Bei solchen Fehlleistungen kann man sich verzweifelt fragen, ob nicht nur die NPD, sondern auch der Verfassungsschutz verboten gehört. (Quelle)
Sehr geehrter Herr Prantl,
man kann sich dies auch einfach nur so fragen. Ganz ohne Verzweiflung. Oder sturzbetrunken, guten Mutes, optimistisch, wie es beliebt.
Darüber hinaus habe ich mir eine solche Frage nie gestellt, sondern schon immer die Antwort parat gehabt. Der Verfassungsschutz gehört ersatzlos aufgelöst. Punkt. Es sei denn, man kann fundiert nachweisen, daß er Substanzielles zum Bestand, Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg in eine lichte Zukunft geleistet hat. Dieser Nachweis wird allerdings niemandem gelingen.