24. Februar 2012

im Bundestag tätige Verfassungsfeinde abgewatscht

Ich zähle ja nicht mit, notiere nur. Zum zigsten Male hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht die Verfassungsfeinde in die Schranken gewiesen und ihnen ihr verfassungsfeindliches Wirken nachgewiesen.

Ansonsten ändert sich erst mal nichts. Den Verfassungsfeinden wurde ein erklecklicher Zeitraum eingeräumt, ihr verfassungsfeindliches Gehabe zu überdenken.

Wie schon so oft gesagt, ein durchschnittlich ausgebildetes SEK könnte fast alle Verfassungsfeinde Deutschlands während einer gut besuchten Debatte im Bundestag einfangen, da es etlichen von ihnen an der erforderlichen Fitness für den Fluchtversuch mangelt.