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Kennen sie den Prokop?
Klar. Timothy Truckle, "Der Samenbankraub". Der beste Detektiv und Kundschafter der Welt, der uns in der Zukunft über den Weg laufen wird.
Nein. Otto Prokop, Rechtsmediziner an der Humboldt-Uni. Feiner Kerl. Der hat exzellente Vorlesungen gehalten. Das Fachliche haben natürlich andere gemacht. Außerdem ging es um Kriminalistik, nicht um Rechtsmedizin. Aber auf seine Art war er das, was man heute einen Entertainer nennt. Kein Kunststück. Österreicher. Gemütlich. Immer den großen Bogen von aus den Zeiten Österreich-Ungarns über die k.u.k.-Monarchie ziehend, um bei den Verbrechen im Hier und Heute zu landen.
Er wollte nie Rechtsmediziner aus uns machen, sondern nur das Verständnis für das Fach wecken. Verbrechen klärt man nur im vertrauensvollen Miteinander zwischen Kriminalisten und Rechtsmedizinern auf. Das Recht könne man im Grunde weglassen, denn es handelt es sich um Mediziner.
Nur daß unsere Patienten tot sind. Was wir Rechtsmediziner machen ist nichts weiter als die Diagnose einer zum Tode führenden Erkrankung oder Verletzung. Mehr können wir nicht.
Seine Meriten hat er sich unter anderem mit der Untersuchung des Blutes erworben. Das nur nebenbei. Was er in seiner Vorlesung mit allem österreichischem Charme zu vermitteln suchte? Der Kriminalist muß sich mit dem Rechtsmediziner verbünden. Kommen wir noch einmal auf eine fatale Aussage zurück, jene die der damalige Generalbundesanwalt den Abgeordneten andrehte und die bis heute unwidersprochen geblieben ist.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Obduktion ist es so, dass Herr Mundlos Herrn Böhnhardt erschossen hat und dann sich selbst gerichtet hat.
Hätte Prokop diesen Satz noch vernehmen können, hätte er aus dem Stegreif ein unterhaltsames 90-Minuten-Feurwerk rechtsmedizinischer Irrtümer mit der Abwatsche grandioser Dummheit verbunden und kein Blatt vor den Mund genommen. Eine Obduktion kann nämlich nur was? Die Krankheit diagnostizieren, die zum Tode führte. Oder mehrere, falls der Verdacht auf multiple Todesursachen besteht. Das ist schon alles. Eine Obduktion kann aber keinen Tathergang erklären. Genau dazu sind wir da, die Kriminalisten. Der Rechtsmediziner wird unserer Hypothese beipflichten oder sie widerlegen, denn wenn ich mit einem Messerstich bei ihm antrete, er aber nur eine Schußverletzung gefunden hat, dann wird es schwierig. Die Schußverletzung selber sagt noch lange nichts über die handelnden Akteure. Außer in dem Fall mit den schütteren Akten. Da wissen Obduzenten genau, wie sich der Tatverlauf abspielte. Meint der Range.
Wir müssen uns also zwei Fragen stellen. Welcher bekloppte Gerichtsmediziner war das, der den Range dermaßen fehlerhaft informierte? Oder war es gar kein Rechtsmediziner sondern eine aus Zeitgründen gestrickte Notlösung?
Hypothese des BKA mit Datum 21.11.2011, die so am selben Tag den Abgeordneten im Bundestag verkauft wurde. Screenshot aus Seite 14, 20 und 21 Ordner 1, Komplex 4.1 Wohnmobil
BÖHNHARDT kommt durch einen Schuss der Winchester Pumpgun in die linke Schläfe zu Tode.
Obduktionsergebnis Böhnhardt
Vermutlich wurde der Schuss durch MUNDLOS abgefeuert
→ noch keine Nachweise hierfür verfügbar
MUNDLOS entfacht mit Papier ein Feuer im Wohnwagen.
→ BOHNHARDT war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben (Kein Rauch in der Lunge).
MUNDLOS setzt sich im hinteren Teil des Wohnmobils auf den Boden, stellt die Pumpgun auf den Boden, steckt sich die Waffe in den Mund und tötet sich selbst.
→ Obduktionsergebnis MUNDLOS
Obduktionsergebnis Böhnhardt
Vermutlich wurde der Schuss durch MUNDLOS abgefeuert
→ noch keine Nachweise hierfür verfügbar
MUNDLOS entfacht mit Papier ein Feuer im Wohnwagen.
→ BOHNHARDT war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben (Kein Rauch in der Lunge).
MUNDLOS setzt sich im hinteren Teil des Wohnmobils auf den Boden, stellt die Pumpgun auf den Boden, steckt sich die Waffe in den Mund und tötet sich selbst.
→ Obduktionsergebnis MUNDLOS
Symbolfoto: Rekonstruktion eines Schußkanals
Da haben sie die Quelle des Unfugs. Nichts da von wegen nach bisherigem Ergebnis der Obduktion. Es ist eine mit 99% Konjunktiven versehene Hypothese eines Beamten, die den Weg in Ranges Gehör fand. Das Dilemma, die Obduktion kann den Hergang der Tat, wie geschildert, nicht liefern. Was sie geliefert hat, ist die Rekonstruktion eines Schußkanals.
Sollte das die wahrscheinliche Variante des Schußkegels sein, um einen solchen handelt es sich nämlich in der Verlängerung, dann wird es sehr schwierig sein, dies mit der Hypothese der Kriminalpolizei in Einklang zu bringen.
Die höchsten Repräsentanten der Exekutive haben offenbar bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Nichtermittlung im Fall des Doppelmordes mit Lügen bzw. sehr zweifelhaften Aussagen operiert. Das, was sie erzählt haben, läßt sich mit den Akten nicht belegen.
Fortsetzung folgt.
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[update 17:00 Uhr]
Damit keine Verwirrung entsteht, da nur der auf die Aussage von Range bezogene Kern im Screenshot erfaßt ist.
Schuß 2 war der erste aus der Winchester.
Schuß 1 war das Dauerfeuer aus der MPi Pleter, um die anrückende Polizeihundertschaft in die Flucht zu schlagen.