http://twitpic.com/87bso
http://www.presserat.ch/22220.htm
I. Sachverhalt
A. Am 27. Juni 2005 druckte der «Tages-Anzeiger» auf der Leserbriefseite unter dem Titel «Potentielle Täter» folgenden Leserbrief ab: «Viele Informatiker sind Täter; sie haben beispielsweise Sexualdelikte begangen oder sind verantwortlich für Bluttaten in der eigenen Familie. Meiner Meinung nach ist ihr Gehirn in der Informatiktechnik ausser Kontrolle geraten. Bekanntlich bedienen sich Informatiker des Kokses. Das steigert die Fantasie, und sie können effizienter und kreativer programmieren. Kein Wunder, wenn bei Leuten, die tagaus, tagein Zugriff auf alles haben, was die Welt im Internet anbietet, die Fantasie-Sicherungen durchbrennen. Ich bin überzeugt, dass es Aufsichtsorgane für Informatiker braucht, die mögliche Täterschaften frühzeitig aus dem Verkehr ziehen.»
B. Gleichentags gelangte X. mit einer Beschwerde gegen den Abdruck dieses Leserbriefes an den Presserat. Der «Tages-Anzeiger» habe mit der Veröffentlichung des Textes von Y. gegen die Ziffer 8 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Diskriminierung; Respektierung der Menschenwürde) verstossen und die Ehre der «grossen, heterogenen» Bevölkerungsgruppe der Informatiker verletzt.
III. Feststellung
Die Beschwerde wird abgewiesen.