19. Januar 2010

der Mann mit der Schlangentätowierung hat wieder zugeschlagen

Für BILD ist der Fall klar wie Kloßbrühe. Klassischer Raubmord wegen eines Autos.

Passend dazu auch der Haftgrund: Für einen Haftbefehl wegen Habgier-Mordes reicht bei ihm die Beweislage nicht aus. Er ging erst mal in U-Haft, weil er einen gefälschten Reisepass bei sich trug.

Für Verschwörungstheoretiker jedoch ein gefundenes Fressen, denn der Mann mit der Schlangentätowierung im Gesicht hat wieder zugeschlagen.