http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/114033
...dass ihr gerichtlich verboten worden sei, "Dritten die Gelegenheit zu gewähren, die ungeschnittene, deutschsprachige Version des Films 'Wrong Turn 2' beziehungsweise 'Wrong Turn 2 – Dead End' anzubieten".
---------------
Jupp, deutschen Zuschauern wird eine geschnittene Fassung eines Horrorfilms angeboten, die ungeschnittene Originalfassung kann man ihnen nicht zumuten.
Aber zensiert wird ja nicht. Nur mit der Gerichtskeule heftigst drauf losgedroschen.