11. Dezember 2009

Urteil über Oberst Klein gefällt

Sueddeutsche

Der unselige Befehl des Oberst Klein, der zum Tod von fast 150 Männern, Frauen und Kindern, wohl überwiegend Zivilisten, geführt hat, war unverhältnismäßig, rechtswidrig und schuldhaft.

Als Journalist hat man es manchmal ganz schön einfach. Da fehlen schon noch einige Dinge, die zu klären wären, bevor der Schuldspruch so in einer Zeitung landet. Es sind allerdings genau die Dinge, die man nicht geklärt haben möchte, erstens, ob es sich um ein Kriegsverbrechen handelt und zweitens, ob es sich nicht generell um einen völkerrechtswidrigen Krieg handelt, in den der deutsche Staat entgegen dem Willen des umfragewilligen Volkes durch Entsendung von Streitkräften involviert ist.

Und das die KSK* in diesem ganzen Scharmützel ganz nach dem Vorbild der Eliteeinheiten der Wehrmacht sein eigenes Süppchen kocht, das läßt tief blicken.

* Die 78. Sturm-Division... wurde diese Einheit als Eliteeinheit der Wehrmacht bezeichnet und das “Kommando Spezialkräfte”, KSK , der Bundeswehr, hat offiziell die Patenschaft für die “ Alten Kameraden ” der 78. Sturm- und Infanterie-Division der Wehrmacht übernommen.