9. Februar 2010

Hartz-IV verfassungswidrig

Heribert Prantl
Qualitätsanalytiker

Hartz IV ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungs-gericht hat in seinem mit Hochspannung erwarteten Urteil den Gesetzgeber aufgefordert, das Gesetz völlig neu zu fassen und die Armutsgrenze in Deutschland neu zu beschreiben.

Ich sag's ja schon immer, daß das so ist. Nun trötet es auch aus allen Medien, obwohl die bis vorgestern ganz andere Töne gespuckt haben. Noch die ganze letzte Woche hat BILD parallel zur live-Berichterstattung über den Erwerb einer raubkopierten CD durch die Bundesregierung eine üble Hetzkampagne gegen die Hartzer gefahren.

(Was ist denn eigentlich nun am Wochenende beim CD-Erwerb in Frankreich rausgekommen? So mag ich an dieser Stelle höflichst nachfragen.)

Ich selber bin mir mit mir selber einig. Hartz-IV war und ist verfassungswidrig. Punkt.

Im Lichte des heute vorgelesenen Urteils ist das aber möglicherwiese etwas komplizierter. Denn zu Hartz-IV an sich haben die sich nicht oder wenig geäußert. Ergo seien die Regelsätze verfassungswidrig, meinen nun die ersten Medien. Das stimmt aber auch nicht so ganz.

Das einzige, was die hochbezahlten Richter moniert haben, war eine "verfassungswidrige Berechnung", im Juristensprech als Vorschriften bezeichnet.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Das Bundesverfassungsgericht prüft deshalb, ob der Gesetzgeber... ein zur Bemessung des Existenzminimums im Grundsatz taugliches Berechnungsverfahren gewählt hat... und schließlich, ob er sich in allen Berechnungsschritten mit einem nachvollziehbaren Zahlenwerk innerhalb dieses gewählten Verfahrens und dessen Strukturprinzipien im Rahmen des Vertretbaren bewegt hat... [und] ... die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offen zu legen. Kommt er ihr nicht hinreichend nach, steht die Ermittlung des Existenzminimums bereits wegen dieser Mängel nicht mehr mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang.


Zu deutsch bedeutet das, daß wir es mit verfassungsfeindlicher Regierungs-Mathematik zu tun hatten, die heimtückisch gegen das eigene Volk angewendet wurde. Die Regierung konnte das ruhigen Gewissens machen, da sie bei den PISA-Ergebnissen keinerlei Entdeckung befürchten mußte, denn das ungebildete deutsche Volk kann kein Mathe.

Damit ist nun Schluß. Verfassungsfeindliche Mathematik ist in Deutschland ab sofort verboten.

Tja, Herr Prantl, da liegen sie mit ihrer Analyse wohl meilenweit neben dem Thema.