Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 55003 Mainz
Sehr geehrter Herr Grützner,
es wurde seitens einiger Vertreter von TK-Unternehmen Änderungen für das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 TKG angeregt...
Es wurde daher angeregt, dass die Verpflichteten ihre Kundendaten regelmäßig zur BNetzA elektronsich übermitteln und die Suchvorgänge dann dort an zentraler Stelle innerhalb des vorhandenen Datenpools durchgeführt werden. Ein solches Verfahren hätte ... unbestreitbare technische und administrative Vorteile für die BNetzA ... und eine qualitative Verbesserung für die berechtigten Stellen.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Appel
Unbestritten.