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8. August 2015

NSU: Blutbilder aus dem Wohnmobil - Teil 2

Teil 1
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Kennen sie den Prokop?

Klar. Timothy Truckle, "Der Samenbankraub". Der beste Detektiv und Kundschafter der Welt, der uns in der Zukunft über den Weg laufen wird.

Nein. Otto Prokop, Rechtsmediziner an der Humboldt-Uni. Feiner Kerl. Der hat exzellente Vorlesungen gehalten. Das Fachliche haben natürlich andere gemacht. Außerdem ging es um Kriminalistik, nicht um Rechtsmedizin. Aber auf seine Art war er das, was man heute einen Enter­tainer nennt. Kein Kunststück. Österreicher. Gemüt­lich. Immer den großen Bogen von aus den Zeiten Öster­reich-Ungarns über die k.u.k.-Monarchie ziehend, um bei den Verbrechen im Hier und Heute zu landen.

Er wollte nie Rechtsmediziner aus uns machen, sondern nur das Verständnis für das Fach wecken. Verbrechen klärt man nur im vertrauensvollen Miteinander zwischen Kriminalisten und Rechtsmedizinern auf. Das Recht könne man im Grunde weglassen, denn es handelt es sich um Mediziner.

Nur daß unsere Patienten tot sind. Was wir Rechts­mediziner machen ist nichts weiter als die Diagnose einer zum Tode führenden Erkrankung oder Verletzung. Mehr können wir nicht.

Seine Meriten hat er sich unter anderem mit der Unter­suchung des Blutes erworben. Das nur nebenbei. Was er in seiner Vorlesung mit allem österreichischem Charme zu vermitteln suchte? Der Kriminalist muß sich mit dem Rechtsmediziner verbünden. Kommen wir noch einmal auf eine fatale Aussage zurück, jene die der damalige Generalbundesanwalt den Abgeordneten andrehte und die bis heute unwidersprochen geblieben ist.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Obduktion ist es so, dass Herr Mundlos Herrn Böhnhardt erschossen hat und dann sich selbst gerichtet hat.

Hätte Prokop diesen Satz noch vernehmen können, hätte er aus dem Stegreif ein unterhaltsames 90-Minuten-Feurwerk rechtsmedizinischer Irrtümer mit der Abwat­sche grandioser Dummheit verbunden und kein Blatt vor den Mund genommen. Eine Obduktion kann nämlich nur was? Die Krankheit diagnostizieren, die zum Tode führ­te. Oder mehrere, falls der Verdacht auf multiple To­desursachen besteht. Das ist schon alles. Eine Obduk­tion kann aber keinen Tathergang erklären. Genau dazu sind wir da, die Kriminalisten. Der Rechtsmediziner wird unserer Hypothese beipflichten oder sie wider­le­gen, denn wenn ich mit einem Messerstich bei ihm antrete, er aber nur eine Schußverletzung gefunden hat, dann wird es schwierig. Die Schußverletzung selber sagt noch lange nichts über die handelnden Akteure. Außer in dem Fall mit den schütteren Akten. Da wissen Obduzenten genau, wie sich der Tatverlauf abspielte. Meint der Range.

Wir müssen uns also zwei Fragen stellen. Welcher bekloppte Gerichtsmediziner war das, der den Range dermaßen fehlerhaft informierte? Oder war es gar kein Rechtsmediziner sondern eine aus Zeitgründen gestrickte Notlösung?



Hypothese des BKA mit Datum 21.11.2011, die so am selben Tag den Abgeordneten im Bundestag verkauft wurde. Screenshot aus Seite 14, 20 und 21 Ordner 1, Komplex 4.1 Wohnmobil

BÖHNHARDT kommt durch einen Schuss der Winchester Pumpgun in die linke Schläfe zu Tode.

Obduktionsergebnis Böhnhardt

Vermutlich wurde der Schuss durch MUNDLOS abgefeuert

noch keine Nachweise hierfür verfügbar

MUNDLOS entfacht mit Papier ein Feuer im Wohnwagen.

→ BOHNHARDT war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben (Kein Rauch in der Lunge).

MUNDLOS setzt sich im hinteren Teil des Wohnmobils auf den Boden, stellt die Pumpgun auf den Boden, steckt sich die Waffe in den Mund und tötet sich selbst.

→ Obduktionsergebnis MUNDLOS


Symbolfoto: Rekonstruktion eines Schußkanals

Da haben sie die Quelle des Unfugs. Nichts da von wegen nach bisherigem Ergebnis der Obduktion. Es ist eine mit 99% Konjunktiven versehene Hypothese eines Beamten, die den Weg in Ranges Gehör fand. Das Dilemma, die Obduktion kann den Hergang der Tat, wie geschildert, nicht liefern. Was sie geliefert hat, ist die Rekon­struktion eines Schußkanals.

Sollte das die wahrscheinliche Variante des Schuß­kegels sein, um einen solchen handelt es sich nämlich in der Verlängerung, dann wird es sehr schwierig sein, dies mit der Hypothese der Kriminalpolizei in Einklang zu bringen.

