22. Juli 2008

BGH - halb und halb

BGH kassiert Urteil zur Sicherungsverwahrung. So oder ähnlich bombt es aus allen journalistischen Schlachtrohren.

Im kleingedrucksten wird's schon genauer. Nur weil das Gericht 1999 verpennt hat, diese anzuordnen, ist sie 2008 rechtswidrig und damit nichtig.

Dabei hätte der BGH durchaus die Macht gehabt, diesen faschistischen Ungeist aus den deutschen Strafgesetzen zu fegen. Genau das hat er aber nicht gemacht. Somit besteht auch weiterhin die Möglichkeit der staatlichen Freiheitsberaubung ohne Straftatsbestand. Alles im namen des (faschistischen) Gesetzes. Denn die "heutige Sicherungsverwahrung wurde als Bestandteil der Maßregeln der Besserung und Sicherung durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933 (RGBl. I 995) eingeführt."

Was da alles durch den Blätterwald rauscht, ist schlichtweg Blödsinn.

Das einzig lesenswerte dazu ist ein kleines Taschenbuch für 1,85 Euronen. Jedenfalls hab ich es noch nirgendwo besser gelsen. Erstaunlicherweise sind diese gerade mal 80 Seiten 10mal besser als die gleichnamige Hollywood-Verfilmung.