20. März 2007

Gewissensprüfung

Pressemitteilung
15.03.2007 – Paul Schäfer
Soldat trifft richtige Gewissenentscheidung


Jetzt legt also ein Bundestagsabgeordneter fest, was eine richtige Gewissensentscheidung ist.

Höchst bedenklich, wenn schon wieder solche Zeiten angebrochen sind. Oder waren die jemals vorbei?

Eine Gewissensentscheidung ist eine Gewissensentscheidung. Die kann man lakonisch hinnehmen, akzeptieren, respektieren, zum Kotzen finden, verfluchen oder sonstwas. Einer Bewertung entzieht sie sich jedoch und ist demzufolge weder richtig, noch falsch.

Genau deswegen wurde das explizit für Abgeordnete festgeschrieben: "Die Abgeordneten... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." (Artikel 38 (1) GG)

Wobei... Schön wär's. Wenn's so wäre.