Nachdem die Kriminalpolizistenvorsteher heute schon Flachzangenniveau attestiert bekommen haben, könnte man meinen, es gehe nicht noch schlimmer und dümmer.
Fehler. Es geht.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Unternehmen bwin zu Recht untersagt, öffentliche Glücksspiele im Internet zu betreiben und zu bewerben. Das Verbot gilt allerdings nur für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG[3]) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden... Unter Berufung auf den Glücksspielstaatsvertrag und Landesregelungen[4] hatte die Bezirksregierung Düsseldorf am 30. Oktober 2008 angeordnet, dass Spielangebote der Seite www.bwin.com[5] im Internet "vom Gebiet des Landes NRW nicht mehr abrufbar sind" und dass die Veranstaltung von Glücksspielen "bezogen auf NRW vollständig" eingestellt wird.
Bezirksregierung Düsseldorf, das ist die gleiche, die auch NRW nazifrei gemacht hat. Im Internet. Rein virtuell betrachtet. Hat zwar nie funktioniert war aber gut für die strunzdumme Journaille.