26. Januar 2008

Genmaisgesetz

Ich bin zu faul, den Gesetzestext zu recherchieren und darin nachzulesen. Da gibt es bessere Lektüre. Ich beziehe mich deswegen auf Veröffentlichungen in den Medien. Da die alle das gleiche schreiben, scheint es auch nur eine offizielle Version der Gesetzesinterpretation zu geben oder aber es schreiben mal alle wieder voneinander und gegenseitig ab.

Zum Ersten: Kennzeichnungen für Lebensmittel

Keine Gentechnik bei Lebensmitteln sei gegeben, so wohl im Gesetz, wenn weniger als 0,9% an Genveränderungen in normal angebauten oder verarbeiteten Lebnsmitteln nachzuweisen sind.

Nun denn: Keine heißt aber keine. Und nicht weniger als.

Ein korrekter Aufdruck auf Lebensmittelverpackungen müßte demzufolge sinngemäß lauten:
Enthält weniger als 0.9% gentechnisch bedingter Verunreinigungen.

Zum Zweiten: Abstandsregeln

Das Gesetz definiert Abstände zwischen Anbugebieten konventioneller und gentechnisch veränderter Arten. Es hat an dieser Stelle allerdings einen erheblichen Mangel. Es bezieht sich nur auf die Bauern. Den genveränderten Anbauprodukten selber wurden keinerlei gesetzliche Vorschriften für ihr Verhalten auferlegt.

Es ist also davon auszugehen, daß sich der die oder das Samen vielen Genfutters mittels der Windkraft vollkommen ungeniert über die für Bauern gelten gesetzlichen Bestimmungen hinegsetzt, also fliegt, und dann auf dem Nachbarfeld die o.g. weniger als 0,9% Verunreinigungen oder sogar mehr hervorruft.

Zum dritten: Patentschutz

Gentechnisch veränderte (Futter)Pflanzen sind meistens patentrechtlich geschützt. Dieser würde sich bei dem prognostozierten Flugverhalten der Samen auch auf die Nachbarfelder erstrecken, da ja diese Bauern auf einmal auch gentechnisch verändertes Futter anbauen.

Fazit: Wie so oft haben wir es wieder mal mit einem grottenschlechten Gesetz und schlichter Verarsche zu tun.