3. März 2009

Rechtsexperte

Prompt ist die Verfassungsfeindlichkeit von Wahlcomputern gerichtlich beschieden, sabbern die ersten schon wieder in die Mikros, ohne einen Tag inne zu halten und das ausführliche Urteil abzuwarten.

Einer, der am flinkesten das Volk über sein Nochexistenz und sehr unmaßgebliche Meinung aufklären wollte, nennt sich Max Stadler (FDP). Gegenüber SPON soll er gesagt haben:

"Man darf sich dem technischen Fortschritt nicht verschließen." (Rechtschreibfehler stillschweigend von mir korrigiert.)

Mit Verlaub, Herr Stadler. Man darf. Ein freiheitlich-demokratischer Schädel sollte für solch eine Erkenntnis eigentlich Platz genug bieten.