Man muß sich schon fragen, was da für Deppen des frühen Morgens im Karneval zu friedlichen Bombenbastelanleitern geschickt werden, wenn die im Durchsuchungsbeschluß inkriminierte Internetseite immer noch frei abrufbar ist.
Von Gefahr in Verzug kann ja in einem solchen Falle kaum die Rede sein. Die Erlangung von Beweismitteln kann es auch nicht sein, da die Seite steinalt und zigtausendfach im Internet abrufbar ist. Eine simple Recherche hätte zudem ergeben, daß Burks jährlich gefühlte drei Mal seinen PC neu installiert. Auf dem ist eh nichts zu finden. Nichts bombenbastlerisches.
Bleibt nur, daß es um ganz andere Sachverhalte geht als die genannten. Dann ist es aber Amtsmißbrauch. Man würde sich wünschen, daß die Namen aller Beteiligten öffentlich werden, damit der gemeine Bürger weiß, mit was für Knallchargen er es im Ernstfall zu tun hat.
Bisher ist nur bekannt, daß Richter Ebsen tief geschlafen hat, als seine Hand für die Unterschrift unter den Gerichtsbeschluß geführt wurde.
Einen Jecken kennen wir damit schon mal.