http://www.heise.de/tp/blogs/8/120178
Bewährungsstrafe für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Die Journalistin Heike Schrader hatte nur legale Aktivitäten ausgeführt, die angeblich eine terroristische Organisation gestärkt haben soll.
In seinem Plädoyer bekräftige der Staatsanwalt, dessen Strafforderung um zwei Monate über das Urteil hinausging, dass Schrader keine kriminellen Aktivitäten in und für die Organisation nachgewiesen werden konnten und mussten. Es reiche, dass auch legale Aktivitäten eine terroristische Organisation stärken, um bestraft zu werden. Insofern lag dieses Urteil ganz in der Logik der 129-Verfahren.