Deutschland führt den Hartz-IV-Stern ein, um der staatlichen Vormundschafts- und Aufsichtspflicht besser nachkommen zu können, nachdem ein Gericht feststellte, daß es verboten sei, Wettscheine von Hartz-IV-Empfängern anzunehmen, da Wetten auf Niederlagen des FC Bayern zwar sicher wie eine Bank sind, dennoch nicht zur Grundsicherung gehören. Beiläufig wurde noch festgestellt, daß dies ebenso auf Alkoholika und Tabakwaren zutreffe.
Das ist ein schwerer Schlag für all jene, die die 5 Euro Erhöhung an Monatssalär über hatten, weil sie nicht mehr auf einen Platz an der Sonne wetten, da sie nicht die Versehrtenrente von Frau Lierhaus finanzieren wollten.
Das Bundeskabinett habe den Sachverhalt einvernehmlich beraten und empfohlen, den Hartz-IV-Stern einzuführen, um so den zahlreichen kleinen Zeitungsläden, die mit dem Verkauf von Fahrkarten, Bierflaschen, Tabakwaren und Lotto-Scheinen gerade so über die Runden kommen, die Umsetzung dieser gesetzlichen Pflicht zu erleichtern. Bürger mit aufgepinntem Hartz-IV-Stern dürfen zukünftig nur noch eine Zeitung und zwei Fahrscheine erwerben.
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P.S. an die BILD. Es handelt sich mitnichten um ein Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger, sondern um ein Annahmeverbot für deren Lotto- und Wettscheine. Das macht einen Unterschied. Die Hartzies können zocken auf Deibel komm raus, nur nicht bei staatlichen Behörden.