit vom Betrachter entfernt.