24. November 2014

Maaßen will Die Anmerkung verhaften

Wie der Leiter des Sicherheitsdienstes unseres Blogs aus Geheimdienstkreisen erfuhr, will der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz den Chefpropagandisten des Blogs verhaften lassen und mittels verschärfter Festungshaft ein Exempel an ihm statuieren, da dieser offen prorussische Positionen gepostet hat (Maaßen).

... wir sehen mit Sorge, wenn versucht wird, auf die Meinungsbildung Einfluss in Deutschland zu nehmen ...

Her Maaßen, sie kleiner Scherzbold. Die Rätselredaktion überlegt gerade, ein großes Geheimdiensträtsel für unsere Leserschaft zu entwerfen. Wissen sie eigentlich, welche Verfassung sie schützen sollen? Es wäre besser gewesen, sie hätte sich die vor Amtsantritt mal reingezogen, dann hätten sie möglicherweise nicht dermaßen hirnrissigen Blubber abgelassen.

Ein größerer Verfassungsfeind als sie selber ist uns in den letzten Wochen kaum in den Medien untergekommen.

Es ist wohl an dem, was bald auf uns alle zukommen wird. Die BRD wird Artikel 5 suspendieren und stattdessen den Artikel 5a einführen, die Amtsmeinung.

Artikel 5a

Amtsmeinung

(1) In der BRD gilt die Amtsmeinung. Diese ist bindend.

(2) Die Amtsmeinung wird über die staatliche Nachrichtenagentur, steuerfinanzierten Rundfunk- und Fernseheanstalten sowie alle angeschlossenen Medien verbreitet.

(3) Deutsche haben die Amtsmeinung nach außen hin zu vertreten.

(4) Die Propagierung der Amtsmeinung kann nach Maßgabe einer Sondergesetzgebung an staatstragende Illustrierte delegiert werden.

(5) Die Überwachung der einheitlichen Amtsmeinung obliegt den Geheimdiensten, Zensurbehörden und deren IR (informellen Redakteuren) in den unter 2 und 4 genannten Medien.


Mit Verlaub, Heer Maaßen, als Dienstherr von Spitzeln, Schnüfflern und Agenten geht es sie einen Scheißdreck an, welcher Meinung sich Deutsche befleißigen. Es ist deren gutes Recht, eine zu haben und diese nach Lust und Laune zu äußern.