Der Standard
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus ist am Dienstagnachmittag am Bezirksgericht Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagsätzen, insgesamt 33.300 Euro, verurteilt worden. Darüber hinaus muss Althaus dem Ehegatten des Unfallopfers 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Althaus hat im Namen seines Mandaten das Urteil angenommen, informierte die Sprecherin des Gerichtes, Sabine Anzenberger. Der Staatsanwalt hat dies noch nicht getan.