4. November 2008

Bilderstürmer

heise.de verweist darauf, daß es ab Morgen im StGB heißt:

Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".

Bilderstürmer, sag ich da nur. Die streng-katholisch verklemmten Jugenschutzwarte, Zensoren und Gutmenschen stürzen sich auf Bilder, statt die wahren Ursachen und Straftaten zu bekämpfen. Zu mehr reicht es bei denen ja auch nicht.

Irgendwie erinnert das an die reglemäßig aufgewärmte Frage der BILD: Ab wann ist Pornografie Kunst?


Der Höhepunkt:Katja Riemann wälzt sich auf dem Boden, breitet die Beine aus, dann spielt sie zusammen mit ihrem Partner eine leidenschaftliche Sex-Szene.
Kritiker fragen: Ist das noch Kunst oder schon Porno?
Aber schauen Sie selbst...


Ich würde Katja Riemann sicher gerne dabei zuschauen, aber auch hier ist auf bild.de nichts verlinkt.

Verbleibt schlußendlich nur die Feststellung: Ich diskutiere natürlich gerne mit. Wenn Dorothee mir erklärt, was Kunst ist, dann verrate ich ihr auch, was Porno ist.