27. März 2015

NSU: Mord in Heilbronn - ein Fazit zum Fazit

In einem dreiteiligen Gastbeitrag für den Blog von Fatalist und dem Arbeitskreis NSU wurde diskutiert, welches Geschehen um den Mord an Michelle Kiesewetter und dem Mordversuch an Martin Arnold denkbar ist, wenn man den Ordner 53 der Akte Heilbronn zugrunde legt und die darin enthaltenen Ermittlungsergebnisse als gegeben nimmt.

Auch wenn sich die Fleuropgrüße, Geldspenden und Heiratsanträge in überschaubaren Größen hielten, somit beherrschbar sind und kein Anlaß für einen Nachschlag gegeben ist, seien einige Dinge erklärt.

Zum ersten geht es um die Ende November 2011 vom stern in die Welt gesetzte Geschichte mit den Agenten der DIA. Wer in Logik gut drauf ist, hätte sie schon damals als spinnert entlarven können, was auch relativ schnell geschah, denn wie wollen Agenten right wings operatives beim shooting identifizieren? Anders gesagt. Die Behauptung konnte erst in dem Kontext aufgestellt werden, als der Mord von Heilbronn auf den Leichen von Böhnhardt und Mundlos entsorgt wurde, als von hochrangigen Staatsdienern ohne Ermittlungsergebnisse festgelegt wurde, daß es so passiert sein muß.

Anhand der Akte Heilbronn läßt sich eine Feststellung zweifelsfrei treffen. Die Ermittler der SoKo sind jeder Spur nachgegangen, selbst der hoffnungslosesten, haben sogar den schwerhörigen Opa im 500 Meter entfernten Altenheim als Ohrenzeugen gehört, da er die beiden Schüsse vernommen haben will. Wären sie auch nur im Ansatz auf Nazis, Rechte, Hools, Berufsverbrecher usw. gestoßen, sie hätten auch dieser Spur dreifach untersucht und verfolgt und hätten die Täter letztendlich auch eingefangen. Haben sie aber nicht.

Um noch deutlicher zu werden. In der Akte Heilbronn gibt es bis November 2011 keine Nazi-Spur. Das heißt ganz klar, daß es Böhnhardt und Mundlos nicht waren. Sie waren es auf Verlangen von Range und Ziercke und nach einstimmigen Beschluß der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Alles ohne Ermittlungen, wie gesagt.

Ja, sie haben doch aber die Dienstpistolen der beiden Polizisten im Wohnmobil gefunden, mag man einwenden. Haben sie das wirklich, oder war das schon der erste große Betrug von Staatsdienern unter Zierckes Führung? Gerichtsfest belegt ist bezüglich der Waffen eigentlich nur, daß sich auf dem Schlitten der Waffe die Seriennummer befand. Alles andere sind Erzählungen.

Wenn es in viereinhalb Jahren Ermittlungen keine Spur auf Nazis gab, dann ist es nur hollywoodlike vermittelbar, daß die DIA-Agenten sie mit ihren rattenscharfen Ideologie-Ferngläsern als Rechtsflügler erkennen konnten. Wenn aber der Zeitpunkt gekommen ist, daß weitgehend Meinungsgleichheit zur Frage besteht, daß es Nazis gewesen sein müssen, dann kann man auch ein solches Geheimprotokoll aus dem Ärmel zaubern. Es hat ja damals auch allen genutzt.

Nun hatten wir in unserem Exkurs einen andere Version dargestellt, die sich eng an den Ordner 53 anlehnt, weswegen es DEA-Agenten sein müssen, deren Beschäftigung die Jagd auf Drogen-Gangster oder deren Geld ist.



Ergibt sich diese These zwingend aus den Ermittlungsergebnissen? Natürlich nicht, sie steht ja so nicht in der Akte. Sie ist das Ergebnis einer Interpretation der Ermittlungen mit der Vorgabe, einen plausiblen Ablauf des Geschehens herzuleiten, der begründet, warum der Mord nicht aufgeklärt werden darf. Mit dieser Prämisse haben wir eine Erklärung dahingehend abgeliefert, daß er nicht aufgeklärt werden darf, weil das höhere Staatsinteressen in erheblichem Maße gefährdet. Kiesewetter und Arnold sind der Kollateralschaden der bedingungslosen Unterordnung unter die Interessen der USA, in diesem Falle der DEA.