Die höchsten Repräsentanten der Exekutive haben offenbar bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Nichtermittlung im Fall des Doppelmordes mit Lügen bzw. sehr zweifelhaften Aussagen operiert. Das, was sie erzählt haben, läßt sich mit den Akten nicht belegen.


Fortsetzung folgt.
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[update 17:00 Uhr]

Damit keine Verwirrung entsteht, da nur der auf die Aussage von Range bezogene Kern im Screenshot erfaßt ist.

Schuß 2 war der erste aus der Winchester.

Schuß 1 war das Dauerfeuer aus der MPi Pleter, um die anrückende Polizeihundertschaft in die Flucht zu schlagen.

2. August 2015

NSU: Blutbilder aus dem Wohnmobil - Teil 1

Ein Mord ist immer das Ende einer fatalen Entwicklung, nie der Anfang, es sei denn im Mord kreuzen sich Entwicklungslinien. Dann gebiert der Tod neues Leben, das gebraucht wird, den Tod zu verschleiern.

Aus der geheimdienstlich gesteuerten Abschöpfzelle wurde binnen einer Woche ein terroristisches Nazi-Trio gezaubert. So einfach und so schnell geht das, wenn es die Staatsräson fordert.

Selbst pensionierte Diplom-Kriminalisten schütteln, über die Akten gebeugt, nur mit dem Kopf. Einerseits darüber, daß das ein ehrliches Spiegelbild zeitgemäßer Polizeiarbeit ist, ständig unter Druck, immer drei Mordfälle zu viel an den Backen, Druck von Vorgesetzten, Ergebnisse vorzuzeigen, Einmischung von Politikern, vor allem aber die rigorose Ansagen der Dienste, es bleiben zu lassen, da man in dieser oder jener Richtung eh nichts ermitteln wird.

Andererseits wird der Ärger darüber artikuliert, wie offensichtlich seitens der Polizei ein Doppelmord vertuscht wird. Und, betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre, wie diese Vertuschung durch alle politischen Lager hinweg und die Medien gedeckt wird.

Das Problem ist, daß dieses kunterbunte Interessengemisch bei langjährig gedienten Kriminalisten keinen Eindruck schinden kann. Für den zählen nur seine jahrelange kriminalistische Erfahrung und materielle Spuren. Politischer Verbalmüll sind Spuren ins Nichts. Einem erfahrenen Kriminalisten kann man kein X als U verkaufen, auch keine Ideologie als Lösung des Falls. Die riechen einen Mord auf hundert Meter gegen den Wind und im Dunkeln. Die wissen spätestens nach 24 Stunden, ob und in welchem Umfang Geheimdienste in den Mord verwickelt waren. Vor allem aber wissen sie, daß damit bereits das Ende der Ermittlungen erreicht ist, auch wenn die Dienste Null Chance haben, ihre Beteiligung am Mord zu vertuschen.

Da stinkt was gewaltig, In der Polizei sowieso, allen voran beim damals verantwortlichen Polizeidirektor Menzel. Vor allem aber in der Politik. Die Politik ist kein kriminalistisches Problem, muß also außen vor bleiben. Uns interessieren hier wirklich nur die Blutspuren im Wohnmobil, der kriminelle Aspekt der Geschichte. Der wiederum hat sehr viel mit Menzel und Lotz zu tun. Und den Gerichtsmedizinern. Wir werden sehen, was uns das Blut über das Geschehen im Wohnmobil erzählen kann.

Die erste Frage, die hier gestellt werden muß, ist simpel. Wo sind die Fotos der Feuerwehr, wo sind die Fotos der Polizei, wo sind die Fotos der Rechtsmediziner, die ja vor Ort waren und sich ein Bild gemacht haben?

Wo ist das Transkript ihrer ersten Leichenschau?

Haben sie den beiden Leichen ein Thermometer in den Arsch geschoben, um den Todeszeitpunkt zu bestimmen? Oder wurden sie von Menzel an der Besichtigung des Fundortes gehindert? Wurden ihnen untersagt, ihrer Rechtspflicht nachzukommen? Wenn ja, von wem und in wessem Auftrag?

Wer hat eigentlich den Tod der beiden bestimmt? Auch dafür gibt es rechtlich verbindliche Normen. Die Mitglieder der Feuerwehr waren es nicht, eine dazu befugte Amtsperson auch nicht.

Nur in dieser Dreieinigkeit, der korrekten rechtsmedizinischen Fundortarbeit, der korrekten kriminalpolizeilichen Dokumentation und der akkuraten Spurensicherung unter Einbeziehung der Erhebungen zur Brandursache, sind objektive und zielführende Schlüsse möglich.

Was haben wir von all diesen Dingen vorliegen? Nichts. Keine rechtsmedizinische Untersuchung vor Ort, vor allem keine Erstmaßnahmen zur Bestimmung des Todeszeitpunktes und keine rechtsmedizinische Fundortdokumentation. Die Kriminalakte ist Schrott, die taugt nichts. Die Dokumentation der Spurensicherung ist schrottig und läßt sehr viel Kreativität im Umgang mit dem Fundort der Leichen ahnen.

