22. Oktober 2008

Pflichtablieferung von Netzpublikationen

heise online 22.10.2008 19:22

Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft

Die Bundesregierung hat in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom heutigen Mittwoch die umstrittene Verordnung (PDF-Datei) über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht.

Laut dem DNBG sind neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach einer Abmahnung eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.

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1. Hier wird nichts abgeliefert.

2. Ich traue ja Politikern ein gerüttelt Maß an Blödheit zu, aber... hierzu hab ich das Recht zu schweigen. Bzw., ich nehme es schlichtweg in Anspruch.

3. Viel Spaß dabei, den deutschsprachigen publikativen Teil des Internets abzusaugen.