18. Januar 2008, 15:00 Uhr
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,druck-529502,00.html
Innenministerium sperrt Buback-Akte
... Das Schriftstück könnte Hinweise darüber enthalten, wer den damaligen Generalbundesanwalt 1977 erschoss.
Nach Paragraf 96 der Strafprozessordnung darf die Herausgabe von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte nicht gefordert werden, "wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, dass das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde".
_____________
Zu deutsch: wenn man Dreck am Stecken hat und dieser nicht publik werden darf.