3. April 2009

kriminelle verfassungsfeindliche Ermittler

Glaubt man dem gegenwärtigen Medienhype, dann tummeln sich die kriminellsten und verfassungsfeindlichsten Bürger in den Reihen des BKA.

Um einer militanten Gruppe, die es so wahrscheinlich gar nicht gibt, auf die Spur zu kommen, hat man schon mal selbst den Federkiel und heftige Revolutionslyrik verfaßt. Im Klartext heißt das wohl, um weiter den Beamtenstatus aus Steuergeldern finanziert zu bekommen, muß zuweilen der Nachweis der Existenznotwendigkeit erbracht werden. Den produziert man jedoch immer noch selbst am besten. Fehlt ein solcher Nachweis, könnte ja jemand auf die Idee kommen, daß etliche Beamte im BKA hoch gelöhnter Scheinarbeitslosigkeit frönen. Ein verdacht, der nicht so leicht von der Hand zu weisen ist, wie die regelmäßigen Terrorermittlungspleiten belegen. Terror in Deutschland machen bisher ausschließlich Schäuble und Konsorten nebst den einschlägig bekannten Medien.

Ein Fotojournalist wehrt sich (leider) erfolglos gegen seine Nichtakkreditierung für den NATO-Gipfel.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellte in seiner Entscheidung über diese Klage fest, dass eine Übermittlung einer Bewertung des Bundeskriminalamts an das NATO-Hauptquartier ohne "normklare" Rechtsgrundlage erfolgte und stufte sie deshalb als offensichtlich unzulässig ein.

Das Demonstrationsrecht ist längst zu einem Polizeigestattungsrecht verkommen und das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Hierzulande bestimmt die Polizei, wer, mit welcher Meinung und in welchem Umfang gegen wen und wofür durch die Gegend marschieren darf. Das verstößt zwar gegen die verfassung, allerdings nicht gegen die herrschende politische Meinung. Somit geht das in Ordnung.

Und die Telekom überreicht einfach mal so dem BKA ihren gesamten Datenbestand, damit dieses wiederum Schläfer im selbigen ausfindig macht. Das eine ist rechtswidrig und das andere schlichter Blödsinn. Und onanieverdächtig jauchzt der oberste Datenschützer in die Mikros, wenn das eventuell vielleicht stimmt, dann könnte das möglicherweise unter bestimmten Bedingungen rechtswidrig gewesen sein. Oder so ähnlich.

Das BKA wiederum dementiert diese Praxis selbstverfreilich und läßt darauf verweisen, daß es die Rasterfahndung nicht selber durchgeführt sondern an andere delegiert habe. Das sei gesetzestreu und nicht beanstandungsfähig.

Weil das alles nicht ausreicht, hat das Bundesverfassungsgericht per Krummbiegung der eigenen Rechtsprechung die Rasterfahndung wieder eingeführt (Rasterfahndung bei operation Mikado doch erlaubt). Soweit ist es also mittlerweile, daß selbst beim Verfassungsschutzgericht Verfassungsfeinde das Sagen haben.

Was kann man angesichts dieser kriminellen Machenschaften der Staatsdiener noch tun?

Kann man überhaupt was tun?

Ja. Mann fährt bei dem schönen Wetter gen Elbflorenz und läßt sich's einfach gut gehen. Und schließt sich dem Motto des letzten sächsischen Patrioten an: "Machd doch eiern Drägg alleene!"*
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* Der häufig zitierte Ausspruch des Monarchen „Machd doch eiern Drägg alleene!“ kann historisch nicht gesichert belegt werden.