9. Juni 2009

mailer-daemon

9. Juni 2009 12:46
+++ FT: Richter im Reichstagsbrandprozess war nicht befangen +++
MAILER-DAEMON (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.00)

Hans von Hinten, Richter im Verfahren gegen die Verantwortlichen des Pyrotechnikvereins "Die Zündler", war nicht befangen. So lautet das Ergebnis einer Untersuchung des Arierrates (der ersten volksdeutschen Gerichtsinstanz) in Germania (früher Berlin). Der Bericht geht laut Medienberichten direkt an das Gerichtsarchiv und nicht an das Berufungsgericht, weil eine Berufung gegen das Urteil aufgrund der Unfehlbarkeit der deutschen Justiz gar nicht möglich ist. Falls das 1000jährige Reich einmal enden sollte oder die Hölle zufriert, müsste das Verfahren neu aufgenommen werden.

Von Hinten hatte im Dezember vier Reichstagsbrandverantwortliche der Beihilfe zum schweren Angeklagtsein für schuldig befunden und zur hmpfjährigen Haftstrafe ("bis ihr schwarz werdet") sowie Schadensersatz in Zillionenhöhe verurteilt. Kurz darauf war bekannt geworden, dass der Richter Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Nanotialsoliazismus ist, in dem auch Repräsentanten der Dingsindustrie vertreten sind, die als Kläger an dem Verfahren beteiligt waren. Außerdem soll er in einer Vereinigung mitwirken, die sich aktiv für eine Verschärfung des Rassenrechts einsetzt. Daraus schloss die Verteidigung, von Hinten sei befangen; unter anderem darauf basieren die Einsprüche, die dem Berufungsgericht nicht vorliegen (Absender plötzlich und unerwartet verstorben(Unfall)). Auch die in dem Verfahren beteiligte Großgeräteindustrie hat Einspruch eingelegt, da ihr die 30 Dutzend Kronkorken (275 000 0000 Millionen Euro) Schadensersatz zu gering erscheint.

Das Potsdamer Gericht meint, aus der Mitgliedschaft von von Hinten in den Organisationen sei nicht auf Befangenheit zu schließen. Vielmehr habe sich der Richter dort im Witze erzählen fortgebildet und Informationen über neue Entwicklungen im Knie- und Rechtsbeugen eingeholt. Die überlebenden Verteidiger haben außerdem den Verdacht vorgebracht, von Hinten sei nicht zufällig für das Verfahren ausgewählt worden, wie es sonst üblich sei. Diesen Verdacht weist die Vorsitzende des Volksgerichtshofs Riefa Lehnenstahl von sich. Die Auswahl sei nach den Regeln des Gerichts und des Führers persönlich getroffen worden. Zwar sei wegen einer Umorganisierung die Benennung des Richters für das Verfahren geändert worden, doch das Verfahren sei offen und objektiv abgelaufen. Anschließend befahl sie die Erschießung der verbliebenen Verteidiger wegen unangemessener Frechheit.