8. Juli 2025

dokumentiert: unter Nazis

Symbolfoto mit alles über Friedhofsvandalismus deutscher Nazis aka Störung der Totenruhe

3. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD)

Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zuständigkeitsbereich der KZ-Gedenkstätte Dachau Kränzen aus Russland bzw. Belarus die Schleifen entfernt wurden und ob dies auf Anweisung oder mit Billigung der Gedenkstättenleitung geschah, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang (https://x.com/rusbotschaft/status/1927650244151382421?s=48&t=9ORBcQVr9FFdtc-09fKIjg)?

Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 13. Juni 2025

Gedenkzeremonien mit Kranzniederlegung auf dem Gelände der KZGedenkstätte Dachau und auf dem ehemaligen SS-Schießplatz in Hebertshausen (einer Liegenschaft der KZ-Gedenkstätte Dachau) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, um eine angemessene Begleitung der Gedenkakte durch die Gedenkstättenleitung zu gewährleisten.
Offizielle Vertreter Russlands und Belarus werden seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine nicht mehr zu den Befreiungsfeiern der Gedenkstätte eingeladen. So auch nicht zu der Gedenkfeier anlässlich des 80. Jahrestages der Befreiung am 4. Mai in diesem Jahr. Der russischen und belarussischen Opfer des KZ Dachau wird bei den jährlichen Befreiungsfeiern durch neutrale Kränze (ohne Nationalfarben auf den Schleifen) gedacht, die im Auftrag der Stiftung Bayerische Gedenkstätten am Internationalen Mahnmal in der KZ Gedenkstätte Dachau niederlegt werden.
Das Gedenken des russischen Botschafters, des belarussischen Generalkonsuls und des russischen Honorarkonsuls Nürnberg auf dem ehemaligen SS-Schießplatz in Hebertshausen (einer Liegenschaft der KZ-Gedenkstätte Dachau) und in der russisch-orthodoxen Kapelle auf dem Hauptgelände der KZ-Gedenkstätte Dachau am 6. Mai wurden durch die Gedenkstättenleitung unter Auflagen genehmigt. Dies steht im Sinne des historischen Gedenkens an die im KZ Dachau ermordeten sowjetischen Gefangenen.
In einer schriftlichen Aufforderung der KZ-Gedenkstätte im Vorfeld (am 7. April 2025) der Gedenkveranstaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Fahnen, Transparenten und staatlichen Symbolen der Russischen Föderation und der Republik Belarus nicht gestattet sind. Vorsorglich wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Sankt-Georgs-Bandes auf den Liegenschaften der KZ-Gedenkstätte Dachau untersagt ist.
Bei dem Gedenken in Hebertshausen trugen zahlreiche Teilnehmer/innen der Delegationen entgegen der im Vorfeld schriftlichen kommunizierten Einschränkungen der KZ-Gedenkstätte Dachau zum Teil großformatige Sankt-Georgs-Bänder.
Auch die Kränze waren, entgegen der vorherigen – auch in den Vorjahren so erfolgten – schriftlichen Aufforderung der KZ-Gedenkstätte, mit Schleifen in den russischen und belarussischen Nationalfarben versehen. Um den Gedenkakt als solchen nicht zu kompromittieren, schritt die KZ-Gedenkstätte nicht unmittelbar gegen die Verstöße ein.
Vor dem Hintergrund der Nichtbeachtung der Vorgaben der Gedenkstätte wurden die Schleifen auf dem ehemaligen Schießplatz Hebertshausen nach Schließung der KZ-Gedenkstätte vorsichtig entfernt, ohne die Kränze zu beschädigen.
BKM hält das Vorgehen in Anbetracht der geschilderten Umstände für nachvollziehbar und angemessen.

Quelle: DS 21/469

siehe auch: Grenzfaschisten der EU