12. Juli 2007

Kontenabfrage

Auch wenn die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichtes 100 Mal wiederholen würde, eine Kontenabfrage ergäbe keine sensiblen persönlichen Daten, sehe ich das anders und stehe somit im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Eine Kontenabfrage enthält zumindest so viele sensible Daten, daß ich ruhigen Gewissens von staatlich organisierter und gesetzlich verankerter Schnüffelei sprechen kann.

Auf diese schnöde Substanz läßt sich das hoheitliche Brimborium nämlich reduzieren.