27. Februar 2008

ein Urteil - zwei Schlagzeilen

heise online 27.02.2008 10:23

Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt.
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SPIEGEL ONLINE 27. Februar 2008, 10:12 Uhr
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,druck-538061,00.html

VERFASSUNGSGERICHTS-URTEIL
Strenge Auflagen für Online-Durchsuchung - Schäuble will BKA-Gesetz rasch umsetzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt.

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Ja watt denn nu?