23. Juli 2008

Beleidigungschutz (ausgehebelt)

Vor beleidigenden Meinungsäußerungen gegen die eigene Person etwa schützen Strafgesetzbuch sowie Bürgerliches Gesetzbuch. (Quelle)
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Weder schützt das StGB noch das BGB vor Beleidigungen. Auch nicht vor Meinungsäußerungen. Erst recht nicht vor Beleidigungen, die als Meinung dahergeschlichen kommen.

Im Gegentum. Deutschzulande wird meinungsgeäußert und beleidigt, daß die Schwarte kracht, daß die Gericht- und Anwaltskassen brummen.