Bezüglich des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, bestimmte Meinungen als Verbrechen einzustufen und dementsprechend verfolgen zu lassen, äußert sich ein ehemaliger Richter so:
Winfried Hassemer
Die Gegner der Freiheit, solange sie nur ihren Mund aufmachen, meine ich, müssten durch einen Diskurs der Gesellschaft bedient werden, wenn es irgendwie ginge, und eben nicht durch das Strafrecht. Es geht nur darum, dass es Meinungsäußerungen sind. Sonst sähe die Sache natürlich anders aus.
Der §130 StGB gehört ersatzlos gestrichen, denn Meinungen sind kein Verbrechen.
Man kann es auch so sagen, mit diesem Urteil hat das höchste deutsche Gericht das Tor für staatliche Zensur und Willkür sperrangelweit aufgemacht.
Doch vielleicht es es ja auch ein Schutzparagraph ähnlich der Schutzhaft. Wer weiß denn schon, was für braunes Gesocks hinter den demokratisch drapierten Schreibtischbarrikaden hervorgekrochen kommt, wenn in der BRD das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung eingeführt werden würde.