1. August 2015

Generalbundesanwalt Range: Verdacht auf Hirnriß



Bei einer Figur, die aussieht, als wäre sie einem Spätwerk Loriots ent­lau­fen, verwundert das nicht weiter.

Und nein, Genosse Riexinger. Mit der Forderung nach Rücktritt von Range ist es nicht getan. Der Mann gehört achtkantig rausgeschmissen. Der von den Saarländern nach Berlin entsorgte Politmüll ist wegen komatöser Lebensphase dazu nicht in der Lage und das Merkel im Urlaub.

[update 13:15 Uhr]

Hadmut Danisch

Range macht (fast) alles richtig.

Ich glaube, wir werden hier massiv manipuliert, getäuscht, gesteuert.

Und der Generalbundesanwalt ist da nicht mein erster Verdächtiger.


Markus Kompa

Doch soll man wirklich glauben, dass die mit hochqualifizierten Juristen besetzte Bundesanwaltschaft ernsthaft bereits an der Lektüre des Gesetzestextes von § 94 StGB gescheitert sein sollte? Oder dass ausgerechnet dem zur Spionageabwehr existierenden Ver­fassungs­schutz die Definition des Landesverrats unbekannt wäre? Liegt es wirklich im Bereich des Wahrscheinlichen, dass auch das involvierte Innenministerium mit der Rechtslage überfordert wäre?

Nach aktueller Planung ermöglicht der Verdacht auf Katalogstraftaten den Zugriff auf Daten aus der *Trommelwirbel* Vorratsdaten­spei­cherung. Und in diesem Katalog findet sich in § 100a Abs. 2 Nr. 1 a) der *Trommelwirbel* Landesverrat (§ 94 StGB). Mit anderen Worten: netzpolitik.org darf seit Anzeigeerstattung auch nach offizieller Aktenlage elektronisch abgeleuchtet werden.

Wenn Spione also unbequeme Gegner im Inland ausspionieren wollen, die keine für den Verfassungsschutz legitimen Aufklärungsziele darstellen, sind sie auf der juristisch sicheren Seite, wenn sie pro forma eine Verdachtslage nach § 94 StGB herbeiführen, die § 100a StPO auslöst und die damit die elektronische Waffenkammer öffnet. Und dazu ist auch eine bei Tageslicht betrachtete unbrauchbare Strafanzeige gut genug.


So einfach ist das. Sie wollen sehen, ob sie damit durchkommen, und eine nicht mal Ordnungswidrigkeit zu einem Strafverfahren aufplustern, in dessem Windschatten sie anstrengunsgfrei eine G-10-Operation laufen lassen können, weil diese wiederum durch den Anfangsverdacht der Todesstrafe wegen schweren Landesverrats gedeckt ist.

Hauptverbrecher wiederum der Maas. Das deutsche Volk hätten sie gerne in Gänze kriminalisiert, aber so einfach, wie sie es gerne hätten, ist es dann doch noch nicht. Dann geht man eben den Umweg über die straf­rechtlichen Baseballschläger. Funktioniert ja auch bestens, wenn die Deppen der Nation involviert sind, also Staatsanwälte mit Pensions­an­spruch und ohne Rückrat, Verfassungsschützer ohne Herz und Verstand und ein Generalbundesanwal mit Verdacht auf Hirnriß.

Sie wissen sehr genau, was sie tun, da Mutti außer Haus ist, die rassistischen Inländerfeinde.

Da wundert es nicht, daß ein rassistisch veranlagter Justizmininister, der sich als höherwetiges Lebensgut sieht, sein heute in Kraft getretenes Rassengesetz abfeiert. Dabei war er ursprünglich angetreten, faschisti­sches Gedankengut im Münteferingschen Sinne auszumerzen. Nun ist er einer der ersten, der faschistischen Paragraphen in deutschen Gesetzen zu neuer Blüte und Gesetzeskraft verhilft.