Erst attestieren OSZE-Wahlbeobachter dem deutschen Staat, daß er ein ähnliches Wahlsystem wie Afghanistan praktiziert und fordern deswegen umfassende Reformen.
Und nun meint der Europäische Gerichtshof, die in Deutschland praktizierte Schutzhaft sei nicht erlaubt, weil dies gegen das Grundrecht auf Freiheit verstößt.
War da nicht mal die Rede von einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat? Genau diese drei Attribute wurde binnen weniger Tage als äußerst mangelhaft zertifiziert.
Oha. Das läßt die Vermutung aufkommen, in einer Diktatur zu leben.