Sie sangen es dazumal geradezu: "I fought the law". Auch heute hat der Kern des Songs seine volle Berechtigung. Manchmal ist BILD richtig gut.
Ein Gericht verurteilte René Wirth wegen schwerer Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe. Nur: Wirth konnte die sechs 50-Euro-Raten nicht zahlen.
Im November war es zu spät – seine Bewährung wurde widerrufen. Der alleinerziehende Vater schrieb ein Gnadengesuch an den Ministerpräsidenten. Abgelehnt!
Gestern Nachmittag musste der Vater seine achtmonatige Haftstrafe in der JVA Brandenburg antreten. Zu Hause in seiner Wohnung (50 qm, 305 Euro Warmmiete) packte er Zigaretten, Hosen, T-Shirts und Zahnbürste in seine Reisetasche. Und ein Foto von seinem Sohn Benjamin.
Der Ministerpräsident heißt Matthias Platzeck. Soweit ich mich entsinnen kann, ist diese Person in diesem Blog bisher ausschließlich mit Negativschlagzeilen bedacht worden.
Ach ja, ein Zumwinkel hätte, so er nicht freigesprochen worden wäre, geschätzte 25730 Monate absitzen müssen. Das gleiche Strafmaß angesetzt. Das würde ihm ein biblisches Alter von 2144 Jahren bescheren.
Wer hier das recht gebrochen hat, das dürfte ja klar sein. Mindestens ein Richter. Und ein Ministerpräsident Platzeck, der sich durch Unterlassung im Amt schuldig gemacht hat. Das StGB ist da knallhart.
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 344
Verfolgung Unschuldiger
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.