Die Anmerkung
einige (teilweise zensierte) Bemerkungen zum Zeitgeschehen
12. Juli 2011
Ja was denn nun?
Da die Zeugin jedoch tatsächlich älter als 18 war, seien die sexuellen Berührungen nur versuchter Kindesmissbrauch.
Man muß als Richter ziemlich
krank im Hirn
sein, um solch einen Gedankensalto zu vollziehen.
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