SPIEGEL ONLINE - 11. Juli 2006, 23:16
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-426272,00.html
Menschengerichtshof
Brechmitteleinsatz gegen Drogendealer unverhältnismäßig
Der Zwangseinsatz von Brechtmitteln bei polizeilichen Ermittlungen ist nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes unmenschlich und verstößt gegen die Menschenrechtskonventionen...
Der in Köln lebende Kläger war im Oktober 1993 festgenommen worden... Er sei in ein Krankenhaus in Wuppertal gebracht worden, wo ihm ein Brechmittel durch eine Nasensonde gegeben worden sei, weil sich der Mann geweigert habe, freiwillig ein Brechmittel zu schlucken...
Die Verabreichung des Brechmittels sei nicht zwingend notwendig gewesen, hieß es in dem Urteil. Es hätte gewartet werden sollen, bis der Afrikaner das geschluckte Tütchen auf natürlichem Wege ausgeschieden hätte.
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Und für so eine Erkenntnis brauchen die fast 13 Jahre? Bin ich bescheuert oder was?
Das Studium der Fachliteratur wäre für deutsche Polizisten, Ärzte und Richter wohl angebrachter gewesen. In den 12 Mantras hätten sie die einfache und billige Lösung für ihr Problem gefunden.