Wenn man es recht bedenkt, dann kochen alle nur mit Wasser, egal was sie behaupten.
So auch beim Datenschutz.
Der Berliner Datenschutzbeauftragter hat dem Bildblogger Stefan Niggemeier bezüglich dessen Seite www.stefan-niggemeier.de untersagt, IP-Adressen von Nutzern ohne deren Einwilligung zu speichern und somit heimlich Nutzungsprofile zu erstellen. Außerdem hat der Datenschutzbeauftragte unter Bußgeldandrohung eine fehlende Unterrichtung über die Erhebung, Verwendung und Verarbeitung von Nutzerdaten auf Niggemeiers Webseite gerügt. Ferner sei es unzulässig, in Foren E-Mail-Adressen als Pflichtfeld abzufragen. Dies geht aus mehreren Schreiben der Behörde, zuletzt vom 26.10.2009 hervor (Az. 521.4501).
Offenbar ist die Einhaltung des Datenschutzes und somit auch ein gewisses ethisches Verhalten von Medien Niggemeier nicht so wichtig – wenn es um ihn selbst geht.