5. Februar 2009

Staat handelt rechtswidrig

Presseerklärung

Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 04.02.2009 festgestellt, dass die auf der Grundlage der Beschlüsse des Amtsgerichts Saarbrücken vom 17.03.2003 erfolgte Telefondatenerhebung rechtswidrig gewesen ist.

Passen dazu aus dem lawblog:

Die anderen Mehdorns

Groß ist die Aufregung darüber, dass die Bahn einen Großteil ihrer Mitarbeiter ins Blaue hinein überprüft hat. Sogar Berliner Politiker finden das nicht gut.

Darunter auch welche, die mit ihren Stimmen als Volksvertreter dafür gesorgt haben, dass wir alle zu 100 % überwacht werden. Und das, obwohl wir am Telefon, per Mail oder im Internet gar keine illegalen Sachen machen und gegen uns keinerlei Verdachtsmomente vorliegen.

Wäre sicher interessant, worin genau jetzt der Unterschied liegen soll.