Sich eine strukturierte Übersicht über das zu verschaffen, was im Wohnmobil zu Stregda passierte oder passiert sein könnte, ist schwierig. Es scheitert am Schluß daran, daß die verantwortlichen Geheimdienstmitarbeiter schweigen. Würden die reden, wäre der Doppelmord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos binnen 24 Stunden und ohne Anhäufung von Überstunden geklärt.

Da die in das Verbrechen involvierten Geheimdienstler dem mafiösen Schweigegelübde unterliegen, muß sich anderweitiger Zugang zu den Geschehnissen verschafft werden. Das kann in eine plausible Tathypothese münden, muß aber nicht. Für die kriminalpolizeiliche Widerlegung der Behauptung des Generalbundesanwaltes Range reichen die Akten allemal. Bereits das dürre Material vom Fundort erlaubt nämlich genau eine Schlußfolgerung nicht, die so am 21.11.2011 vor den Mitgliedern des Innenausschusses gezogen wurde.

Harald Range, General­bun­desanwalt: Ich denke, das kann man sagen. Nach dem bisherigen Ergebnis der Obduktion ist es so, dass Herr Mundlos Herrn Böhn­hardt erschossen hat und dann sich selbst gerichtet hat.*

Nach den Ergebnissen der Obduktion kann man das schon mal nicht sagen, denn im Ergebnis der Obduktion wurde sich zu diesen Fragen nicht geäußert. Dazu später mehr.

Man beachte, daß Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos an diesem Tag und in diesem Gremium noch Herren statt Nazi-Terroristen waren. Kurz darauf beschlossen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, daß es sich bei ihnen um Massenmörder gehandelt hat, ohne daß ein einziger Beleg dafür erbracht werden mußte bzw. wurde. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Schauen wir uns das Blutbad im Wohnmobil im Prinzipschema an. Nicht alle Blutlachen sind vermerkt.



Den Gang des Wohnmobils unbeachtet gelassen, fanden sich von der Eingangstür bis in die Naßzelle hinein Spuren von Blut, wurden mehr schlecht als recht dokumentiert und teilweise gesichert.

In den Akten zum Spurenkomplex 1.4 (Wohnmobil, Akten 4.1.1 ff) wurden insgesamt 25 DNA-Spuren als humanbiologische des Tpys "Blut / bluttypische Substanz" mit den laufenden Nummern 1.4.278 bis 1.4.302 gesichert. Vgl. dazu Ordner 4-1-11 des Komplexes Wohnmobil.

Hier taucht bereits das erste forensische Problem auf. Die Spuren wurden erst am 18.11.2011 gesichert und ausnahmslos mit "Verbleib BKA" gekennzeichnet, denn zu diesem Zeitpunkt hatte das BKA die vollständige Kontrolle über den Tatkomplex übernommen und war beauflagt, die große Show der beiden der Lüge überführten Beamten, Ziercke und Range, vorzubereiten. Das BKA hatte zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe, den Doppelmord im Wohnmobil aufzuklären. Zumindest ist eine solche Aufgabe in den zugänglichen Akten nirgendwo vermerkt oder deduzierbar.

Also fragen wir uns, ja wo verbleiben sie denn, die fertigen DNA-Analysen?

Anhand der Blutbilder aus dem Wohnmobil lassen sich zwei Thesen herleiten.

Erstens lassen die zugänglichen Materialien den sofortigen Schluß zu, daß Beamte der Thüringischen Polizei, allen voran der damalige Einsatzleiter PD Menzel, einen Doppelmord vertuschen, indem sie es unterlassen, ihn aufuzuklären.

Zweitens kann mit den Blutbildern aus dem Wohnmobil ein hypothetischer Tathergang rekonstruiert werden, a) in Abgrenzung zu den offiziellen Behauptungen und b) unter Zuhilfenahme der nicht dokumentierten Sachverhalte.

Ich sag mal so. Haben sie eine Bestimmung der Schußkanäle für die beiden Ausschüsse im Dach des Wohnmobils vorgenommen, eine Hypothese zur verwendeten Waffe und Munition aufgestellt und dies mit dem 3D-Modell der Blutspuren und derer Analyse abgeglichen?

... Fortsetzung folgt
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* Im Post ist stets von Fundort denn Tatort die Rede, auch wenn es der Tatort war. Wegen der Unbestimmtheit des Todeszeitpunktes, die am Fundort anwesende Frau Professor Mall weiß auf diesem Gebiet wissenschaftliche Wunderwerke zu vollbringen... Da man nicht weiß, wann der Tod eintrat, muß geklärt werden, wo sich das Wohnmobil befand, als er eintrat. Am Schafrain zu Stregda war es nicht, denn zwei Flintenschüsse nebst vorangegangenem Feuergefecht mit der anrückenden Polizei wären nur vor den schwerhörigen Anwohnern verborgen geblieben. Alle anderen hätten den Krawall vernommen.

Wo also stand das Wohnmobil, als die Tat vollzogen wurde? Das ist der Tatort. In Stregda wurde ein Leichemobil endgelagert.