29. Juni 2015

NSU: Selbstbekanntmachung der rechten Terrorgruppe


Tod der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Zwickau... Eine sehr überlegenswerte Option. Das Wohnmobil war ja vor Ort. Nach dem Mord an den beiden Uwes wurde die Leichenfuhre erst mal so weit weg als möglich gekarrt und die Leichen hilflosen Polizisten eines anderen Bundeslandes vor die Füße geworfen.

Bekanntgemacht hat das übrigens apabiz in enger monetärer Zusammenarbeit mit einer Hamburger Haß-Illustrierten. Die Uwes konnten das nicht, da sie tot waren. Beate Zschäpe befand sich in polizeilichem Gewahrsam und wurde konsequent von den Medien abgeschirmt. Sie hatte zur Selbstbekanntmachung demzufolge auch keine Chance.


Der Propagandaverbrecher Wolf Wetzel durfte wieder zuschlagen und wuselt sich in einer schwer verdaulichen Buchstabensuppe durch den Mord in Kassel 2006.

Die Antwort auf die Ankündigung, wie der Geheimdienstmann Temme geschützt wird, bleibt er uns schuldig.

Der Mord in Kassel weist zwei Besonderheiten auf: Zur Tatzeit war ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes am Tatort. Und nicht irgendeiner: Andreas Temme, der den Spitznamen »Klein Adolf« trug. Er führte einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann, mit dem er vor und nach der Mordtat in telefonischem Kontakt stand.

Und es gibt eine weitere Besonderheit: Nach dem Mord an dem Besitzer des Internetcafés, Halit Yozgat, brach die rassistische Mordserie ab. Aus der Logik der Täter heraus ist dies nicht zu erklären.


Ob Temme zur Tatzeit am Tatort war, das ist stark anzuzweifeln, da er sich erst gegen 16:45 ausstempelte, der Mord selber aber gegen 16:30 pasiert sein muß. Eine halbe Stunde später verstarb Halit Yozgat an den Folgen der Schußverletzung.

Wetzel unterschlägt an der Stelle bewußt die objektiven Befunde in Form der Akten.

Der Spitzname und der Nazi-V-Mann sind der ideologische Honig, den Wetzel mangels schnöder Fakten benötigt. Er muß seinen Götzen anbeten, die Nazis warn's.

Die zweite Besonderheit zieht er sich auch aus dem Darm, denn ob es sich um eine rassistische Mordserie handelte, ist bis zum heutigen Tag nicht erwiesen. Genausogut kann es sich um von deutschen Sicherheitsorganen betreutes Morden handeln. Verfassungsschützer begleiten Löhnkiller anderer Staaten oder decken deren Mordwerk sogar ab. Anzudenken wäre auch die billigende Inkaufnahme von Morden in politischen Milieus wie PKK, Drogenmilieu usw.

Insofern ist aus der Logik der Täter heraus sogar sehr einfach zu erklären, warum das Morden danach aufhörte. Man wurde bei den Vorgesetzten der Mörder vorstellig und verbat sich fürderhin solch scheußliche Taten auf deutschem Hoheitsgebiet.

Der Rest Wetzelscher Darmwinde im Schnelldurchlauf.

Am 6. April 2006 kam gegen 17 Uhr eine Person in den Laden, trat an die Theke, richtete eine mit einer Plastiktüte abgedeckte Pistole mit Schalldämpfer auf Halit Yozgat und verletzte diesen mit zwei Schüssen schwer.

Grimms Märchen. Aus den Akten geht eine solche Beweislage nicht hervor. Wetzel zieht sie sich aus dem Arsch.

Auf seinem Handy wurden Verkehrsdaten sichergestellt, die beweisen, dass er sowohl vor als auch nach seinem Internetcafébesuch Telefonkontakt zu Neonazis hatte.

Ja und? Was beweist das?

Gegen den Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme sprechen hingegen zahlreiche Indizien und Sachbeweise:

– ein neonazistischer Hintergrund,
– ein Duzverhältnis zu einem Neonazi, der zum NSU-Netzwerk zählt,
– die Anwesenheit zur Tatzeit am Tatort,
– das Mitführen einer Plastiktüte, in der sich die Tatwaffe befunden haben könnte,
– das Auffinden von Handschuhen, an denen sich Schmauchspuren befinden, die identisch mit denen sind, die die Tatwaffe hinterlassen hat,
– die Verweigerung einer Zeugenschaft,
– zahlreiche Falschaussagen in Verbindung mit Absprachen von Falschaussagen,
– die Verhinderung der Aufklärung angeblicher »privater« Umstände durch seine Vorgesetzten.


Die ersten beiden sind ideologischer Stuß, haben mit einer kriminalpoli­zei­lichen Ermittlung nichts zu tun, sondern sind dem linksextre­mistis­ti­schen Schreibstil des Wetzel und seiner Leserschaft geschuldet.

Anwesenheit Temmes zur Tatzeit am Tatort. Das muß erst noch bewiesen werden.

Das Mitführen einer Plastiktüte erfolgte, um die vom Verfassungsschutz installierte Datenplatte unauffällig aus den Räumen entfernen zu können.

Die Schmauchspuren sind ein schwaches Indiz, wenn überhaupt eines.

Als Verdächtiger in einem Ermittungsverfahren hat er das Recht zu Schweigen, im Grunde sogar die Pflicht, um sich nicht selbst zu belasten. Sagt sogar Udo Vetter. Und der hat mehr Ahnung als Wetzel.

Falschaussagen sind zulässig, da man als Beschuldigter nicht zur Mitarbeit in Ermittlungsverfahren verpflichtet ist. Erschwerend kommt hinzu, daß Temme vor's Loch geschoben wurde, um bestimmte Geheimdienstler höher Dienstebenen zu schützen.

Der letzte Punkt ist unterirdisch. Privatheit geht keine Sau was an.