22. April 2008

krminell 2

SPIEGEL ONLINE 22. April 2008, 14:12 Uhr
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-548930,00.html
BUNDESSOZIALGERICHT
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen Medikamentenzuzahlung leisten

Doch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ist grundsätzlich von Bedeutung: Die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II von derzeit 347 Euro liegt nach Einschätzung der Richter deutlich über dem verfassungsrechtlich geschützten "physischen Existenzminimum".

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Und das ist ebenfalls höchstkriminell, denn mitnichten liegt das ALG 2 deutlich über dem verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum.

Aber steht ja auch so da: "nach Einschätzung der Richter". Bei einem geschätzten Jahresgehalt von 100.000 Euro läßt sich halt gut schätzen. Kommt ja dann nicht so genau auf Heller und Pfennig an.

Das Urteil ist eine höchstrichterliche Verhöhnung all jener, die mit 347 Euro ihre physikalische Existenz retten müssen.