7. Februar 2009

Althaus - gefährlicher fahrlässiger Töter?

Althaus droht eine Anklage wegen "fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen". Ob die entsprechenden Ermittlungen zur Eröffnung eines Hauptverfahrens führen, hängt auch noch von einem anderen Gutachten ab. Im Falle einer Anklage drohen Althaus bis zu drei Jahre Haft. (Quelle)