Ja, aber ist das nicht etwas zu hoch gegriffen? DEA, USA, Terrorismus? Nun, deswegen hatten wir auf "Cobra" von Frederick Forsyth verwiesen. Der Thriller erklärt die Problemlage so, daß es auch kriminelle Laien verstehen.

Geht es nicht doch einen Nummer kleiner? So wurden wir gefragt. Ja, es geht. Machen wir aus den globalen Weltenläuften lokale und verbleiben im Mafia-Ländle.

Die Drogenfahnder des Landes waren einem dicken Ding auf die Spur gekommen und hatten an mehreren Stellen erfolgreich ihre Enterhaken verankert. Die Ermittlungen erweisen sich als schwierig, denn die Drogenmafia operierte unter größter Geheimhaltung und Vorsicht. Nichtsdestotrotz war man an der Bande dran, als am 25.04.2007 die Übergabe des Heroin-Autos erfolgte.

Die Situation eskalierte ohne Vorzeichen, so daß der Mord nicht verhindert werden konnte.


Bereits einen Tag später wurden die Audi-Benziner mit MOS-Kennzeichen von der Fahndung ausgeklammert.

Nun stellt sich wieder die Frage, warum der Mord nicht aufgeklärt werden darf? Aus Gründen des höherwertigen Staatsinteresses. Die teure und lukrative Operation in der lokalen Drogenszene war weitaus wertvoller und karrierefördernder als den Mord aufzuklären. Die Mordaufklärung hat hinter den Interessen hochrangiger LKA-Beamter und des Innenministeriums zurückzustecken.

Die Audis wurden deswegen aus dem Rennen genommen, damit die Drogenspur der verdeckten Operation nicht in den Akten der Wald- und Wiesenpolizei auftaucht, entweder weil dann das Heroin-Auto und die Garage bekannt geworden wären oder aber weil das Observationsteam mit seinem unauffälligen Zivil-Kennzeichen aufgeflogen wäre, einschließlich der gesamten Sonderausstattung, über die der Audi verfügte.

Das KFZ-Kennzeichen und somit die Anschrift des Halters eines ganz bestimmten Benzin-Audis darf unter keinen Umständen in den Ermittlungsakten der Polizei auftauchen. So lautete die oben abgebildete Anweisung. Ergo nimmt man alle Benziner aus dem Rennen. Gleich am ersten Tag.

Man muß die DEA-Agenten nur durch die LKA-Spione ersetzen und kommt zum gleichen Ergebnis.


Akte Heilbronn, Ordner 53, S. 144

Erst im August 2011 war ungfähr klar, in welche Richtung sich die Ermittlungen bewegen müssen, um die Heroinspur abzuklären. Dazu wurde ein detaillierter Ermittlungsplan ausgearbeitet, der sich in folgendem Fazit erschöpft.

Geplante weitere Maßnahmen zum Hinweis vom 03.08.2011

Diese gesamten geplanten Ermittlungen zum Hinweis vom 03.08.2011 der VP wurden lediglich im ersten Ansatz durchgeführt, da sich durch die Ereignisse des 04.11.2011 die weiteren Ermittlungen erübrigten.


Nein, durch die Ereignisse am 4.11.2011 erübrigten sich die Ermittlungen nicht. Sie wurden schlichtweg verboten.

Die Mitglieder der SoKo wissen, wer welche Ermittlunsgrichtungen anwies bzw. untersagte.
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[update 12:40 Uhr]

Der Post wurde auf dem Blog von Fatalist und dem Arbeitskreis NSU gespiegelt, sowie mit weiterem Bildmaterial und Ergänzenden Informationen und Fragestellungen versehen.