Können Richter grenzenlos dumm sein? So sollte die Frage korrekt lauten, wenn man sich die Begründung für ein Urteil reinzieht.
Die österreichische bwin-Gruppe, die Online-Sportwetten anbietet sowie Casinospiele wie Roulette und Poker im Internet betreibt, muss sich nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nationalen Regelungen von EU-Staaten unterwerfen, die dem Unternehmen das Anbieten von Glücksspielen in den jeweiligen Hoheitsgebieten einschließlich Internet gegebenenfalls untersagen.
Es sei festzustellen, "dass der Sektor der über das Internet angebotenen Glücksspiele in der Gemeinschaft nicht harmonisiert ist" und dass "die Regelung der Glücksspiele" zu den Bereichen gehöre, "in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen", schreiben die EuGH-Richter. Eine Beschränkung der nach Art. 49 EG-Vertrag eigentlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit sei etwa dann zulässig, "wenn eine begrenzte Erlaubnis von Spielen im Rahmen eines Ausschließlichkeitsrechts den Vorteil bietet, den Spielbetrieb in kontrollierte Bahnen zu lenken und die Gefahren eines auf Betrug und andere Straftaten ausgerichteten Spielbetriebs auszuschalten".
Zensursula läßt grüßen, oder wie will sonst die Datenströme auf den Internetkabeln in kontrollierte Bahnen lenken?
Mit der gleichen Begründung müßte dann amazon, online-Börsen, Tittenseiten und etliches mehr dicht gemacht werden.
Es gibt allerdings einen gewaltigen Unterschied. Wettspiele sind in der Regel fest in Staatshand und mit hohen Abgaben belegt. Amazon und Co. dagegen nur Steierzahler, brave hoffentlich noch dazu. Konkurrenz mit dem staatlichen Wettmonopol schmälert das Geschäft. Das ist der Grund. Die verwettete Knete soll im Staatssäckel landen, statt in der privaten Lottoecke.
Und ist bwin nicht die frühere Lottogesellschaft der DDR, also deren Nachfolger? Da wäre auch noch einiges zu hinterfragen.
Die eingangs gestellte Frage ist demzufolge sehr einfach zu beantworten.